caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 11:21] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 11:31] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
Zeile 50: Zeile 50:
 __Familiennachzug allgemeine Unterlagen:__ \\ __Familiennachzug allgemeine Unterlagen:__ \\
   * Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten)    * Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten) 
-  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare \\ +  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare \\ („Antrag zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling für KINDER bzw. EHEGATTEN“, auf der Homepage der Botschaft unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650896/Daten/5981692/Antrag_FZ_Fluechtlinge.pdf bzw. http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650898/Daten/5981694/Antrag_FZ_Fluechtlinge_Ehegatten. pdf verfügbar) \\ bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung beider Elternteile  
-(„Antrag zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling für KINDER bzw. EHEGATTEN“, auf der Homepage der Botschaft unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650896/Daten/5981692/Antrag_FZ_Fluechtlinge.pdf bzw. http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650898/Daten/5981694/Antrag_FZ_Fluechtlinge_Ehegatten. pdf verfügbar)  +  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, gleichzeitig Belehrung gem. § 54 iVm § 53 AufenthG“ in Deutsch oder Englisch \\ (Formular auf der Homepage der Botschaft abrufbar unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275680/Daten/6177658/BelehrungNach_54.pdf) \\ bei minderjährigen Antragstellern: Unterschrift beider Elternteile 
-bei minderjährigen Antragstellern:  +
-  * Einverständniserklärung beider Elternteile  +
-  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, gleichzeitig Belehrung gem. § 54 iVm § 53 AufenthG“ in Deutsch oder Englisch +
-(Formular auf der Homepage der Botschaft abrufbar unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275680/Daten/6177658/BelehrungNach_54.pdf)  +
-bei minderjährigen Antragstellern:  +
-  * Unterschrift beider Elternteile +
   * 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, mit weißem Hintergrund - bitte entsprechende Hinweise unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275578/Daten/24366/Fotomustertafel.pdf beachten)    * 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, mit weißem Hintergrund - bitte entsprechende Hinweise unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275578/Daten/24366/Fotomustertafel.pdf beachten) 
-  * Iqama (Original und 2 Kopien) +  * Iqama (Original und 2 Kopien) \\ bzw.
-bzw.+
   * Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) (2 Kopien)    * Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) (2 Kopien) 
 +
 +__Weitere Unterlagen zum Familiennachzug__: \\
 +  * Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Schutzberechtigten in Deutschland mit Anschreiben des BAMF (2 Kopien) 
 +  * ggf. zuvor gegenüber der Botschaft oder zuständigen Ausländerbehörde gestellter formloser Antrag auf Familiennachzug wegen Fristwahrung gem. § 29 Abs. 2 AufenthG (2 Kopien)
 +  * Auszug aus dem syrischen Familienregister sowie \\ beim Nachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde \\ beim Nachzug zu den Eltern bzw. einem Elternteil: eigene Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern 
 +bei Eheschließungsalter unter 18 Jahren: 
 +  * Schriftliche Zustimmung der Eltern 
 +bei Eheschließung durch Vertreter/ ohne persönliche Anwesenheit: 
 +  * Spezialvollmacht mit vollständigen Namen beider Ehegatten und Ausstellungsdatum vor Eheschließung 
 +  * Syrischer Reisepass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +  * Fremdenpass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +  * Aufenthaltserlaubnis des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +  * Meldebescheinigung des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. 
  
  
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien.txt
  • Zuletzt geändert: 12.10.2017 21:00
  • von Thomas Krahe