caritas-hb-0:1.8

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caritas-hb-0:1.8 [02.08.2017 14:03] – [Dokumente] Thomas Krahecaritas-hb-0:1.8 [02.07.2018 13:41] (aktuell) – [Dokumente] Thomas Krahe
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 +__ganz aktuell__
 +  * {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_imk-beschluesse.pdf|1.8_ka_imk-beschluesse}} Beschluß der Innenministerkonferenz Top 57 zur Frage, wann im Kirchenasyl bei Dublin die Flüchtlinge als untergetaucht gelten und damit die Frist der dt Zuständigkeit 18 Monate beträgt.. Im Detail unten im grauen Kasten. 
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 +andere Dokumente:
   * {{:caritas-hb-0:docs:0_dok_kuerzelliste.pdf|0_DOK_Kürzelliste}}   * {{:caritas-hb-0:docs:0_dok_kuerzelliste.pdf|0_DOK_Kürzelliste}}
   * {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_merkblatt.pdf|1.8_ka_merkblatt.pdf}} Stand Juli 2017   * {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_merkblatt.pdf|1.8_ka_merkblatt.pdf}} Stand Juli 2017
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   * {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717.pdf|1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717}} Juli 2017   * {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717.pdf|1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717}} Juli 2017
  
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 +**Beschluß der Innenministerkonferenz Juni 2018**: Wörtlich: \\ Die IMK respektiert die Tradition des Kirchenasyls, erachtet zu dessen Erhaltung jedoch Änderungen in der Praxis für notwendig. Die IMK begrüßt daher, dass sich das BAMF künftig auf die 18-monatige Überstellungsfrist nach Artikel 29 Absatz 2 Satz 2 Dublin III-VO berufen wird \\
 +-wenn bei der Meldung des Kirchenasyls nicht deutlich wird, dass ein kirchlicher Ansprechpartner einbezogen ist, \\
 +-innerhalb eines Monats nach der Kirchenasylmeldung kein Dossier zur Begründung eingeht oder \\
 +-der Antragsteller das Kirchenasyl trotz abschlägiger Entscheidung des BAMF über sein Dossier nicht verlässt. \\ **{{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_imk-beschluesse.pdf|1.8_ka_imk-beschluesse}}** Top 57 Seite 56. \\ 
 **Kirchenasyl wird schwieriger:** Wie uns Kirchenasylkundige berichten ist die Vermittlung in Kirchenasyl über die Katholische Kirche schwieriger geworden. Aufgrund der vielen Strafanzeigen gegen Pfarrer, Gemeinden und Klöster hat das Katholische Büro seine Kriterien, was als Härtefall eingeschätzt wird, enger gefasst. Die Einschätzung als Härtefall für die Härtefall-Kommission ist für viele Kichenasylstätten die Voraussetzung für das Kirchenasyl. So wurde berichtet, dass für Asylsuchende aus Nigeria kaum mehr die Chance auf Kirchenasyl besteht. Dasselbe gilt für Viele, die über Dublinbescheide nach Italien abgeschoben werden sollen. \\ \\ **Kirchenasyl wird schwieriger:** Wie uns Kirchenasylkundige berichten ist die Vermittlung in Kirchenasyl über die Katholische Kirche schwieriger geworden. Aufgrund der vielen Strafanzeigen gegen Pfarrer, Gemeinden und Klöster hat das Katholische Büro seine Kriterien, was als Härtefall eingeschätzt wird, enger gefasst. Die Einschätzung als Härtefall für die Härtefall-Kommission ist für viele Kichenasylstätten die Voraussetzung für das Kirchenasyl. So wurde berichtet, dass für Asylsuchende aus Nigeria kaum mehr die Chance auf Kirchenasyl besteht. Dasselbe gilt für Viele, die über Dublinbescheide nach Italien abgeschoben werden sollen. \\ \\
 **Koordintaor für Kirchenasyl bei der Evangelischen Kirche hat gewechselt:** {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717.pdf|1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717}} Juli 2017 **Koordintaor für Kirchenasyl bei der Evangelischen Kirche hat gewechselt:** {{:caritas-hb-0:docs:1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717.pdf|1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717}} Juli 2017
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  • caritas-hb-0/1.8.1501682619.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 02.08.2017 14:03
  • von Thomas Krahe