caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-beispiel

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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-beispiel [26.07.2017 09:57] – angelegt Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-beispiel [26.07.2017 10:02] (aktuell) – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragstellung (Persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
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   * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_legalisation-syrischer_urkunden_hinweise.pdf|2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise}} <fc #ff0000>auch in Arabisch verfügbar</fc>   * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_legalisation-syrischer_urkunden_hinweise.pdf|2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise}} <fc #ff0000>auch in Arabisch verfügbar</fc>
  
-=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragstellung (Persönliche Vorsprache===+Zur Vorsprache bei der Botschaft müssen alle Antragssteller erscheinen (auch Kinder), da u.a. Fingerabdrücke genommen werden \\ 
 +Soweit die Urkunden nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche Sprache gefertigt werden. Die Übersetzung ist im Original mit zwei Kopien vorzulegen.  
 + 
 +<WRAP center round info 100%>  
 +<fs small>**Zusätzlich soll das Videx-Formular ausgefüllt werden: https://videx.diplo.de/videx/?0 Das Auswärtige Amt schreibt hierzu: .... Es ist deshalb zu hoffen, dass zeitnah ein Videx-Formular für nationale Visa 
 +kreiert wird. (Glaubitz 06/2017)**</fs> 
 +</WRAP> 
 __ allgemeine Unterlagen__ __ allgemeine Unterlagen__
   * Reisepass ...   * Reisepass ...
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   * Sorgerechtserklärung   * Sorgerechtserklärung
   * ...   * ...
-  * Alle Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch oder mit einer durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Alle ausländischen Urkunden müssen in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden.  \\ 
-Hinweise zum Legalisationsverfahren der Deutschen Botschaft Beirut (für syrische Urkunden) erhalten Sie unter dem Link http://www.kairo.diplo.de/contentblob/3941958/Daten/3393550/0717_visum_syrien.pdf \\ \\ 
-Die Botschaft behält sich vor, die Visumerteilung im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen. 
-Die hier aufgeführten vorzulegenden Unterlagen betreffen den Spezialfall des Familiennachzugs von Ehegatten und minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten. Andere Nachzugsgründe, z.B. von volljährigen Kindern oder anderen Familienangehörigen, haben andere Voraussetzungen und es müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich ggf. per E-Mail an die Botschaft Kairo.  
  
 __Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling__ __Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling__
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-beispiel.1501063023.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 26.07.2017 09:57
  • von Thomas Krahe