caritas-hb-5:2.6.0-c

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2.6.0-c Familiennachzug-Passersatz

2.6.0-c Kurzbeschreibung

Beschreibt wie der erleichterte Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, Iran und Irak bei Passproblemen erfolgt.

Dokumente

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
2.6.1-c Familiennachzug Passersatz
a. Wenn dt Behörden Familiennachzug wg mangelndem Identitätsnachweis aufgrund fehlender Papiere ablehnen/behindern, auf Familiennachzugsrichtlinie  EG verweisen. Asb 2.6.1-c_DOK_Identitätsnachweis-EG-RL
2.6.1_DOK_Familiennachzugsrichtlinie-EG
b. Prüfen, ob Zugang zu regulären Papieren (Pässen) möglich, wenn nicht dann b. Asb 2.6.1-c_DOK_Familiennachzug-fehlende-Pässe
c. Wenn als Flüchtling ausserhalb des Landes, dann in Camp durch UNHCR oder Rotes Kreuz registrieren lassen. Stellen ID-Karte aus. F, Fam
d. In 2.4.6 MGU Familiennachzug bei Dt Botschaften in entsprechendem Land prüfen, ob ID als Passnachweis reicht. Bsp akzeptiert Khartoum ID bei Eritreern aber nicht bei anderen F Asb, F 2.6.1_DOK_Familiennachzug
e. Bei Termin in Dt Botschaft Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht gemäß §3 II AufenthG und Antrag auf Ausstellung eines Reisedokuments für Ausländer gem. § 5 iV § 7 AufenthV stellen. Werden vor Ort ausgegeben. Fam


Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016         Letzte Änderung : 13.07.2016         Freigabe :         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 24.08.2016 19:11
  • von Thomas Krahe