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Ägypten - Kairo

Nationen: SYR, Stand: 13.07.17

Adresse

Embassy of the Federal Republic of Germany,
2, Sh. Berlin (off Sh. Hassan Sabri), Zamalek
Visastelle: Tel : 0020 (0)2 2728-2178, Fax : 0020 (0)2 2728-2136,
E-Mail : visastelle@kair.diplo.de, www.kairo.diplo.de
So und Do 8:30-12:00 Uhr, Mo-Mi 13:00-16:00 Uhr

Post

Auswärtiges Amt
Botschaft Kairo
11013 Berlin

News

Aktuelles:

Dokumente

Terminvergabe

- Für jeden Antragsteller (auch Kinder) muss ein separater Termin gebucht werden. - Geben Sie alle Ihre Angaben in lateinischen Buchstaben ein. - Die anzugebende E-Mail-Adresse muss gültig sein. Sie wird für die Bestätigung ihres Termins benötigt. - Das Buchungssystem akzeptiert nur eine Buchung pro Passnummer. Bitte geben Sie die komplette Passnummer mit Großbuchstaben und Ziffern an.

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.

Ehegattennachzug und minderjährige Kinder

Allgemeine Unterlagen:

Nachweise zum Reisezweck:

Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:

Hinweise zum Legalisationsverfahren der Deutschen Botschaft Beirut (für syrische Urkunden) erhalten Sie unter dem Link http://www.kairo.diplo.de/contentblob/3941958/Daten/3393550/0717_visum_syrien.pdf

Die Botschaft behält sich vor, die Visumerteilung im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen. Die hier aufgeführten vorzulegenden Unterlagen betreffen den Spezialfall des Familiennachzugs von Ehegatten und minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten. Andere Nachzugsgründe, z.B. von volljährigen Kindern oder anderen Familienangehörigen, haben andere Voraussetzungen und es müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich ggf. per E-Mail an die Botschaft Kairo.

Besonderheiten bei minderjährigen Antragstellern

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 13.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo