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Äthiopien - Addis Abeba

Nationen: ERI, SYR, SOM
Stand: 20.07.17
Wartezeit: 12-15 Monate

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany,
PO Box 660,
Addis Ababa, Ethiopia

Visastelle:
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr
Fax: (+251)-11-1-23 51 52,
E-Mail: visa@addi.auswaertiges-amt.de

In der Regel schnelle Eingangsbestätigung Visastelle Addis Abeba

News und spezifische Details zum Ablauf

ERI ohne Pässe: Das Emergency Travel Document ETD wird in Kombination mit einer Befreiung von der Passpflicht (dieser Prozess wird von der Botschaft automatisch vollzogen) als Ausreisedokument verwendet. Ein eritreischer Pass muss nicht vorgelegt werden. Umso wichtiger sind alle Dokumente, die die Identität des Antragsstellers belegen können (eritreische ID card, Heiratsurkunde –staatliche Registrierung! etc.). fn_aeth-emergency-travel-document
fristwahrende Anzeige: in dem Bestätigungsschreiben der Frw A von Seiten der deutschen Botschaft Addis Abeba wird meist eine weitere Frist für die Einreichung der Dokumente zur Vorsprache erhoben. So heißt es z.B. Die Deutsche Botschaft Addis Abeba setzt dem Antragsteller zur persönlichen Vorsprache in der Visastelle der Botschaft eine angemessene Frist von fünfzehn Monaten ab Erhalt dieses Schreibens, um alle erforderlichen Unterlagen für eine Familienzusammenführung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise kann die Botschaft bei der Entscheidung über den Antrag unberücksichtigt lassen (Email der deutsche Botschaft Addis Abeba 03/2017). Diese Frist wird manchmal auch auf 9 oder sogar 6 Monate gesetzt. Diese Frist ist aufgrund der langen Wartezeiten mitunter schwer einzuhalten. In diesen Fällen, sollte vor Ablauf der Frist eine Email mit Bitte um Verlängerung, an die deutsche Botschaft gerichtet werden (so der Hinweis der Botschaft selbst) (Glaubitz 06/2017)
Registrierung: Flüchtlinge, die aus den Nachbarstaaten nach Äthiopien einreisen, müssen sich grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise behördlich registrieren. Die Registrierung erfolgt in Registrierungszentren, die sich in der Nähe der Flüchtlingscamps in Äthiopien befinden. Eritreische Flüchtlinge werden in der Regel an die Camps in Afar im Nordosten Äthiopiens und Shire in der Tigray Region verwiesen. Somalische Flüchtlinge werden hauptsächlich in den Flüchtlingscamps in Dollo Ado und Jijiga untergebracht; siehe Kartenmaterial über folgenden Link: Karten Äthiopien (UNHCR Berlin: 04.2017).
Flüchtlinge in Äthiopien unterliegen zudem grundsätzlich der sog. “Encampment Policy”, d.h. sie sind aufgefordert, sich nach der Registrierung in Flüchtlingscamps aufzuhalten und werden denen zugewiesen. Die Verwaltung aller Camps unterliegt der Verantwortung von ARRA. (Glaubitz 06/2017)

Zur Ausreise aus den Camps (z.B. zum Zwecke der Durchführung eines Visumsverfahrens) wird eine Genehmigung (Pass permit) der Campbehörden benötigt. Für die Erteilung einer Genehmigung zur Ausreise zum Zwecke der Visumsbeantragung verlangen die Behörden die Vorlage bestimmter Dokumente, wie bspw. Nachweise über die Registrierung bei ARRA und UNHCR, Nachweise über die Flüchtlingsanerkennung des/r Angehörigen in Deutschland, Bestätigung des Termins zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft.
Für die Übermittlung von Dokumenten an Angehörige in den Camps kann bspw. die folgende Faxnummer des ARRA Büros in Addis Abeba genutzt werden: +251 0111552008. Darüber hinaus ist der Aufenthalt außerhalb der Camps in den urbanen Gebieten in Äthiopien nur eingeschränkt möglich (UNHCR Berlin: 04.2017). (Glaubitz 06/2017)

26.02.17: Tip einer Helferin: Unterlagen per Express nach Äthiopien schicken. Kostet zwar an die 80 Euro ist aber innerhalb von drei Tagen da. Unterlagen, die per Einschreiben geschickt wurden sind leider verschollen

Dokumente

Terminvergabe

  • Terminvergabe online:
    Für eine Familienzusammenführung registrieren Sie sich auf der Vormerkliste. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und
2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie mit einigen Wochen Vorlauf eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.

