Unterschiede
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caritas-hb-0:1.8 [08.03.2017 18:45] – [Tabelle] Thomas Krahe | caritas-hb-0:1.8 [09.03.2017 16:00] – [Tabelle] Thomas Krahe | ||
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^ Beschreibung | ^ Beschreibung | ||
^ 1.8.1 Voraussetzungen | ^ 1.8.1 Voraussetzungen | ||
- | | a. Kommt Kirchenasyl in frage? \\ Kirchenasyl macht nur Sinn, wenn es zeitlich befristet ist und es danach eine Bleibeperspektive gibt. z.B. bei: | + | | a. Kommt Kirchenasyl in frage? |
| a1. Dublinverfahren, | | a1. Dublinverfahren, | ||
| a2. Dublinverfahren, | | a2. Dublinverfahren, | ||
| a3. bevorstehender Abschiebung nach Ablehnung, wenn durch Gericht, Härtefallkommission, | | a3. bevorstehender Abschiebung nach Ablehnung, wenn durch Gericht, Härtefallkommission, | ||
- | | b. andere Faktoren wie behandlungsbedürftige Krankheit, sprachliche Schwierigkeiten, | + | | b. Ausschlußkriterien können sein: behandlungsbedürftige Krankheit, sprachliche/ |
^ 1.8.2 Kontakt zu Beauftragten der Kirchen | ^ 1.8.2 Kontakt zu Beauftragten der Kirchen | ||
- | | a. beraten lassen | + | | a. beraten lassen |
| b. Härtefall prüfen \\ manchmal empfiehlt es sich, die Härtefallkommission einzuschalten, | | b. Härtefall prüfen \\ manchmal empfiehlt es sich, die Härtefallkommission einzuschalten, | ||
| c. Anwalt einschalten \\ ein Anwalt muss das Ganze begleiten, Kosten klären (ca 500 €) | < | | c. Anwalt einschalten \\ ein Anwalt muss das Ganze begleiten, Kosten klären (ca 500 €) | < |