caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien

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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien [25.06.2017 13:55] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien [24.07.2017 11:58] (aktuell) – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
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 ====== Äthiopien - Addis Abeba ====== ====== Äthiopien - Addis Abeba ======
 Nationen: ERI, SYR, SOM \\ Nationen: ERI, SYR, SOM \\
-Stand: 27.01.17 \\ +Stand: 20.07.17 \\ 
-Wartezeit: Monate +Wartezeit: 12-15 Monate  
 === Postanschrift === === Postanschrift ===
 Embassy of the Federal Republic of Germany, \\ Embassy of the Federal Republic of Germany, \\
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 Visastelle: \\  Visastelle: \\ 
 +Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr \\
 Fax:  (+251)-11-1-23 51 52, \\ Fax:  (+251)-11-1-23 51 52, \\
 [[visa@addi.auswaertiges-amt.de|E-Mail]]:  visa@addi.auswaertiges-amt.de  [[visa@addi.auswaertiges-amt.de|E-Mail]]:  visa@addi.auswaertiges-amt.de 
  
 In der Regel schnelle Eingangsbestätigung In der Regel schnelle Eingangsbestätigung
-http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/02_20-_20Visa/0_20Willkommen__in__der__Visastelle.html+[[http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/02_20-_20Visa/0_20Willkommen__in__der__Visastelle.html|Visastelle Addis Abeba]] 
  
-=== News ===+=== News und spezifische Details zum Ablauf ===
 <WRAP center round info 100%> <WRAP center round info 100%>
 +**ERI ohne Pässe:** Das Emergency Travel Document ETD wird in Kombination mit einer Befreiung von der Passpflicht (dieser Prozess wird von der Botschaft automatisch vollzogen) als Ausreisedokument verwendet. Ein eritreischer Pass muss nicht vorgelegt werden. Umso wichtiger sind alle Dokumente, die die Identität des Antragsstellers belegen können (eritreische ID card, Heiratsurkunde –staatliche Registrierung! etc.). {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-emergency-travel-document.pdf|fn_aeth-emergency-travel-document}} \\
 +**fristwahrende Anzeige:** in dem Bestätigungsschreiben der <abbr>Fristwahrende Anzeige (Frw A)</abbr> von Seiten der deutschen Botschaft Addis Abeba wird meist eine weitere Frist für die Einreichung der Dokumente zur Vorsprache erhoben. So heißt es z.B. Die Deutsche Botschaft Addis Abeba setzt dem Antragsteller zur persönlichen Vorsprache in der Visastelle der Botschaft eine angemessene Frist von fünfzehn Monaten ab Erhalt dieses Schreibens, um alle erforderlichen Unterlagen für eine Familienzusammenführung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise kann die Botschaft bei der Entscheidung über den Antrag unberücksichtigt lassen (Email der deutsche Botschaft Addis Abeba 03/2017).
 +Diese Frist wird manchmal auch auf 9 oder sogar 6 Monate gesetzt. Diese Frist ist aufgrund der langen Wartezeiten mitunter schwer einzuhalten. In diesen Fällen, sollte vor Ablauf der Frist eine Email mit Bitte um Verlängerung, an die deutsche Botschaft gerichtet werden (so der Hinweis der Botschaft selbst) (Glaubitz 06/2017) \\
 +**Registrierung:** Flüchtlinge, die aus den Nachbarstaaten nach Äthiopien einreisen, müssen sich grundsätzlich
 +innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise behördlich registrieren. Die Registrierung erfolgt in Registrierungszentren, die sich in der Nähe der Flüchtlingscamps in Äthiopien befinden. Eritreische Flüchtlinge werden in der Regel an die Camps in Afar im Nordosten Äthiopiens und Shire in der Tigray Region verwiesen. Somalische Flüchtlinge werden hauptsächlich in den Flüchtlingscamps in Dollo Ado und Jijiga untergebracht; siehe Kartenmaterial über folgenden Link:
 +[[http://reporting.unhcr.org/node/5738#_ga=1.82171614.953390486.1464787750|Karten Äthiopien]] (UNHCR
 +Berlin: 04.2017).  \\
 +Flüchtlinge in Äthiopien unterliegen zudem grundsätzlich der sog. “Encampment Policy”, d.h. sie sind aufgefordert, sich nach der Registrierung in Flüchtlingscamps aufzuhalten und werden denen zugewiesen. Die Verwaltung aller Camps unterliegt der Verantwortung von ARRA. (Glaubitz 06/2017) \\ \\
 +Zur **Ausreise aus den Camps** (z.B. zum Zwecke der Durchführung eines Visumsverfahrens) wird eine Genehmigung (Pass permit) der Campbehörden benötigt. Für die Erteilung einer Genehmigung zur Ausreise zum Zwecke der Visumsbeantragung verlangen die Behörden die Vorlage bestimmter Dokumente, wie bspw. Nachweise über die Registrierung bei ARRA und UNHCR, Nachweise über die Flüchtlingsanerkennung des/r Angehörigen in Deutschland, Bestätigung des Termins zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft.  \\
 +Für die **Übermittlung von Dokumenten** an Angehörige in den Camps kann bspw. die folgende Faxnummer des ARRA Büros in Addis Abeba genutzt werden: +251 0111552008. Darüber hinaus ist der Aufenthalt außerhalb der Camps in den urbanen Gebieten in Äthiopien nur eingeschränkt möglich (UNHCR Berlin: 04.2017). (Glaubitz 06/2017) \\ \\
 26.02.17: Tip einer Helferin: Unterlagen per Express nach Äthiopien schicken. Kostet zwar an die 80 Euro ist aber innerhalb von drei Tagen da. Unterlagen, die per Einschreiben geschickt wurden sind leider verschollen \\ \\ 26.02.17: Tip einer Helferin: Unterlagen per Express nach Äthiopien schicken. Kostet zwar an die 80 Euro ist aber innerhalb von drei Tagen da. Unterlagen, die per Einschreiben geschickt wurden sind leider verschollen \\ \\
-27.1.17: neues Merkblatt der Botschaft: staatliche Registrierung der Hochzeitsurkunden nötig!! \\ \\ 
-4.5.16:  Da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Aktenzeichen vergeben werden kann, bitte bei weiterem Schriftverkehr grundsätzlich den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Antragstellers in Äthiopien angeben, damit wir das Schreiben zuordnen können. Bitte KEINE weiteren Unterlagen vorab zuschicken. Diese muss der Antragsteller alle bei persönlicher Antragstellung hier in der Botschaft einreichen. 
-Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. 
-Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag \\ \\ 
-Stand 18.04.16: Sie können uns bereits vorab den BAMF-Bescheid mit Zustellungsdatum, den formlosen Antrag und ggf. eine Vollmacht per E-Mail zukommen lassen, damit wir Ihnen die Fristwahrung bestätigen können. Wenn allerdings der fristwahrende Antrag bereits in Deutschland gestellt wurde, ist es nicht mehr notwendig, diesen hier noch einmal zu stellen. Bitte KEINE weiteren Visaantragsunterlagen vorab per E-Mail schicken. Diese müssen bei Antragstellung vom Antragsteller vorgelegt werden.   
-Danach müssen die Antragsteller oder Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem buchen. Da die Flüchtlinge aus Eritrea in der Regel keine Pässe haben, können Sie bei der Terminbuchung unter Passnummer eine fiktive Zahl eingegeben. Bitte beachten Sie, dass für JEDEN Antragsteller (egal welchen Alters, auch Babies) ein eigener Termin gebucht werden muss.  
-Sämtliche Informationen zu Visa, sämtliche Visumsformulare und auch Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der folgenden Webseite: 
-http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/en/01/Visabestimmungen/seite__visabestimmungen.html 
-Die Flüchtlinge müssen bei Antragstellung keinen Pass vorlegen, wenn Sie keinen besitzen. Sobald das Visum erteilt ist, wird ein sogenanntes CTD (Conventional Travel Document) vom UNHCR ausgestellt, das visierfähig ist.   
 </WRAP> </WRAP>
  
