caritas-hb-0:1.6.1.0

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6.2.0 Schuldenregulierung

Ziel ist es, Asylbewerber und Personen mit Duldung ihrem Recht auf Leistungen nach dem §2 Asylbewerberleistungsgesetz zu verhelfen. Die Person hat 15 Monate nach Ausstellung BÜMA bzw Ankunftsnachweis (Akn) Anspruch auf Leistungen analog dem Sozialhilfegesetz (SGBXII). Geld gibt es in Höhe der Sozialhilfe, Anspruch auf reguläre Krankenversicherungsleistungen und Zugang zu Hilfesystem wie z.B. Sozial Psychiatrischer Dienst, Suchthilfe etc.

AsylbLG

Asylbewerber und Personen mit Duldung, die länger als 15 Monate in Deutschland als Asylsuchende registriert sind.

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
1.6.1.1 Anspruch prüfen
a. Anspruch auf Analogleistungen besteht, wenn Person seit 15 Monaten registriert ist. Es gilt entweder das Ausstellungsdatum der BÜMA oder Ankunftsnachweis (Akn). Akn ist rechtlich aber umstritten, weil erst bei Ankunft in EAE im Bundesland ausgestellt wird. AslbLG
b. Ausstellungsdatum von BÜMA oder Akn oder in deren Kopie zeigen lassen Asb BÜMA
Ankunftsnachweis
c. Falls keine Kopie vorhanden, bei ehemals BÜMA Einreisedatum hernehmen - bei ehemals Akn ungefähre Ankunft in EAE Bundesland erzählen lassen. Asb
d. Prüfen, ob 15 Monate nach Registrierungsdatum in BRD. Wenn ja, dann Anspruch vorhanden Asb
1.6.1.2 Antrag stellen
a. Antrag formlos beim LRA stellen F, Asb 1.6.1.2_DOK_Antrag-Analogleistungen-LRA
b. Wenn keine Antwort, dann nach spätestens 2 Wochen nachhaken F, Asb
c. Nach weiteren Woche keine Entscheidung, dann Rechtsweg prüfen F, Asb
1.6.1.3 Nachzahlung prüfen
a. Bescheid anschauen. Einspruchsfrist beachten!! Asb Entscheid LRA
b. F hat Anspruch auf Nachzahlung in voller Höhe seit Beginn des Anspruchs (15 Monate nach entsprechendem Datum)
c. Zur Berechnung bitte nächste Sozial- oder Asylberatung aufsuchen F Entscheid LRA
d. Gegebenenfalls fristgerecht Einspruch einlegen Asb, F

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Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016         Letzte Änderung : 20.07.2016         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 20.07.2016 21:42
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