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caritas-hb-0:3.2 [17.03.2017 14:13] – [Tabelle] Thomas Krahe | caritas-hb-0:3.2 [17.03.2017 14:16] – Thomas Krahe |
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^ Beschreibung HANDHABUNG AUSLÄNDEBEHÖRDE EBERSBERG ^ Zuständigkeit ^ Unterlagen ^ | ^ Beschreibung HANDHABUNG AUSLÄNDEBEHÖRDE EBERSBERG ^ Zuständigkeit ^ Unterlagen ^ |
| ^ Grundsätzliches ||| |
| Grundsätzliches: Arbeitserlaubnisse sind für Geflüchtete im Asylverfahren, mit Duldung oder Abschiebeverbot nötig. Anerkannte mit gewährtem Asyl, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutz haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt | | | | | Grundsätzliches: Arbeitserlaubnisse sind für Geflüchtete im Asylverfahren, mit Duldung oder Abschiebeverbot nötig. Anerkannte mit gewährtem Asyl, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutz haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt | | | |
| Grundsätzliches: Identitätsnachweis kann durch Geburts-, Heirats- oder andere Urkunden erfolgen. Jedoch dürfen Geflüchtete im Asylverfahren NICHT zu einer Vertretung des Herkunftslandes zur Pass- oder Dokumentenbeschaffung geschickt werden. Sie verlieren dann ihren Anspruch auf Schutz | | {{:caritas-hb-0:docs:6.4_dok_passbeschaffung-asyl-arbeit-heinhold-2016-12-22.pdf|6.4_dok_passbeschaffung-asyl-arbeit-heinhold-2016-12-22.pdf}} | | | Grundsätzliches: Identitätsnachweis kann durch Geburts-, Heirats- oder andere Urkunden erfolgen. Jedoch dürfen Geflüchtete im Asylverfahren NICHT zu einer Vertretung des Herkunftslandes zur Pass- oder Dokumentenbeschaffung geschickt werden. Sie verlieren dann ihren Anspruch auf Schutz | | {{:caritas-hb-0:docs:6.4_dok_passbeschaffung-asyl-arbeit-heinhold-2016-12-22.pdf|6.4_dok_passbeschaffung-asyl-arbeit-heinhold-2016-12-22.pdf}} | |