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Jordanien - Amman

Nationen: IRK, SYR, JEM
Stand: 23.03.18, Wartezeit: einige Monate für Botschaftstermin, Bearbeitungszeit Visum unklar

Postanschrift

Adresse:
Deutsche Botschaft
Benghasi Street 25
Jabal Amman

Postanschrift:
Deutsche Botschaft
P.O.Box 183
Amman 11118, Jordanien

Visastelle:
Fax: 00962 65901235 E-Mail :info@amman.diplo.de
webside der Deutschen Botschaft in Amman Achtung: Ganz anderer Aufbau wie andere Deutsche Botschaften!!

News

Aktuelles: März 2018: IOM-Büro (FAP) in Amman eröffnet.
…„seit Ende letzten Monats ist unser FAP-Büro in Amman, Jordanien offen. Dort unterstützen wir ebenfalls syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland. Sie erreichen uns unter: info.fap.jd@iom.int (Arabisch, Deutsch, Englisch).
Alternativ können Sie auch jederzeit ohne Termin vorbeikommen. Die Adresse ist:
Abdulla bin Jubair Street, Building No.7,
Tla’ Al Ali , Amman
https://goo.gl/maps/GRx2GrwCBLm

Dokumente

Terminvergabe

Information der Botschaft:
… Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten wir Sie sich zunächst für die Beantragung eines Termins zu registrieren. Hierfür tragen Sie sich bitte in das Terminvergabesystem der Botschaft in der Kategorie „Registrierung für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (zum anerkannten Flüchtling)“ ein. Die Registrierung können Sie selbst und gebührenfrei vornehmen. Bitte erstellen Sie pro Familie nur EINE Registrierung (für mitbeantragende Ehegatten und Kinder gibt es ein zusätzliches Feld). Der endgültige Termin wird Ihnen später zugeteilt. Die Botschaft arbeitet nicht mit Dienstleistungsagenturen zur Terminbuchung zusammen und rät dazu, Angebote solcher Agenturen gründlich zu prüfen.
Aufgrund hoher Auslastung der Visastelle kann die Vergabe des endgültigen Termins erst mehrere Monate nach erfolgter Registrierung geschehen.
Die Botschaft Amman ist für Sie zuständig, wenn Ihr Familienangehöriger in Deutschland als Schutzberechtigter anerkannt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Amman Anträge von
- Antragstellern mit Wohnsitz in Jordanien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Syrien
- jemenitische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Jemen
- irakischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Zentral- und Süd-Irak
entgegennimmt. Entsprechende Nachweise über den Wohnsitz sind vorzulegen.
Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil oder der Botschaft in Ankara stellen.

Ab sofort werden alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum anerkannten Flüchtling an der Botschaft Amman registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. … (s. oben grauer Kasten)
wichtige Informationen für Syrer, Iraker und Jemeniten unbedingt lesen!! Infos zur Visapflicht für Jordanien!!

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Ehegattennachzug, auch Kinder oder Eltern Minderjähriger

Von syrischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen:

Von irakischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen:

Irakische Dokumente werden bis auf weiteres nicht legalisiert und sind mit einer Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums vorzulegen. Informationen zu irakischen Dokumenten finden Sie unter anderem auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen im Irak.

Alle im Original vorgelegten Dokumente erhalten Sie nach Überprüfung durch die Botschaft zurück. Bitte beachten Sie, dass syrische und irakische Originalunterlagen für circa 7-10 Arbeitstage in der Botschaft zur Überprüfung verbleiben müssen.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie alle Unterlagen vollständig und sortiert bei Antragstellung einzureichen. Ebenfalls bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Anträge wahrheitsgemäß in lesbarer lateinischer Schrift ausgefüllt sind und lesbare Kopien eingereicht werden.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern oder Sie zu einem erneuten Vorsprachetermin vorzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung eines unvollständigen Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten und zur Ablehnung führen kann. Falls Sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind, kann der Antrag nicht angenommen werden.

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 23.03.2018         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo