caritas-hb-0:2.2

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2.2.0 Antrag-Gruppentermin-Jobcenter

Nötige Schritte beim Übergang des Bezuges von Leistungen des AsylbLG zum SGB II nach Anerkennung als Flüchtling/Asylant/subsidiärem Schutz im Landkreis Ebersberg

SGB II, SGB XII, SGB VIII, AufenthG,

Flüchtlinge mit Bescheid der Anerkennung als Flüchtling, Asylant oder auch mit subsidiärem Schutz und Arbeitsfähigkeit.

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
2.2.1 Antrag Gruppentermin Jobcenter
a. Anmeldung für Gruppentermin im JC für jeweils Dienstags 13 Uhr per Fax, E-mail oder persönlich a. Asb, JC a. Bescheid Anerkennung BAMF; Ausweisdokument beide Seiten
b. Bankkonto eröffnen b. Asb, HK b. Ausweisdokument;
2.2.1_DOK_Basiskonto
c. JC schickt eine persönliche Einladung. c. c.
d. Evtl Begleitung organisieren d.HK d.
e. Evtl Dolmetscher organisieren e. Asb, HK e. 2.2.1_DOK_ehrenamtlicher-Dolmetscherdienst
f. Unterlagen für Termin vorbereiten f. Asb f. 2.2.1_DOK_JC-EBE-Einladung-Gruppeninfo
g. Durchführung Termin (JC kümmert sich um KK und RV) inkl. Hartz IV Antrag g. Begl g. 2.2.1_DOK_JC-EBE-Einladung-Gruppeninfo
h. Übergabe an betreuenden Helfer h. Begl h.
i. Dokumentation in Vivendi i. Asb i. Vivendi
j. Bescheid wird innerhalb 3-4 Tagen erstellt, Geld überwiesen j. JC j. Jubelfähnchen

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Erstellung : Thomas Krahe - 21.07.2016         Letzte Änderung : 21.07.2016         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 17.08.2016 19:02
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