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20.02.2018: zur Regelung einer 15-Monats-Frist nach Eingang der fristwahrenden Anzeige bei Deutschen Botschaften: Es gibt keine 15-Monatsfrist, nach der eine bereits gestellt fristwahrende Anzeige verlängert werden müsste. Oft setzen die Botschaften nach der Registrierung eine Frist setzen, innerhalb derer der förmliche Antrag persönlich zu stellen ist (Termin für die Visastellung). Dafür gilt:
diese Frist führt nicht zum Verlust der bereits gewahrten Frist für die Stellung der fristwahrenden Anzeige. Manche Botschaften behaupten das zwar (und handeln auch danach ), doch das ist nicht Rechtens und wird auch vom VG Berlin so gesehen. Eine beachtete gesetzliche Frist kann nicht durch eine gewillkürte spätere Fristsetzung rückwirkend beseitigt werden.
Da es aber viel Mühe und Geld und Zeit kostet, dagegen anzugehen, rate ich, die von der Botschaft gesetzte Frist zu beachten bzw vorher (mit kurzer Begründung) eine Verlängerung zu beantragen. Diese wird gewährt. Hat man es vergessen, die Frist verlängern zu lassen, muss man halt entsprechend argumentieren. Ansonsten muß man halt streiten und notfalls klagen.


28.09.16 Beirut: Angebot zur Vorverlegung von gebuchten Terminen – Neubuchung von Terminen: Die Deutsche Botschaft Beirut wird ihre Kapazitäten zur Bearbeitung von Visumanträgen für Angehörige von Schutzberechtigten aus Syrien nochmals erhöhen. Um für alle Antragsteller die Wartezeiten zu verkürzen, wird das Terminvergabesystem deswegen geändert. Was ändert sich konkret? … http://www.beirut.diplo.de/Vertretung/beirut/de/00-Startseite/Neue__Terminvergabe__de.html

22.7.16: Terminvergabe iData jetzt per Online-Formular möglich.
Für Terminvergaben bei den Deutschen Vertretungen bietet iData in den Ländern Türkei und Irak jetzt auch ein Online-Formular an. Die Bezahlung im vorausbleibt wie vorher bestehen. Nähere Informationen direkt auf den Länderseiten.

Ankara, Istanbul, Izmir/Türkei
Erbil/Irak

22.07.2016: Onlineportal www.familyreunion-syria.diplo.de jetzt auch für andere Nationen möglich.
Laut Auskunft des Auswärtigen Amtes gelten die über diese Seite erstellten fristwahrenden Anzeigen jetzt wie bei den Syrern für alle anderen berechtigten Nationen (ERI, IRK, IRN). Die Botschaften in den entsprechenden Ländern seien informiert, dass diese fristwahrenden Anzeigen nicht nur bei Syrern Gültigkeit besitzen. Damit entfallen die lästigen Eingangsbestätigungen.


Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016         Letzte Änderung : 23.06.2016         Freigabe :         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 21.02.2018 12:13
  • von Thomas Krahe