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FN P4 Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten

Der erleichterte Familiennachzug zum erwachsenen Flüchtling mit subsidiärem Schutz war bis einschließlich 16.03.2018 ausgesetzt während Geflüchtete mit Flüchtlingseigenschaft weiterhin ohne Einschränkung über das erleichterte Verfahren Angehörige per Rechtsanspruch holen dürfen.
Der Bundestag verlängerte die Aussetzung bis 31.Juli 2018 und beschloss, dass nur noch 1000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. Dazu gibt es Kriterien, anhand deren die Auswahl getroffen werden soll.
Zudem haben sich die Verfahren der Beantragung des Familiennachzuges geändert. Für diejenigen, die nach dem 17.03.2016 ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, besteht kein Rechtsanspruch mehr. Es gilt eine Ermessensentscheidung aus humanitären Gründen bis die 1000 pro Monat voll sind Wie das genaue Verfahren aussieht - reguläres Verfahren oder Härtefallnachzug nach §22 AufenthG oder etwas ganz eigenes - ist unklar.
Auch für diejenigen, die noch einen Rechtsanspruch haben (Aufenthaltserlaubnis vor 17.3.2016 erhalten), ist unklar, ob die fristwahrenden Anzeigen genügen oder nicht.
Die Möglichkeit den Familiennachzug aus humanitären Gründen nach §22 AufenthG (Härtefallregelung) zu betreiben wird es aber auch weiterhin geben. Der spielte bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD eine gewichtige Rolle.
Leider bleibt der Entwurf des § 104 Abs.13 AufenthG in vielen Fragen unklar.

fn-zusubsidiaerschutzberechtigten24.02.2018-haubner Empfehlungen zum Vorgehen der Kanzlei Haubner. BITTE BEACHTEN: Das Schreiben ist vom 24.02.18. Viele dort genannte Fristen sind mittlerweile anders geregelt. Im Zweifelsfall gelten die Angaben der Prozeßbeschreibung.

Beschreibung Zuständigkeit Unterlagen
1 Aufstockung auf Flüchtlingseigenschaft prüfen
a. wenn F noch in der Klagefrist, dann Klage prüfen F, Asb
b. wenn Klagefrist vorüber, Asylfolgeantrag prüfen F, Asb
c. andere Möglichkeiten familie.asyl.net hier Sonderfall aufklappen
c. ist subsidiärer Schutz endgültig, dann weiter mit 2
2 Rechtsanspruch erleichterter Familiennachzug-alle dürfen einreisen
a. F hat vor dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten F
b. F stellt bis 31.07.2018 den Antrag auf FN (fristwahrende Anzeige) . F
c. F hat Rechtsanspruch auf erleichterten Familiennachzug und fällt nicht unter die 1000-pro-Monat-Regel. Wird der Antrag bewilligt, dürfen die Angehörigen einreisen.
d. Laut Entwurf §104 Abs.13 muss bis 31.7.18 Antrag gestellt werden. Unklar, ob friwa A gemeint ist oder der Antrag beim Termin in der Botschaft.
TIP: ALLE nachzugswilligen Angehörigen stellen BIS 31.07.2018 bei der zuständigen Botschaft SCHRIFTLICH den ANTRAG per FAX oder EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN.
Angeh
e. bis dato unklar, ob nach Antragstellung Verfahren des privilegierten oder regulären (Nachweis genügend Einkommen und Wohnraum für sich und Fam und Deutschkenntnisse auf A1-Niveau erwachsene nachziehenden Angehörige) FN gilt.
3 Unklares Familiennachzugsverfahren-Auswahl der Einreiseberechtigten
a. F hat nach dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten F
b. F stellt nach dem 31.07.2018 den Antrag auf FN (fristwahrende Anzeige) . F
c. F hat keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Die Angehörigen fallen unter die 1000-pro-Monat-Regel und müssen ausgewählt werden. Der Geschwisterauszug ist ausgeschlossen.
d. wahrscheinlich: Verfahren regulärer FN ist wie beim erleichterten FN . F muß aber genügend Einkommen und Wohnraum für sich und Fam nachweisen. Die erwachsenen nachziehenden Angehörigen müssen Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen.
Oder FN aus humanitären Gründen nach §22 AufenthG (Härtefallregelung)
Oder: eigenes Verfahren, das bisher noch nicht geregelt ist.
wahrscheinlich muß Antrag beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden.
TIP: Zur Verfahrensabkürzung jetzt schon Zustimmung der Ausländerbehörde einholen.
F, Asb FN P1 Erleichterter Familiennachzug
fn-2017-06-arbeitshilfe_22_aufenthg
fn-2017-06-beispielantrag-zu-22_aufenthg-20170612
familie.asyl.net auf „Aufnahme aus humanitären…“ klicken
4 Auswahlverfahren 1000-pro-Monat-Regel
a. Auswahlkriterium: Dauer der Trennung von den Angehörigen F, ABH, Bot
b. Auswahlkriterium: gibt es minderjährige Angehörige F, ABH, Bot
c. Auswahlkriterium: besondere Umstände, z.B. Krankheiten, schlechte Lebensverhältnisse (Flüchtlingslager, Slum …) werden von der Deutschen Botschaft vor Ort geprüft und nach BRD gemeldet Bot
d. Bundesverwaltungsamt prüft die Auswahlkriterien, trifft die Auswahl und erteilt dann der Deutschen Botschaft die Zustimmung zur Erteilung der Visa BVA
e. Deutsche Botschaft entscheidet über Visa-Antrag Bot
5 Härtefallnachzug §22 AufenthG
a. neben den beschriebenen FN-Möglichkeiten kann auch FN aus humanitären Gründen beantragt werden. Dazu muß ein Härtefall vorliegen. Es gibt dazu eine sehr gute Broschüre und Internetseite F, Asb fn-2017-06-arbeitshilfe_22_aufenthg
fn-2017-06-beispielantrag-zu-22_aufenthg-20170612
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Erstellung : Thomas Krahe - 20.06.2016         Letzte Änderung : 08.06.2018         Freigabe :         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 08.06.2018 07:50
  • von Thomas Krahe