Nationen: (für die Botschaft FN Anträge bearbeitet) z.B. AFG, ERI, IRK, IRN, SOM, SYR Stand: 13.07.17
Embassy of the Federal Republic of Germany,
Strasse, Ort
Visastelle: Tel : 0020 (0)2 2728-2178, Fax : 0020 (0)2 2728-2136,
E-Mail : visastelle@kair.diplo.de, www.kairo.diplo.de
So und Do 8:30-12:00 Uhr, Mo-Mi 13:00-16:00 Uhr
Anschrift
Aktuelles: Vertretungen in Afghanistan bis auf weiteres geschlossen ….
Bitte Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum aufmerksam durchlesen.
ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.
Zur Vorsprache bei der Botschaft müssen alle Antragssteller erscheinen (auch Kinder), da u.a. Fingerabdrücke genommen werden
Soweit die Urkunden nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche Sprache gefertigt werden. Die Übersetzung ist im Original mit zwei Kopien vorzulegen.
Zusätzlich soll das Videx-Formular ausgefüllt werden: https://videx.diplo.de/videx/?0 Das Auswärtige Amt schreibt hierzu: …. Es ist deshalb zu hoffen, dass zeitnah ein Videx-Formular für nationale Visa kreiert wird. (Glaubitz 06/2017)
allgemeine Unterlagen
Ehegattennachzug
Kindernachzug
Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016
Letzte Änderung : 13.07.2017
Freigabe :TK
Version : 0.01