Ägypten - Kairo
Nationen: SYR, Stand: 13.07.17
Adresse
Embassy of the Federal Republic of Germany,
2, Sh. Berlin (off Sh. Hassan Sabri), Zamalek
Visastelle: Tel : 0020 (0)2 2728-2178, Fax : 0020 (0)2 2728-2136,
E-Mail : visastelle@kair.diplo.de, www.kairo.diplo.de
So und Do 8:30-12:00 Uhr, Mo-Mi 13:00-16:00 Uhr
Post
Auswärtiges Amt
Botschaft Kairo
11013 Berlin
News
Aktuelles:
Dokumente
- 2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise auch in Arabisch verfügbar
- fn_egy-merkblatt-syr Stand Feb 2017
Terminvergabe
- Anträge für nationale Visa - bei Aufenthalten über 90 Tage – werden an der Botschaft angenommen. Die Terminvergabe erfolgt selbstständig und unentgeltlich online über das Terminvergabesystem der Botschaft. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Botschaft aufgrund der Vielzahl der Anträge nur durch dieses Terminvergabesystem einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr gewährleisten kann.
- Bitte beachten Sie, dass eine Buchung über Mobilgeräte zwar grundsätzlich möglich sein sollte, das System aber für Desktop-PCs optimiert ist. Im Übrigen ist der von Apple genutzte Browser „Safari“ für Buchungen in Rk-Termin grundsätzlich nicht geeignet.
- Vor der Terminbuchung bitten wir Sie, die auf der Webseite der Botschaft bereitgestellten Informationen rund um Visumverfahren, insbesondere die Allgemeinen Hinweise zum nationalen Visum aufmerksam durchzulesen.
- Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten Folgendes:
- Für jeden Antragsteller (auch Kinder) muss ein separater Termin gebucht werden. - Geben Sie alle Ihre Angaben in lateinischen Buchstaben ein. - Die anzugebende E-Mail-Adresse muss gültig sein. Sie wird für die Bestätigung ihres Termins benötigt. - Das Buchungssystem akzeptiert nur eine Buchung pro Passnummer. Bitte geben Sie die komplette Passnummer mit Großbuchstaben und Ziffern an.
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.
- 2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise auch in Arabisch verfügbar
Ehegattennachzug und minderjährige Kinder
Allgemeine Unterlagen:
- Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig) sowie den letzten vorhandenen alten Reisepass und Kopien beider Reisepässe (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind) [Original und 2 Kopien]
- 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare fn_ken-antrag-nationales-visum („Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis“, in der Visastelle oder im Internet unter www.kairo.diplo.de verfügbar)
- 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare Belehrung/Erklärung auf Deutsch oder Englisch (in der Visastelle oder im Internet unter www.kairo.diplo.de verfügbar)
- 3 aktuelle Passbilder, biometriefähig (bitte entsprechende Hinweistafel, auch auf Homepage, beachten)
Nachweise zum Reisezweck:
- ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung und Heiratsurkunde als Nachweis der Registrierung im Zivilregister [Original und 2 Kopien]
- Sollte einer der beiden Ehegatten bei Eheschließung vertreten worden sein:
Spezialvollmacht – aus der Vollmacht müssen die vollständigen Namen beider Ehegatten hervorgehen und die Vollmacht muss vor Abschluss des Ehevertrags ausgestellt worden sein
- Geburtsurkunden der Kinder [Original und 2 Kopien]
- Kopien des deutschen Aufenthaltstitels und der Meldebestätigung des Ehegatten sowie des Bescheids über die Zuerkennung der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [je 2 Kopien]
Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:
- Alle Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch oder mit einer durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Alle ausländischen Urkunden müssen in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden.
Hinweise zum Legalisationsverfahren der Deutschen Botschaft Beirut (für syrische Urkunden) erhalten Sie unter dem Link http://www.kairo.diplo.de/contentblob/3941958/Daten/3393550/0717_visum_syrien.pdf
Die Botschaft behält sich vor, die Visumerteilung im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen.
Die hier aufgeführten vorzulegenden Unterlagen betreffen den Spezialfall des Familiennachzugs von Ehegatten und minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten. Andere Nachzugsgründe, z.B. von volljährigen Kindern oder anderen Familienangehörigen, haben andere Voraussetzungen und es müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich ggf. per E-Mail an die Botschaft Kairo.
Besonderheiten bei minderjährigen Antragstellern
- Antragsteller unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Visums. Dem Visumantrag ist daher eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile beizufügen, wenn die Eltern nicht gemeinsam mit dem Kind das Visum beantragen und gemeinsam reisen. Die Einverständniserklärung ist unter dem unten stehenden Link abrufbar. Bei Antragstellern unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. Sorgeberechtigten das Antragsformular unterschreiben. Bei Antragstellern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich der Antragsteller selbst. Sind die Eltern nicht die Sorgeberechtigten, so ist ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen. In einzelnen Fällen kann die persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten notwendig sein.
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016 Letzte Änderung : 13.07.2017 Freigabe :TK Version : 0.01