caritas-hb-0:3.2

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3.2.0_Arbeitserlaubnis

Dokumente

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
3.2.1 bestehende Arbeitsverhältnisse
Arbeitserlaubnis wird verlängert, auch ohne Identitätsnachweis
Verlängerung muss rechtzeitig (mind 2 Wochen vor Ablauf der alten) wegen der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Formular Stellenbeschreibung notwendig
bei Ablehnungsbescheid BAMF wird der Identitätsnachweis als Voraussetzung der Erteilung gefordert
3.2.2 neue Arbeitsverhältnisse
Arbeitserlaubnis für neue Arbeitsverhältnisse werden nur für die Länder mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Iran, Irak, Eritrea, Syrien, Somalia) und Afghanistan erteilt, im Asylverfahren ohne Identitätsnachweis
bei Ablehnungsbescheid BAMF wird der Identitätsnachweis als Voraussetzung der Erteilung gefordert
3.2.3 Arbeitserlaubnis für Ausbildung
Arbeitserlaubnis für neue Arbeitsverhältnisse werden nur für die Länder mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Iran, Irak, Eritrea, Syrien, Somalia) und Afghanistan erteilt
grundsätzlich ist der Identitätsnachweis Voraussetzung
bei Ablehnungsbescheid BAMF und bevorstehender Ausbildung Klage einreichen. Wenn die Ausbildung genau oder weniger als 3 Monate nach dem Urteil beginnt, wird Arbeitserlaubnis und Ausbildungsgenehmigung erteilt.

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Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 06.02.2017         Letzte Änderung : 15.02.2017         Freigabe : TK         Version : 2.0      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 17.03.2017 13:58
  • von Thomas Krahe