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caritas-hb-0:1.10 [24.11.2017 12:44] – [1.8 Kurzbeschreibung] Thomas Krahe | caritas-hb-0:1.10 [24.11.2017 12:52] – [Tabelle] Thomas Krahe | ||
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==== Prozeßschritte ==== | ==== Prozeßschritte ==== | ||
- | ^ Beschreibung | + | ^ Schritt |
- | ^ 1.8.1 Voraussetzungen | + | ^ 1. Wer muß informiert werden? |
- | | a. Kommt Kirchenasyl in frage? \\ Kirchenasyl ist nur für Notfälle gedacht. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen und wird von den staatlichen Stellen bisher toleriert. \\ Kirchenasyl macht nur Sinn, wenn es zeitlich befristet ist und es danach eine Bleibeperspektive gibt. z.B. bei: | < | + | | a. Verwandte, Freunde, Helfer, |
- | | a1. Dublinverfahren, | + | | b. Erstattungsbescheid: |
- | | a2. Dublinverfahren, | + | | c. Gebührenfestsetzungsbescheid: |
- | | a3. bevorstehender Abschiebung nach Ablehnung, wenn durch Gericht, Härtefallkommission, | + | | d. **Wenn Titel und Zeiträume nicht übereinstimmen, Widerspruch bzw Klage erheben.** | | |
- | | b. Ausschlußkriterien können sein: behandlungsbedürftige Krankheit, sprachliche/ | + | | {{: |
- | ^ 1.8.2 Kontakt zu Beauftragten der Kirchen | + | ^ 2. Kontakt zu Betroffenem aufbauen |
- | | a. beraten lassen | + | | a. Verjährung 4 Jahre. Beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch angefallen ist. (Bescheide über 2013 im Jahr 2017 gültig, Bescheide über 2012 verjährt) |
- | | b. Härtefall prüfen \\ manchmal empfiehlt es sich, die Härtefallkommission einzuschalten, | + | ^ 3. Existentielle Nothilfe organisieren |
- | | c. Anwalt einschalten \\ ein Anwalt muss das Ganze begleiten, Kosten klären (ca 500 €) | + | | a. **Menschen im Asylverfahren (auch Abgelehnte, die klagen) |
- | | d. Rücksprache halten \\ wenn ein Ort feststeht, Beauftragte informieren und weiteren Beratungsbedarf klären | + | | b. **Anerkannte wohnhaft in Asylunterkunft**\\ Grundsätzlich gilt, dass diese Gruppe für die < |
- | ^ 1.8.3 Ort für Kirchenasyl finden | + | | c. Laufende monatliche Bescheide müssen jeder einzeln genauso wie oben beschrieben behandelt werden. |
- | | a. Datenblatt Flüchtling unter unten stehenden Gesichtspunkten ausfüllen | + | ^ 4. Abmeldungen, |
- | | b. den richtigen Ort auswählen \\ - jedes Kirchenasyl hat andere Bedingungen | + | | a. Grundsätzlich ist diese Frage schwer zu beantworten. Denn bisher konnte die Regierung von Unterfranken noch nicht darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage die Berechnungen erfolgen. Damit ist keine detaillierte Überprüfung möglich. |
- | | c. lokale Voraussetzungen erfüllen | + | | b. Als Richtschnur: |
- | | d. evtl ist eine Kirchengemeinde vor Ort bereit für Aufnahme, dann unbedingt Dokument lesen | + | |
- | | e. Aufnahmedatum vereinbaren | + | |
- | | f. Zeit nutzen, um Bleibeperspektive mit Belegen zu verbessern | + | |
- | ^ 1.8.4 Ende des Kirchenasyls | + | |
- | | a. Freigabe Anwalt abwarten | + | |
- | | b. klären, wo sich der Flüchtling melden muss | < | + | |
- | | c. nächste rechtliche Schritte einleiten | + | |
- | | d. wenn keine realistische Bleibeperspektive erreicht werden kann, Ausreiseberatung in Betracht ziehen | + | |
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