Bild: Caritas Logo







Sudan - Khartoum

Nationen: SYR, ERI, SUD
Stand: Juli 2017
Wartezeit: 12 Monate

Postanschrift

Deutsche Botschaft Karthoum / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 970
Karthoum, Sudan

Visumstelle:
Tel (+249) 9121 48 118 oder (+249) 9121 40 992, dienstags von 11 bis 13 Uhr
E-Mail : visa@khar.diplo.de
http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html

News

bis Oktober 2017 ausgebucht. Neue Termine werden ab der 34. Kalenderwoche wieder eingestellt.

Dokumente

Terminvergabe

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen kommt es bei der Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung zu anerkannten Schutzberechtigten zu Wartezeiten von derzeit mehreren Monaten; alle verfügbaren Termine sind bis Oktober 2017 ausgebucht. Derzeit sind keine später liegenden Termine buchbar. Die Visastelle der Botschaft wird voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche diesen Jahres neue Termine über das Online-Terminvergabesystem freischalten.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa.“ jeweils ein Termin zu buchen ist.

Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen. Antragsteller, die ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragen, müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.

Die Buchung eines Termins ist kostenlos!

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=khar

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Familiennachzug Eritrea

ODER Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit sechs Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien

Zusätzlich bei Ehegattennachzug:

UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien

Zusätzlich bei Kindernachzug:

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

Familiennachzug Syrer

Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)

Familiennachzug Sudanesen

Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)


Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : Julia Schwarz 11.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo