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psy_umgang-mit-psychisch-auffälligen

Kurzbeschreibung

Der Umgang mit psychisch auffälligen und darunter auch traumatisierten Flüchtlingen ist eine der größten Herausforderungen und Belastungen für Ehrenamtliche und Professionelle. Diese Seite kann eine gezielte Schulung oder Fortbildung natürlich nicht ersetzen. Aber sie kann einige Impulse geben. Dazu dienen diese Informationen.

einige hilfreiche Informationen:


Psychotherapie während des Asylverfahrens

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Menschen im Asylverfahren und Geduldete auch in den ersten 15 Monaten nach Ankunft in Deutschland erleichterten Zugang zu Psychotherapeuten bekommen können. Nach den 15 Monaten bekommen sie in der Regel eine Krankenversichertenkarte und haben Zugang zu Psychotherapie wie alle gesetzlich Versicherten.
Der erleichterte Zugang beinhaltet, dass auch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung in einem einfachen Verfahren Flüchtlinge behandeln dürfen. Zum Anderen müssen Geflüchtete nicht mehr einen entsprechenden Notstand oder Notfall kompliziert nachweisen und bekommen eine geregelte Behandlung.
Interessierte Psychotherapeutinnen können sich hier informieren wie das funktioniert: http://www.baff-zentren.org/ermaechtigung/www.baff-zentren/ermaechtigung
Hier finden Sie eine Liste von bereits ermächtigten Psychotherapeuten, wenn Sie eine Behandlung suchen: Liste ermächtigte Psychotherapeuten


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Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 02.02.2018         Letzte Änderung : 13.04.2018         Freigabe : TK         Version : 2.0      Bild: Caritas-Logo