caritas-hb-0:6.5

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caritas-hb-0:6.5 [29.05.2018 07:09] – [AKTUELL!!] Thomas Krahecaritas-hb-0:6.5 [30.06.2018 10:28] – [Handlungsempfehlungen] Thomas Krahe
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 <WRAP center round important> <WRAP center round important>
 **Verwaltungsgerichtshof kippt Unterkunftsgebührenordnung:** \\  **Verwaltungsgerichtshof kippt Unterkunftsgebührenordnung:** \\ 
-Der Verwaltungsgerichtshof hat die bis jetzt bestehende Unterkunftgebührenordnung für ungültig erklärt. Die Höhe der Gebühren orientiere sich nicht an den tatsächlichen Kosten für die Unterkunft. Die Gebührenordnung muß neu erstellt werden. Lesen Sie unten Details und aktuelle Handlungsempfehlungen +Der Verwaltungsgerichtshof hat die bis jetzt bestehende Unterkunftgebührenordnung für ungültig erklärt. Die Höhe der Gebühren orientiere sich nicht an den tatsächlichen Kosten für die Unterkunft. Die Gebührenordnung muß neu erstellt werden. Lesen Sie unten Details und aktuelle Handlungsempfehlungen. 
-</WRAP>+Hier das Urteil im Wortlaut: **{{:caritas-hb-0:docs:ug_bayvgh-16-05-2018-unterbringungsgebuehren.pdf|Urteil}}** \\ 
 +Hier eine einfacher lesbare Zusammenfassung:** {{:caritas-hb-0:docs:ug_verwaltgungsgerichtsurteil-zusammenfassung-2018.docx|Zusammenfassung Urteil}} 
 +**</WRAP>
  
