caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien

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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 11:21] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 21:00] (aktuell) – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
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 === News === === News ===
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-Aktuelles: Nationale Visa können nur über die Botschaften beantragt werden. Auf der Homepage steht der Hinweis, dass für SCHENGENVISA (Kurzvisa für 90 bis 180 Tage) ein externer Dienstleister namens VFS beauftragt wurde. Bitte NICHT die Familiennachzugsvisa (Nationales Visum) bei VFS beantragen. Unklar ist, ob der Hinweis, dass Auskünfte über den Sachstand bei VFS eingeholt werden können, auch für Nationale Visa gilt. Die zentrale Rufnummer für alle VFS-Zentren ist:  00966 920001523.+Aktuelles: 10.10.17 Nationale Visa können nur über die Botschaften beantragt werden. Auf der Homepage steht der Hinweis, dass für .SCHENGENVISA (Kurzvisa für 90 bis 180 Tage) ein externer Dienstleister namens VFS beauftragt wurde. Bitte NICHT  die .Familiennachzugsvisa (Nationales Visum) bei VFS beantragen. Unklar ist, ob der Hinweis, dass Auskünfte über den Sachstand bei VFS eingeholt werden können, auch für Nationale Visa gilt. Die zentrale Rufnummer für alle VFS-Zentren ist:  00966 920001523.
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 === Dokumente === === Dokumente ===
-  * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_unterlagen-botschaft-saudi-arabien.pdf|2.6.1-a_DOK_Unterlagen-Botschaft-Saudi-Arabien.pdf}}+  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_saud-merkblatt.pdf|fn_saud-merkblatt}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_saud-reihenfolge-antragsunterlagen_fz_syr.pdf|fn_saud-reihenfolge-antragsunterlagen_fz_syr}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_saud-visaantrag-ehegatte.pdf|fn_saud-visaantrag-ehegatte}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_saud-visaantrag-kind.pdf|fn_saud-visaantrag-kind}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf|fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg}} 
 +  * {{:caritas-hb-5:docs:fn_allg-fotomustertafel.pdf|fn_allg-fotomustertafel}}
  
  
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 __Familiennachzug allgemeine Unterlagen:__ \\ __Familiennachzug allgemeine Unterlagen:__ \\
   * Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten)    * Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten) 
-  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare \\ +  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare \\ („Antrag zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling für KINDER bzw. EHEGATTEN“, auf der Homepage der Botschaft unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650896/Daten/5981692/Antrag_FZ_Fluechtlinge.pdf bzw. http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650898/Daten/5981694/Antrag_FZ_Fluechtlinge_Ehegatten. pdf verfügbar) \\ bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung beider Elternteile  
-(„Antrag zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling für KINDER bzw. EHEGATTEN“, auf der Homepage der Botschaft unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650896/Daten/5981692/Antrag_FZ_Fluechtlinge.pdf bzw. http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650898/Daten/5981694/Antrag_FZ_Fluechtlinge_Ehegatten. pdf verfügbar)  +  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, gleichzeitig Belehrung gem. § 54 iVm § 53 AufenthG“ in Deutsch oder Englisch \\ (Formular auf der Homepage der Botschaft abrufbar unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275680/Daten/6177658/BelehrungNach_54.pdf) \\ bei minderjährigen Antragstellern: Unterschrift beider Elternteile 
-bei minderjährigen Antragstellern:  +
-  * Einverständniserklärung beider Elternteile  +
-  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, gleichzeitig Belehrung gem. § 54 iVm § 53 AufenthG“ in Deutsch oder Englisch +
-(Formular auf der Homepage der Botschaft abrufbar unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275680/Daten/6177658/BelehrungNach_54.pdf)  +
-bei minderjährigen Antragstellern:  +
-  * Unterschrift beider Elternteile +
   * 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, mit weißem Hintergrund - bitte entsprechende Hinweise unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275578/Daten/24366/Fotomustertafel.pdf beachten)    * 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, mit weißem Hintergrund - bitte entsprechende Hinweise unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275578/Daten/24366/Fotomustertafel.pdf beachten) 
-  * Iqama (Original und 2 Kopien) +  * Iqama (Original und 2 Kopien) \\ bzw.
-bzw.+
   * Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) (2 Kopien)    * Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) (2 Kopien) 
 +
 +__Weitere Unterlagen zum Familiennachzug__: \\
 +  * Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Schutzberechtigten in Deutschland mit Anschreiben des BAMF (2 Kopien) 
 +  * ggf. zuvor gegenüber der Botschaft oder zuständigen Ausländerbehörde gestellter formloser Antrag auf Familiennachzug wegen Fristwahrung gem. § 29 Abs. 2 AufenthG (2 Kopien)
 +  * Auszug aus dem syrischen Familienregister sowie \\ beim Nachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde \\ beim Nachzug zu den Eltern bzw. einem Elternteil: eigene Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern 
 +bei Eheschließungsalter unter 18 Jahren:
 +   * Schriftliche Zustimmung der Eltern 
 +bei Eheschließung durch Vertreter/ ohne persönliche Anwesenheit: 
 +  * Spezialvollmacht mit vollständigen Namen beider Ehegatten und Ausstellungsdatum vor Eheschließung 
 +  * Syrischer Reisepass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +  * Fremdenpass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +  * Aufenthaltserlaubnis des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +  * Meldebescheinigung des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) 
 +Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. 
 +
 +Allgemeine Hinweise zu Reisepässen: \\ Syrische Reisepässe sind nur dann visierfähig, wenn sie unterschrieben sind (eingescannte Unterschrift) oder deutlich sichtbare, komplette Fingerabdrücke aufweisen. Sollte Ihr Reisepass diese Anforderungen nicht erfüllen und Sie eine Iqama besitzen, dann wenden Sie sich bitte an die Syrische Botschaft in Manama zwecks Nachholung der Unterschrift. Sollten Sie nur ein Besuchsvisum für Saudi-Arabien besitzen, kann die Ausnahme von der Passpflicht beantragt werden. Auf keinen Fall dürfen syrische Reisepässe auf der Plastikfolie unterschrieben werden; auf der Plastikfolie unterschriebene Reisepässe sind ungültig! 
 +Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Urkunden \\ Personenstandsurkunden sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen. Syrische Personenstandsurkunden müssen vom Syrischen Außenministerium vorlegalisiert sein und sollten von einer Deutschen Auslandsvertretung im Libanon oder in der Türkei legalisiert worden sein. Zu den Einzelheiten wird auf die jeweiligen Homepages der Auslandsvertretungen verwiesen. Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Der Übersetzer muss durch eine deutsche Auslandsvertretung oder in Deutschland anerkannt sein. Bei Übersetzung im Ausland ist eine Übersetzerbescheinigung der jeweiligen Auslandsvertretung vorzulegen. 
 +Wichtige Informationen zum Visumverfahren \\ Die Botschaft Riad ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. längerem Aufenthalt in Saudi- Arabien, Jemen oder im Irak. 
  
  
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 **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016//
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-**Letzte Änderung :** //22.07.2016//+**Letzte Änderung :** //12.10.2017//
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  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien.1507807314.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 12.10.2017 11:21
  • von Thomas Krahe