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6.2.0 Schuldenregulierung

Hilfe bei der Bewältigung von Schulden inklusive Inkasso oder Amtsgericht. MVV Schulden, die noch nicht bei Inkasso oder Amtsgericht sind siehe 6.3.0_Schulden-MVV-Ratenzahlung.

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
6.2.1 Schuldenstand ermitteln
a. Schuldenkreislauf erklären Asb; F 6.2.1_DOK_Der-Schuldenkreislauf
6.2.1_DOK_MVV-Ablauf-Konsequenz
6.2.1_DOK_Schulden-ich-habs-im-Griff
6.2.1_DOK_Asylbewerber-und-Schulden-Fachinfo
b. Alle Briefe geben lassen Asb
c. Sortieren nach Schuld und Aktenzeichen und Datum (Gläubiger, Inkasso, Gericht derselben Schuld zuordnen) Asb 6.2.1_DOK_Gläubiger-Schreiben-lesen
d. Bei Unklarheit Höhe: Gläubiger anrufen oder Schufa, InfoScore und Amtsgericht nachfragen Asb 6.2.1_DOK_Schulden-ich-habs-im-Griff
6.2.2 um existentielle Schulden kümmern
a. Bei Mietschulden
I. Miete direkt vom Jobcenter überweisen lassen
II. Stelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit kontaktieren
III. Darlehen für Mietschulden bei Jobcenter besprechen
Asb
b. Bei Stromschulden
I. Ratenzahlung vereinbaren
II. Darlehen mit Jobcenter besprechen
Asb
c. Geldstrafen / Gerichtskosten
I. Raten vereinbaren
II. Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.
Asb
6.2.3 Entscheidung Strategie
a. F entscheidet!! Nicht Asb oder Helfer!! Auch nachteilige Entscheidungen akzeptieren. Es gilt, Wege aufzuzeigen als Entscheidungshilfe. F
b. Wenn Netto-Einkommen unterhalb Pfändungsgrenze (1139,99 €), dann gesetzlich geschützt, kann nicht zu Zahlung gezwungen werden. Ausnahme: Geldstrafen. Vorteil: aktuelle Entlastung. Nachteile: Zinsen und Gebühren können hinzukommen. Die Schuld wächst trotzdem weiter. Asb 6.2.3_DOK_Pfändungstabelle-2017
c. Grundsätzlich gilt: Wenn ALLE Schulden über annehmbare monatliche Raten innerhalb eines Jahres abbezahlt werden können, Ratenzahlung vereinbaren. Was drüber geht, mindert die Schulden wg der Zinsen oft nicht spürbar. Asb
d. Genau prüfen, was F zum Leben übrig bleibt. Ansonsten entstehen aus der Notsituation weitere Schulden (z.B. MVV). AsylbLg ~ 25-30 € monatl. Rate. Hartz IV bis max 35,- € monatl. Wenn F mehr zahlen möchte, konkrete Überlebensstrategie mit konkreten Summen besprechen. Asb
e. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit Anerkennung? Je geringer die Wahrscheinlichkeit desto unwichtiger die Schulden wegen wahrscheinlicher Abschiebung. Sollte lieber Geld für Anwalt oder Weiterreise zurücklegen. Asb
f. F hat aufgrund von Schulden KEINE Nachteile im Asylverfahren zu befürchten. Anzeigen wg Betruges oder Erschleichung von Leistungen erfolgen in der Regel automatisch und sind unabhängig davon, ob Schulden bezahlt oder nicht. Asb
g. F kann trotz Schulden auch Arbeit / Wohnung suchen oder Konto einrichten. F
h. Wege: Ratenzahlung oder Zahlungsunfähigkeit
6.2.4 Ratenzahlungsvereinbarung
a. Maximale monatliche Gesamtraten und Teilraten (bei mehreren Gläubigern) besprechen Asb
b. Gläubiger kann Einigungsgebühr berechnen (ca 15,- €)
c. Mit Gläubiger(n) telefonisch verhandeln. Evtl. hinweisen, dass F eigentlich zahlungsunfähig und unterhalb der Pfändungsgrenze (1.139,99 €) siehe 6.2.3 Asb
d. Brief mit Bitte um Ratenzahlung entweder mit oder ohne Hinweis der eigentlichen Zahlungsunfähigkeit. Vorteile siehe 6.2.3 Asb , F 6.2.4_DOK_Vorlage-Ratenzahlung-mit-Verweis-BGB
e. Bei Ablehnung der Bitte um Ratenzahlung oder der Höhe der Rate nachverhandeln oder Erklärung Zahlungsunfähigkeit Asb
6.2.5 Erklärung Zahlungsunfähigkeit
a. Schriftlich erklären Asb , F 6.2.5_DOK_Mitteilung-Zahlungsunfähigkeit
b. Wenn Netto-Einkommen unterhalb Pfändungsgrenze (1139,99 €), dann zahlungsunfähig, kann nicht zu Zahlung gezwungen werden. F
c. Erklärung Zahlungsunfähigkeit schützt vor weiteren Inkasso- oder Mahngebühren, wenn auf §254 II BGB (Schadensminderungspflicht) berufen. Am besten, wenn noch nicht bei Inkasso.
d. Schuldeneintreibung wird in der Regel fortgesetzt (Inkassounternehmen) bis zu rechtlich wirksamem Titel (Amtsgericht), da sonst Schuld in 3 Jahren verjährt Asb 6.2.1_DOK_Der-Schuldenkreislauf
e. Schulden steigen um Gebühren Inkasso und Kosten Gericht plus Zinsen. Bei rechtzeitiger Berufung auf § 254 II BGB kann gegen Gebühren Widerspruch eingelegt werden. Asb , F
f. Gläubiger kann Verfahren bis eidesstattliche Erklärung (EV) betreiben (Zwangsvollstreckung bzw Unterschrift, dass kein pfändbares Vermögen). Dann 3 Jahre Ruhe. EV kann auch bei anderen Gläubigern eingesetzt werden Asb , F 6.2.1_DOK_Schulden-ich-habs-im-Griff
g. Wenn durch Erwerbsarbeit über Pfändungsgrenze Schuldenberatung kontaktieren
h. WICHTIG: Pfändungsschutzkonto einrichten
6.2.6 Pfändungsschutzkonto
a. zur Bank gehen F
b. Pfändungsschutzkonto eröffnen oder bestehendes Konto in Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Wird auf Guthabenbasis geführt wie Girokonto. Pfändungsgrenze beachten. Asb , F 6.2.1_DOK_Schulden-ich-habs-im-Griff

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Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016         Letzte Änderung : 02.11.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 06.11.2017 13:25
  • von Thomas Krahe