Der Asylfolgeantrag ist eines der wenigen Möglichkeiten nach einer rechtskräftigen Ablehnung doch noch einen Aufenthalt zu bekommen. Im Grunde ist er für den Fall gedacht, dass es neue - im alten Asylverfahren nicht bekannte oder eingetretene - Umstände gibt, die eine zweite Prüfung einer Schutzberechtigung rechtfertígen. Hier finden Sie Informationen zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass zur Stellung eines Asylfolgeantrages unbedingt empfohlen wird einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Flüchtlinge, deren Asylverfahren beendet ist und bei denen sich Umstände ergeben haben, die einen neuen Asylantrag rechtfertigen.
asylfa_asylfolgeantrag-ggua-2018-10 umfangreiche Veröffentlichung von Oktober 2018