caritas-hb-0:asylf

Bild: Caritas Logo






asylf_asylfolgeantrag

Der Asylfolgeantrag ist eines der wenigen Möglichkeiten nach einer rechtskräftigen Ablehnung doch noch einen Aufenthalt zu bekommen. Im Grunde ist er für den Fall gedacht, dass es neue - im alten Asylverfahren nicht bekannte oder eingetretene - Umstände gibt, die eine zweite Prüfung einer Schutzberechtigung rechtfertígen. Hier finden Sie Informationen zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass zur Stellung eines Asylfolgeantrages unbedingt empfohlen wird einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

Flüchtlinge, deren Asylverfahren beendet ist und bei denen sich Umstände ergeben haben, die einen neuen Asylantrag rechtfertigen.

asylfa_asylfolgeantrag-ggua-2018-10 umfangreiche Veröffentlichung von Oktober 2018

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen

Download der Seite als PDF


Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 12.01.2019         Letzte Änderung : 12.01.2019         Freigabe : TK         Version : 2.0      Bild: Caritas-Logo

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
  • caritas-hb-0/asylf.txt
  • Zuletzt geändert: 12.01.2019 15:28
  • von Thomas Krahe