Neue Termine werden in unregelmäßigen Abständen in der größtmöglichen Zahl freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Registrierungen.

Wegen der hohen Nachfrage an Familienzusammenführungen zu in Deutschland als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannten Familienangehörigen können für eritreische Flüchtlinge 12-15 Monate zwischen Registrierung und Terminbestätigung vergehen.
Terminbuchtung Onlineportal

Die Wartezeit zwischen der Mitteilung des Termins und des Termins selbst soll dann nur ca. 4 Wochen betragen!

Bei der Buchung kommt u.a. der Hinweis, dass es ohne Passnummer oder Flüchtlingsregistrierung nicht möglich ist, einen Termin zu beantragen. In der Regel wird man beim Ausfüllen der Vormerkliste die Nummer der Flüchtlingsregistrierung durch ARRA/UNHCR statt der Passnummer eintragen. ARRA/UNHCR vergibt nur eine Nummer für die nachziehenden Angehörigen (in der Regel Ehefrau und die gemeinsamen Kinder). Die Registrierungsnummer findet sich auf dem Papier „Proof of Registration“.
Es kann ein Termin für die ganze Familie beantragt werden. Hierzu ist es notwendig die weiteren Familienangehörigen als Besucher einzutragen.

  • Tipp: Persönlich hingehen und Terminvereinbarung versuchen

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Zur Vorsprache bei der Botschaft müssen alle Antragssteller erscheinen (auch Kinder), da u.a. Fingerabdrücke genommen werden
Soweit die Urkunden nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche Sprache gefertigt werden. Die Übersetzung ist im Original mit zwei Kopien vorzulegen.

allgemeine Unterlagen:

Zusätzlich soll das Videx-Formular ausgefüllt werden: https://videx.diplo.de/videx/?0 Das Auswärtige Amt schreibt hierzu: Die Verwendung des Videx-Formulares vereinfacht es der Botschaft, die persönlichen Daten der Antragsteller in das Visumsystem einzugeben. Aktuell existiert dieses Formular nur für Schengen-Visa Anträge. Ein Formular für nationale Visa wird noch entwickelt. Bitte füllen Sie das Videx-Formular für Schengen-Visa aus, da dies der Botschaft die Erfassung des Visumantrags erleichtert. Der Antrag kann im System durch wenige Klicks auf ein nationales Visum geändert werden, es wird somit zu keinen Problemen bei der persönlichen Vorsprache kommen. Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller das Videx-Formular separat ausgefüllt werden muss. Ein Antragsteller verfügt in der Regel auch nur über ein aktuelles Reisedokument. Auswärtiges Amt (Stand 18.01.2017) Das aktuelle Videx-Formular für Schengen-Visa ist leider wenig geeignet für Familiennachzug; es enthält zahlreiche Felder, die nicht wirklich ausgefüllt werden können. Es ist deshalb zu hoffen, dass zeitnah ein Videx-Formular für nationale Visa kreiert wird. (Glaubitz 06/2017)

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa je Antragsteller
  • zwei Mal die unterschriebene Sicherheitserklärung
  • Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm).
  • Ein gültiger Reisepasssowie sowie zwei Kopien der Identitätsseiten

o (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs sowie zwei Kopien der Identitätsseiten) fn_aeth-emergency-travel-document

  • Nur ERI: eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. BITTE BEACHTEN : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich.
  • Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nur ERI: Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
  • Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
  • BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
  • Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach
  • Nur SOM: zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Ausnahme von der Passpflicht
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Ehegattennachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri

Kindernachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri
  • Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …)

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri

Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : Julia Schwarz 21.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 24.07.2017 11:58
  • von Thomas Krahe