 +==== Handlungsempfehlungen ====
 +<fc #ff0000>__aktuellste Empfehlung RA Schank Juni 2018:__ \\</fc>
 +**{{:caritas-hb-0:docs:ug_schank-gebuehrenbescheide-juni-2018.docx|ug_schank-gebuehrenbescheide-juni-2018}}**
 +
 +__kurz von der Caritas zusammen gefasst:__ \\
 +  * alle Zahlungen einstellen - auch für Energiekosten
 +  * bei noch eintreffenden Bescheiden Widerspruch/Klage einreichen [[caritas-hb-0/6.5#Prozeßschritte|siehe Beschreibung]]
 +  * Sparkonto anlegen und Ratenzahlungen dort ansparen. Denn es wird eine neue Gebührenordnung erstellt. Es ist unklar wie hoch dann die Gebühren ausfallen und wie weit rückwirkend bezahlt werden muss.
 +  * Urteil gilt nicht für Gebührenordnung der Stadt München
 +\\
 +__ausführliche Handlungsempfehlungen von Rechtsanwalt Heinhold, Mai 2018__ \\
 +{{:caritas-hb-0:docs:ug_handlungsempfehlung-heinhold-2018-05-28.docx|ug_handlungsempfehlung-heinhold-2018-05-28}}
 +
 +Unterkunftsgebühren nach dem Beschluss des Bay VGH  (12 N 16.9 ) vom  16.5 2018
 +
 +Der Bay VGH hat mit Beschluss vom 16.05. die §§ 23 und 24 der Asyldurchführungsverordnung DV Asyl) für unwirksam erklärt. Die Staatsregierung hat erklärt, dass sie kein Rechtsmittel einlegen wird, sondern umgehend eine neue Verordnung erlassen wird.  Bis dahin herrscht Unsicherheit. 
 +
 +Nachstehend will ich einige der häufigsten praxisrelevanten Fragen beantworten: 
 +
 +//1. Wenn jetzt noch Bescheide kommen oder die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist, soll ich dann Klage erheben?//
 +
 +Ja. Zwar wurde erklärt, dass die noch nicht bestandskräftigen Bescheide aufgehoben werden und neue nicht mehr verschickt werden, aber darauf sollte man sich nicht verlassen. Ein Kostenrisiko besteht im Fall einer Klage nicht.
 +
 +//2. Soll ich eine vereinbarte Ratenzahlung fortsetzen?//
 +
 +Nein. Derzeit ist ungewiss, wann und mit welchem Inhalt und zeitlichem Umfang (z.B. rückwirkend) die Neuregelung ergeht. Zahlungen erfolgten „ins Blaue“, wobei ungewiss ist, in welchem Umfang sie später mit den geänderten Gebühren verrechnet werden können. Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Zahlungseinstellung mitzuteilen.
 +
 +Es ist im Einzelfall zu überlegen, ob nicht die Raten auf ein eigenes (Spar)-Konto erfolgen, damit dann, wenn die neuen Gebühren festgesetzt sind, nicht allzu große Rückstände aufgelaufen sind.
 +
 +//3. Muss ich befürchten, dass der Gerichtsvollzieher kommt, wenn ich nicht mehr zahle?//
 +
 +Nein. Aus den alten Gebührenbescheiden kann nicht mehr vollstreckt werden. Das gilt sowohl für die Raten, als auch die Restforderung insgesamt.
 +
 +//4. Was passiert mit den Bescheiden, gegen die ich geklagt habe?//
 +
 +Sie werden aufgehoben werden – entweder von der Regierung selbst, oder vom Gericht. Die Verfahrenskosten hat der Freistaat zu tragen.
 +
 +//5. Muss ich gegen die alten Bescheide jetzt vorgehen und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn ich sie früher akzeptiert habe?//
 +
 +Das ist nicht nötig. Aus den alten kann nicht mehr vollstreckt werden, so dass nichts mehr passieren kann.
 +
 +//7. Werden die alten Bescheide aufgehoben? Bekomme ich Geld zurück?//
 +
 +Nicht automatisch. Die bestandskräftig gewordenen Bescheide bleiben      vielmehr wirksam (auch wenn daraus nicht mehr vollstreckt werden kann). Daraus folgt auch, dass keine Rückzahlung erfolgt, wenn man bezahlt hat. Möglich ist jedoch, dass die Neufassung der VO anordnet, dass alle Bescheide, die nach dem 01.09.2016 (dem Inkrafttreten der aufgehobenen Regelung) unwirksam sind; möglich ist auch, dass nur einzelne Bescheide von Amts wegen aufgehoben werden, möglich auch, dass einzelne Bescheide auf Antrag aufgehoben werden. In diesen Fällen erfolgt ggf. eine Verrechnung der bereits bezahlten Beträge mit den neu geschuldeten.
 +
 +//8. Wann kommt die Neuregelung und ab wann gilt sie?//
 +
 +Das ist derzeit ungewiss. Das jetzt zuständige Innenministerium hat eine baldige Neuregelung angekündigt. Unklar ist auch, ob sie eine rückwirkende Regelung treffen wird oder nur die Sachverhalte ab Mai 2018 erfassen wird.
 +
 +//9. Gilt die VGH- Entscheidung auch für Gebührenbescheide, die auf anderer Rechtsgrundlage ergangen sind, etwa der Gebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 20.12.2017?//
 +
 +Nein. Die Wirksamkeit der Regelungen anderer Gebührensatzungen ist von dem Beschluss nicht betroffen.
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 ==== Grundsätzliches==== ==== Grundsätzliches====
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 Asylbewerber, Abgelehnte im Klageverfahren und Personen mit Duldung, die in den letzten 4 Jahren Einkommen hatten und/oder aktuell haben; Anerkannte Flüchtlinge, die seit der Anerkennung zumindest zeitweise in Asylunterkünften gelebt haben.  Asylbewerber, Abgelehnte im Klageverfahren und Personen mit Duldung, die in den letzten 4 Jahren Einkommen hatten und/oder aktuell haben; Anerkannte Flüchtlinge, die seit der Anerkennung zumindest zeitweise in Asylunterkünften gelebt haben. 
  
 +<fc #ff0000>**ab hier ist die Beschreibung aufgrund des VGH-Urteils veraltet**</fc>
 ==== Dokumente, die für die Beschreibung verwendet werden ==== ==== Dokumente, die für die Beschreibung verwendet werden ====
   * {{:caritas-hb-0:docs:0_dok_kuerzelliste.pdf|0_DOK_Kürzelliste}} \\ \\   * {{:caritas-hb-0:docs:0_dok_kuerzelliste.pdf|0_DOK_Kürzelliste}} \\ \\
  • caritas-hb-0/6.5.txt
  • Zuletzt geändert: 30.06.2018 10:29
  • von Thomas Krahe