 === Dokumente === === Dokumente ===
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_belehrung-addis-abeba.pdf|2.6.1-b_DOK_Belehrung-Addis-Abeba}} + 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_merkblatt-addis-abeba.pdf|2.6.1-b_DOK_Merkblatt-Addis-Abeba}} +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-antrag-nationales-visum.pdf|fn_aeth-antrag-nationales-visum}} 
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-b_dok_sudan-_54_6_sicherheitserklaerung.pdf|2.6.1-b_DOK_Sudan-§54(6)Sicherheitserklaerung}}+  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-belehrung-addis-abeba.pdf|fn_aeth-belehrung-addis-abeba}}  
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-emergency-travel-document.pdf|fn_aeth-emergency-travel-document}} Glaubitz 06/2017 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-merkblatt-addis-abeba.pdf|fn_aeth-merkblatt-addis-abeba}} Stand 01.2017  
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-sicherheitserklaerung-addis-abeba.pdf|fn_aeth-sicherheitserklaerung-addis-abeba}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}} 
 + 
 + 
 === Terminvergabe === === Terminvergabe ===
-  * Terminvergabe online: \\ Für nationale Visa können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:  \\ +  * Terminvergabe online: \\ Für eine Familienzusammenführung registrieren Sie sich auf der Vormerkliste. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails: \\ 
-   1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und \\ 2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins. +   1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und \\ 2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie mit einigen Wochen Vorlauf eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.\\ 
-https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=addi +    
-  * Tip: Persönlich hingehen und Terminvereinbarung versuchen+ 
 + 
 +Neue Termine werden in unregelmäßigen Abständen in der größtmöglichen Zahl freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Registrierungen. 
 + 
 +**Wegen der hohen Nachfrage an Familienzusammenführungen zu in Deutschland als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannten Familienangehörigen können für eritreische Flüchtlinge 12-15 Monate zwischen Registrierung und Terminbestätigung vergehen.** \\ 
 +[[https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=addi|Terminbuchtung Onlineportal]] \\ \\ 
 +<fs small>**Die Wartezeit zwischen der Mitteilung des Termins und des Termins selbst soll dann nur ca. 4 Wochen betragen!**</fs> \\ \\ 
 +<fs small>**Bei der Buchung kommt u.a. der Hinweis, dass es ohne Passnummer oder Flüchtlingsregistrierung nicht möglich ist, einen Termin zu beantragen. In der Regel wird man beim Ausfüllen der Vormerkliste die Nummer der Flüchtlingsregistrierung durch ARRA/UNHCR statt der Passnummer eintragen. ARRA/UNHCR vergibt nur eine Nummer für die nachziehenden Angehörigen (in der Regel Ehefrau und die gemeinsamen Kinder). Die Registrierungsnummer findet sich auf dem Papier „Proof of Registration“. \\ 
 +Es kann ein Termin für die ganze Familie beantragt werden. Hierzu ist es notwendig die weiteren Familienangehörigen als Besucher einzutragen.**</fs> 
 + 
 + 
 +  * Tipp: Persönlich hingehen und Terminvereinbarung versuchen
  
 === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) ===
-__Familiennachzug:__ + 
-  * 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa +Zur Vorsprache bei der Botschaft müssen alle Antragssteller erscheinen (auch Kinder), da u.a. Fingerabdrücke genommen werden \\ 
-  * zwei Mal die unterschriebene Sicherheitserklärung  +Soweit die Urkunden nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche Sprache gefertigt werden. Die Übersetzung ist im Original mit zwei Kopien vorzulegen.  
-  * Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen (siehe auch www.bundesdruckerei.de); + 
-  * Ein gültiger Reisepasssowie zwei Kopien der Identitätsseiten  +__allgemeine Unterlagen:__ 
-o   (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs  sowie zwei Kopien der Identitätsseiten)   + 
 +<WRAP center round info 100%>  
 +<fs small>**Zusätzlich soll das Videx-Formular ausgefüllt werden: https://videx.diplo.de/videx/?0 Das Auswärtige Amt schreibt hierzu: Die Verwendung des Videx-Formulares vereinfacht es der Botschaft, die persönlichen Daten der Antragsteller in das Visumsystem einzugeben. Aktuell existiert dieses Formular nur für Schengen-Visa Anträge. Ein Formular für nationale Visa wird noch entwickelt. Bitte füllen Sie das Videx-Formular für Schengen-Visa aus, da dies der Botschaft die Erfassung des Visumantrags erleichtert. Der Antrag kann im System durch wenige Klicks auf ein nationales Visum geändert werden, es wird somit zu keinen Problemen bei der persönlichen Vorsprache kommen. 
 +Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller das Videx-Formular separat ausgefüllt werden muss. Ein Antragsteller verfügt in der Regel auch nur über ein aktuelles Reisedokument. Auswärtiges Amt (Stand 18.01.2017) 
 +Das aktuelle Videx-Formular für Schengen-Visa ist leider wenig geeignet für Familiennachzug; es enthält zahlreiche Felder, die nicht wirklich ausgefüllt werden können. Es ist deshalb zu hoffen, dass zeitnah ein Videx-Formular für nationale Visa 
 +kreiert wird. (Glaubitz 06/2017)**</fs> 
 +</WRAP> 
 + 
 +  * 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene {{ :caritas-hb-5:docs:fn_aeth-antrag-nationales-visum.pdf |Antragsformulare}} für Nationale Visa je Antragsteller \\ 
 +  * zwei Mal die unterschriebene {{ :caritas-hb-5:docs:fn_aeth-sicherheitserklaerung-addis-abeba.pdf |Sicherheitserklärung}} \\ 
 +  * Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). \\ 
 +  * Ein gültiger Reisepasssowie sowie zwei Kopien der Identitätsseiten  
 +o   (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs  sowie zwei Kopien der Identitätsseiten) {{:caritas-hb-5:docs:fn_aeth-emergency-travel-document.pdf|fn_aeth-emergency-travel-document}}
   * Nur ERI:  eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)   * Nur ERI:  eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
-  * Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. BITTE BEACHTEN : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich. +  * Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. **BITTE BEACHTEN** : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich. 
   * Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)    * Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden) 
   * Nur ERI:  Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)   * Nur ERI:  Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
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 __Ehegattennachzug:__ __Ehegattennachzug:__
   * Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;   * Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;
-  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien+  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien <fs small>**diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen.**</fs> {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}}
  
 __Kindernachzug:__ __Kindernachzug:__
   * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien   * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
-  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien +  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien <fs small>**diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen.**</fs> {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}} 
   * Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …)    * Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …) 
  
 __Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:__ __Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:__
   * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien   * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
-  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien \\ +  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien  UND  Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien <fs small>**diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen.**</fs> {{:caritas-hb-5:docs:fn_fehlende-dokumente-eri.pdf|fn_fehlende-dokumente-eri}} \\ 
 Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc. Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.
  
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- +[[caritas-hb-0:start|{{:caritas-hb-0:pics:startseite.png?nolink|}}]] 
-[[caritas-hb-0:start|{{:caritas-hb-5:pics:hauptmenue_fn.png?nolink|}}]] [[caritas-hb-5:start|{{:caritas-hb-5:pics:familiennachzug_fn2.png|}}]]+[[caritas-hb-5:start|{{:caritas-hb-5:pics:familiennachzug_fn2.png|}}]]
  
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 **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016//
 <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html> <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html>
-**Letzte Änderung :** //26.02.2017//+**Letzte Änderung :** Julia Schwarz // 21.07.2017//
 <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html> <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html>
 **Freigabe :TK**  **Freigabe :TK** 
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien.1498398930.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 25.06.2017 13:55
  • von Thomas Krahe