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1.5.0_Ablehnungsbescheid-Umgang

1.5.0 Kurzübersicht

Ziel ist es, den Flüchtling bei Erhalt des Ablehnungsbescheides durch das BAMF über das Recht des Klageweges zu informieren und gegebenenfalls zu begleiten.

VORSICHT:
Hier geht es um Entscheidungen, die existentiellen Charakter für den Schutz in Deutschland haben können. Die PB beschreibt einen typischen Verlauf. Jedoch sollte zur genauen Einschätzung geschultes Fachpersonal hinzugezogen werden. Bitte unbedingt auf die Fristen achten. Die Entscheidung über für und wider muss der Flüchtling treffen.

Zielgruppen

Flüchtlinge mit Ablehnungsbescheid vom BAMF

Dokumente

Prozessschritte blank_grey_lang2_hb.jpg
Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
1.5.1 Prüfung Ablehnungsbescheid
a. Anfragender Helfer soll den gesamten Ablehnungsbescheid genau lesen. Werden alle Schutzformen und Abschiebungsverbote abgelehnt oder einer anerkannt? Wenn einer anerkannt wird, werden alle anderen abgelehnt, was oft zu Missverständnissen führt Asb, H, nds-fluerat.org 4-6-ablehnung unbegründet
nds-fluerat.org 4-7-ablehnung offensichtlich unbegruendet
b. Wird die Abschiebung angedroht? (Frist zur freiwilligen Ausreise, danach per Zwang)
c. Benötigte Unterlagen für grobe Einschätzung der Aussicht auf Klage sichten H, F Ablehnungsbescheid
Anhörungsprotokoll
Atteste
Sonstige Belege für Asylgründe
d. Bestehen deutlich sichtbare Widersprüche/Mängel bei
- der Protokollierung der vorgetragenen Gründe,
- der Qualität des Übersetzers,
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit,
- grundsätzlich wichtigen Angaben auch zu Abschiebungsverboten (Minderjährigkeit, Berücksichtigung von Erkrankungen, Lageberichte des Landes etc.).
- Wie ist das Herkunftsland eingestuft? (sicheres Herkunftsland?)
! Hier geht es nur um eine grobe Einschätzung auf Erfolg der Klage!
Auf keinen Fall subjektiv nach eigener Meinung einschätzen. Gegebenenfalls Beratungsstelle aufsuchen.
Asb, H, F
1.5.2 Klage ja oder nein
a. F trifft Entscheidung ja oder nein. Wenn ja, dann weiter mit 1.5.4. F
b. Anwalt suchen, der den Fall übernimmt bzw eine Erstberatung zur genaueren Einschätzung macht. Falls Termin erst sehr spät oder nach Klagefrist, weiter mit 1.5.3 Asb, H, Liste_Rechtsanwälte-München
1.5.3 Klagefrist beachten
a. Ablehnung wegen „unbegründet“: Klagefrist 2 Wochen ab Zustellung, Frist für Begründung 1 Monat ab Zustellung
b. Ablehnung wegen „offensichtlich unbegründet“: Klagefrist 1 Woche ab Zustellung, Frist für Begründung 1 Monat ab Zustellung
c. Zustellungsdatum steht auf gelbem Umschlag. Unbedingt aufbewahren. H, F
1.5.4-a Widerspruch/Klage einreichen bei „unbegründet“
a. bei rechtzeitiger Klage wird die Abschiebung bis zum Urteil ausgesetzt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung.
b. zur Wahrung der Frist formell Klage mit Unterschrift gegen den Bescheid einreichen mit Verweis auf Nachreichen der Begründung. Alternativ: Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichtes aufsuchen. Per Fax und per Post ans Gericht. Bitte 1.5.3_dok_Klage-anwalt-tipp beachten. 1.5.3_dok_klage-anwalt-tipp
1.5.3_DOK_Klage-ungebründet-Formularmuster-Caritas
VG muenchen: Kontakt
VG muenchen rechtsantragsstelle/
c. Gericht antwortet mit Vergabe eines Aktenzeichens
1.5.4-b Widerspruch/Klage einreichen bei „offensichtlich unbegründet“
a. Die Klage gegen den Bescheid des BAMF hat keine aufschiebende Wirkung der Abschiebung. Es muss ein zusätzlicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt werden. Bis zur positiven Entscheidung über Antrag kann abgeschoben werden. VwGO §80
b. zur Wahrung der Frist formell Klage mit Unterschrift gegen den Bescheid mit (Eil)Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO einreichen mit Verweis auf Nachreichen der Begründung. Per Fax und per Post.. ACHTUNG: Hier müssen schon Hauptgründe benannt werden, wenn auch nicht ausführlich. Asb, H, F 1.5.3_dok_klage-anwalt-tipp
1.5.4_DOK_Klage-offens-ungebründet- Formularmuster-Caritas
c. Gericht antwortet mit Vergabe von ZWEI Aktenzeichen
1.5.5 Rechtsanwalt einschalten
a. ALLE Unterlagen zum Rechtsanwalt mitnehmen. Anwalt schreibt Begründung der Klage (und des Antrages nach § 80 VwGO). H, F Liste_Rechtsanwälte-München
b. (Wenn Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt, Möglichkeit Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen.) VwGO §80
c. möglicherweise zusätzliche Belege nachreichen (Atteste, Lageberichte etc.) Asb, H, F
d. warten auf Einladung zur Gerichtsverhandlung oder dem Urteil F
1.5.6 auf Verhandlung vorbereiten
a. F soll beim Anwalt oder der Asb Zeitnah Termin zur Vorbereitung vereinbaren. Evtl ergeben sich dabei Inhalte, für die noch Belege organisiert werden müssen. Deswegen je früher desto besser.
b. Um die Darlegung der eigenen Fluchtgründe für die Verhandlung vorzubereiten eignet sich Broschüre Anhörungsvorbereitung und die Arbeitsblätter 1.4.1_dok_anhoerung-leitfaden-broschuere
1.4.2 DOK Anhörung-Arbeitsblatt-Erzählg
1.4.2 DOK Anhörung-Arbeitsblatt-Timeline
1.5.7 mögliche alternative Wege bei rechtskräftiger Ablehnung prüfen und vorbereiten
a. Asylfolgeantrag nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung
b. Ausbildungsduldung, Pflegefachhelferschule … ablehnung-alternativen-uebersicht-2019
c. Aufenthalt aus anderen Gründen z.B. Heirat, Kinder, Familie, Recht auf Rückkehr, § 25 V AufenthG nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung
ablehnung-alternativen-uebersicht-2019
d. Studienvisum, Ausbildungsvisum, Arbeitsvisum, andere Visaaufenthaltsformen ablehnung-alternativen-uebersicht-2019
e. Leben in Duldung (z.B. wg fehlendem Pass etc.) mit Perspektive § 25a bzw 25 b AufenthG (Aufenthalt wegen Integration) ablehnung-alternativen-uebersicht-2019
d. Sonstige Perspektiven, z.B. freiwillige Ausreise, Rückkehr ins Heimatland, Kirchenasyl, Petition, Härtefallkommission etc. nds-fluerat.org: Perspektiven nach Ablehnung
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Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 26.10.2016         Letzte Änderung : 27.01.2016         Freigabe : TK         Version : 2.0      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 19.03.2019 15:41
  • von Thomas Krahe