caritas-hb-0:1.7-b

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caritas-hb-0:1.7-b [09.09.2016 09:17] Thomas Krahecaritas-hb-0:1.7-b [10.09.2016 17:57] – [1.7.0-b Kurzbeschreibung] Thomas Krahe
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-Ziel ist es, allen relevanten Stellen die Adressänderung nach einem Umzug mitgeteilt zu haben und damit auch die Mitwirkungspflicht als Asylsuchender erfüllt zu haben. +Ziel ist es, allen relevanten Stellen die Adressänderung nach einem Umzug mitgeteilt zu haben und damit auch die Mitwirkungspflicht als Asylsuchender erfüllt zu haben. Vor allem nach Asylantragstellung haben Asylbewerber die Pflicht ihre neue Adresse dem BAMF mitzuteilen. Versäumnisse können zu grossen Problemen führen
  
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  • caritas-hb-0/1.7-b.txt
  • Zuletzt geändert: 27.10.2016 10:43
  • von Thomas Krahe