Sudan - Khartoum
Nationen: SYR, ERI, SUD
Stand: Juli 2017
Wartezeit: 12 Monate
Postanschrift
News und spezifische Details zum Ablauf
fristwahrende Anzeige: (06/2017) Die deutsche Botschaft im Sudan lehnte
bisher eine Bestätigung der Frw A ab, wenn die Antragssteller nicht
bereits als Flüchtlinge im Sudan registriert sind. Die Botschaft schreibt hierzu:
Für eritreische, im Sudan durch den Commissioner of Refugees (COR) oder den UNHCR
registrierte Flüchtlinge gilt der Grundsatz des gewöhnlichen Aufenthalts nicht. Die
Botschaft Khartum ist die örtlich zuständige Behörde für die Beantragung eines Visums
sobald Aufenthalt und Registrierung im Sudan vorliegen.
Nachdem sich die meisten Antragssteller zum Zeitpunkt der Anerkennung noch in Eritrea
befinden und die Flucht und Registrierung mitunter mehrere Monate dauern, ist die Frist
zur Anzeige in der Regel abgelaufen.
Nach Angaben von UNHCR Berlin und dem Auswärtigen Amt sei es jedoch ausreichend
die fristwahrende Anzeige bei der ABH vor Ort anzuzeigen. (Glaubitz)
Terminvergabe: bis Oktober 2017 ausgebucht. Neue Termine werden ab der 34. Kalenderwoche wieder eingestellt.
Reisedokumente zur Einreise in die BRD: fn_sud-convention-travel-document
Ausreise aus Sudan: Ausreisevisum nötig (2-6 Wochen Wartezeit nach Antrag)
Links
Dokumente
Terminvergabe
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen kommt es bei der Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung zu anerkannten Schutzberechtigten zu Wartezeiten von derzeit mehreren Monaten; alle verfügbaren Termine sind bis Oktober 2017 ausgebucht. Derzeit sind keine später liegenden Termine buchbar. Die Visastelle der Botschaft wird voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche diesen Jahres neue Termine über das Online-Terminvergabesystem freischalten.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa.“ jeweils ein Termin zu buchen ist.
Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen. Antragsteller, die ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragen, müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.
Die Buchung eines Termins ist kostenlos!
Onlineportal Terminvergabe
ACHTUNG: Falls die Flüchtlinge in Camps untergebracht sind, brauchen sie eine Genehmigung um es zu verlassen, z.B. zur Wahrnehmung der Visatermins bei der Botschaft
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
Familiennachzug Eritrea
2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (
fn_sud-visaantrag.pdf) für Nationale Visa für jeden Antragssteller
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2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35mm x 45 mm)
gültiger Reisepass muss vorgelegt werden sowie zwei Kopien der Identitätsseiten sowie vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
(Wenn keine Pässe vorliegen, sei eine Beschaffung in der eritreischen Botschaft Khartum zumutbar. Nur wenn die Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann, ist eine Befreiung von der Passpflicht möglich.) fn_fehlende-dokumente-eri
eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Sudan durch Registrierung beim UNHCR (Nachweis durch z.B. case file/ Mandate letter) oder Commissioner of Re-fugees (Nachweis durch COR-ID)
(erfolgt im Sudan/Äthiopien in extra dafür vorgesehenen Camps. Registrierung erfolgt von den jeweiligen Landesbehörden in Zusammenarbeit mit dem UNHCR)
ODER Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit sechs Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien
Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland inkl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vor-lage einer Vollmacht, zweifach
Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Zusätzlich bei Ehegattennachzug:
Zusätzlich bei Kindernachzug:
Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nach-weis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien.
diese Dokumente sind nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri
Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien)
Sofern ein Elternteil im Ausland verbleibt: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes (Original mit zwei Kopien)
Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:
Familiennachzug Syrer
2 vollständig ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa
2x unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
Originalreisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseite
Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe)
Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien Hinweis: Alle Urkunden müssen durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein! Die Deutsche Botschaft Khartum kann keine Legalisierungen vornehmen. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft in Beirut.
Botschaft Beirut Legalisierung
Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
Sprachzertifikat A1, ausgestellt durch das Goethe Institut, sofern die Eheschließung nach Verlegung des Lebensmittelpunkts des Stammberechtigten nach Deutschland erfolgte (nicht älter als 1 Jahr)
Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Syrien verbleiben-den Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Eltern-teils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien
Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Polio-Impfung für alle Antragsteller
Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Familiennachzug Sudanesen
2 vollständig ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antragsformulare für nationale Visa
2x unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
Originalreisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseite
Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
Original Heiratsurkunde der Ehegatten mit Registrierungsvermerk/ Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
Sprachzertifikat A1, ausgestellt durch das Goethe Institut, sofern die Eheschließung nach Verlegung des Lebensmittelpunkts des Stammberechtigten nach Deutschland erfolgte (nicht älter als 1 Jahr)
Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan verbleibenden Eltern-teils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien
Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016
Letzte Änderung : Thomas Krahe 20.07.2017
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