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1.8_Kirchenasyl

Die Prozessbeschreibung informiert den Flüchtling, Helferinnen und Kirchengemeinden darüber, wann ein Kirchenasyl Sinn macht, welche Anforderungen und Voraussetzungen nötig sind und wie das Ganze abläuft. Es dient dazu, dass die Ratsuchenden eine Entscheidung treffen können.

Flüchtlinge, Helferinnen und Kirchengemeinden, die sich zu Kirchenasyl informieren wollen.

ganz aktuell

  • 1.8_ka_imk-beschluesse Beschluß der Innenministerkonferenz Top 57 zur Frage, wann im Kirchenasyl bei Dublin die Flüchtlinge als untergetaucht gelten und damit die Frist der dt Zuständigkeit 18 Monate beträgt.. Im Detail unten im grauen Kasten.

andere Dokumente:


Beschluß der Innenministerkonferenz Juni 2018: Wörtlich:
Die IMK respektiert die Tradition des Kirchenasyls, erachtet zu dessen Erhaltung jedoch Änderungen in der Praxis für notwendig. Die IMK begrüßt daher, dass sich das BAMF künftig auf die 18-monatige Überstellungsfrist nach Artikel 29 Absatz 2 Satz 2 Dublin III-VO berufen wird
-wenn bei der Meldung des Kirchenasyls nicht deutlich wird, dass ein kirchlicher Ansprechpartner einbezogen ist,
-innerhalb eines Monats nach der Kirchenasylmeldung kein Dossier zur Begründung eingeht oder
-der Antragsteller das Kirchenasyl trotz abschlägiger Entscheidung des BAMF über sein Dossier nicht verlässt.
1.8_ka_imk-beschluesse Top 57 Seite 56.
Kirchenasyl wird schwieriger: Wie uns Kirchenasylkundige berichten ist die Vermittlung in Kirchenasyl über die Katholische Kirche schwieriger geworden. Aufgrund der vielen Strafanzeigen gegen Pfarrer, Gemeinden und Klöster hat das Katholische Büro seine Kriterien, was als Härtefall eingeschätzt wird, enger gefasst. Die Einschätzung als Härtefall für die Härtefall-Kommission ist für viele Kichenasylstätten die Voraussetzung für das Kirchenasyl. So wurde berichtet, dass für Asylsuchende aus Nigeria kaum mehr die Chance auf Kirchenasyl besteht. Dasselbe gilt für Viele, die über Dublinbescheide nach Italien abgeschoben werden sollen.

Koordintaor für Kirchenasyl bei der Evangelischen Kirche hat gewechselt: 1.8_ka_dr_kirchenasyl_270717 Juli 2017

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
1.8.1 Voraussetzungen
a. Kommt Kirchenasyl in frage?
Kirchenasyl ist nur für Notfälle gedacht. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen und wird von den staatlichen Stellen bisher toleriert.
Kirchenasyl macht nur Sinn, wenn es zeitlich befristet ist und es danach eine Bleibeperspektive gibt. z.B. bei:
Asb, H, F 1.8_ka_merkblatt.pdf
1.8_ka_checkliste-daten-fluechtling
1.8_ka_checkliste-fuer-gemeinde
www.kirchenasyl.de
a1. Dublinverfahren, wenn danach ein Schutz in BRD zu erwarten ist
a2. Dublinverfahren, wenn Abschiebung in Land mit inhumaner Lage droht z.B. Ungarn, Italien etc.
a3. bevorstehender Abschiebung nach Ablehnung, wenn durch Gericht, Härtefallkommission, Petitionen, Öffentlichkeit oder andere Wege Schutz in BRD erwartbar ist. Z.B. Abschiebung in unsicheres Herkunftsland, langjährige gelungene Integration von Familien oder Alleinstehenden etc.
b. Ausschlußkriterien können sein: behandlungsbedürftige Krankheit, sprachliche/kulturelle Schwierigkeiten, Strafverfahren oder andere Faktoren, die im Kirchenasyl nicht zu bewältigen sind
1.8.2 Kontakt zu Beauftragten der Kirchen
a. beraten lassen H, 1.8_ka_merkblatt.pdf
b. Härtefall prüfen
manchmal empfiehlt es sich, die Härtefallkommission einzuschalten, weil sich die Dauer des Kirchenasyls dadurch verkürzen kann
H,
c. Anwalt einschalten
ein Anwalt muss das Ganze begleiten, Kosten klären (ca 500 €)
H,
d. Rücksprache halten
wenn ein Ort feststeht, Beauftragte informieren und weiteren Beratungsbedarf klären
H,
1.8.3 Ort für Kirchenasyl finden
a. Datenblatt Flüchtling unter unten stehenden Gesichtspunkten ausfüllen 1.8_ka_checkliste-daten-fluechtling
b. den richtigen Ort auswählen
- jedes Kirchenasyl hat andere Bedingungen und nimmt nur bestimmte Nationen oder Asylfälle auf
- sinnvolle Beschäftigung, Deutschkurse, Möglichkeit zum Austausch etc sind wichtige Kriterien fürs Durchhalten
- ebenfalls die Nähe zu Bekannten und Freunden
F,
c. lokale Voraussetzungen erfüllen
- für die Dauer des Aufenthaltes braucht es einen externen Ansprechpartner, der kontaktiert werden kann und den Kontakt zum Flüchtling hält
- wie stark ist das religiöse Leben vor Ort (Kloster oder Kirche)
F,
d. evtl ist eine Kirchengemeinde vor Ort bereit für Aufnahme, dann unbedingt Dokument lesen Asb 1.8_ka_checkliste-fuer-gemeinde
www.kirchenasyl.de
e. Aufnahmedatum vereinbaren
f. Zeit nutzen, um Bleibeperspektive mit Belegen zu verbessern
1.8.4 Ende des Kirchenasyls
a. Freigabe Anwalt abwarten H
b. klären, wo sich der Flüchtling melden muss H, Anwalt
c. nächste rechtliche Schritte einleiten H, Anwalt
d. wenn keine realistische Bleibeperspektive erreicht werden kann, Ausreiseberatung in Betracht ziehen H, Asb

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Erstellung : Thomas Krahe (cc) BY NC SA - 07.03.2017         Letzte Änderung : 07.03.2017         Freigabe : TK         Version : 2.0      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 02.07.2018 13:41
  • von Thomas Krahe