caritas-hb-5:news

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caritas-hb-5:news [21.02.2018 11:12] – [News] Thomas Krahecaritas-hb-5:news [21.02.2018 12:13] (aktuell) – [News] Thomas Krahe
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-20.02.2018: *zur Regelung einer 15-Monats-Frist nach Eingang der fristwahrenden Anzeigebei Deutschen Botschaften:* Es gibt keine 15-Monatsfrist, nach der eine bereits gestellt fristwahrende Anzeige verlängert werden müsste. +20.02.2018: **zur Regelung einer 15-Monats-Frist nach Eingang der fristwahrenden Anzeige bei Deutschen Botschaften:** Es gibt keine 15-Monatsfrist, nach der eine bereits gestellt fristwahrende Anzeige verlängert werden müsste. 
 Oft setzen die Botschaften nach der Registrierung eine Frist setzen, innerhalb derer der förmliche Antrag persönlich zu stellen ist (Termin für die Visastellung). Dafür gilt: \\ Oft setzen die Botschaften nach der Registrierung eine Frist setzen, innerhalb derer der förmliche Antrag persönlich zu stellen ist (Termin für die Visastellung). Dafür gilt: \\
 diese Frist führt nicht zum Verlust der bereits gewahrten Frist für die Stellung der fristwahrenden Anzeige. Manche Botschaften behaupten das zwar (und handeln auch danach ), doch das ist nicht Rechtens und wird auch vom VG Berlin so gesehen. Eine beachtete gesetzliche Frist kann nicht durch eine gewillkürte spätere Fristsetzung rückwirkend beseitigt werden. \\ diese Frist führt nicht zum Verlust der bereits gewahrten Frist für die Stellung der fristwahrenden Anzeige. Manche Botschaften behaupten das zwar (und handeln auch danach ), doch das ist nicht Rechtens und wird auch vom VG Berlin so gesehen. Eine beachtete gesetzliche Frist kann nicht durch eine gewillkürte spätere Fristsetzung rückwirkend beseitigt werden. \\
  • caritas-hb-5/news.1519211526.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 21.02.2018 11:12
  • von Thomas Krahe