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Äthiopien - Addis Abeba

Nationen: ERI, SYR, SOM
Stand: 20.07.17
Wartezeit: 12-15 Monate

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany,
PO Box 660,
Addis Ababa, Ethiopia

Visastelle:
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr
Fax: (+251)-11-1-23 51 52,
E-Mail: visa@addi.auswaertiges-amt.de

In der Regel schnelle Eingangsbestätigung http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/02_20-_20Visa/0_20Willkommen__in__der__Visastelle.html

News und spezifische Details zum Ablauf

fristwahrende Anzeige: in dem Bestätigungsschreiben der Frw A von Seiten der deutschen Botschaft Addis Abeba wird meist eine weitere Frist für die Einreichung der Dokumente zur Vorsprache erhoben. So heißt es z.B. Die Deutsche Botschaft Addis Abeba setzt dem Antragsteller zur persönlichen Vorsprache in der Visastelle der Botschaft eine angemessene Frist von fünfzehn Monaten ab Erhalt dieses Schreibens, um alle erforderlichen Unterlagen für eine Familienzusammenführung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise kann die Botschaft bei der Entscheidung über den Antrag unberücksichtigt lassen (Email der deutsche Botschaft Addis Abeba 03/2017). Diese Frist wird manchmal auch auf 9 oder sogar 6 Monate gesetzt. Diese Frist ist aufgrund der langen Wartezeiten mitunter schwer einzuhalten. In diesen Fällen, sollte vor Ablauf der Frist eine Email mit Bitte um Verlängerung, an die deutsche Botschaft gerichtet werden (so der Hinweis der Botschaft selbst)
Registrierung: Flüchtlinge, die aus den Nachbarstaaten nach Äthiopien einreisen, müssen sich grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise behördlich registrieren. Die Registrierung erfolgt in Registrierungszentren, die sich in der Nähe der Flüchtlingscamps in Äthiopien befinden. Eritreische Flüchtlinge werden in der Regel an die Camps in Afar im Nordosten Äthiopiens und Shire in der Tigray Region verwiesen. Somalische Flüchtlinge werden hauptsächlich in den Flüchtlingscamps in Dollo Ado und Jijiga untergebracht; siehe Kartenmaterial über folgenden Link: http://reporting.unhcr.org/node/5738#_ga=1.82171614.953390486.1464787750 (UNHCR Berlin: 04.2017).
Flüchtlinge in Äthiopien unterliegen zudem grundsätzlich der sog. “Encampment Policy”, d.h. sie sind aufgefordert, sich nach der Registrierung in Flüchtlingscamps aufzuhalten und werden denen zugewiesen. Die Verwaltung aller Camps unterliegt der Verantwortung von ARRA.

Zur Ausreise aus den Camps (z.B. zum Zwecke der Durchführung eines Visumsverfahrens) wird eine Genehmigung (Pass permit) der Campbehörden benötigt. Für die Erteilung einer Genehmigung zur Ausreise zum Zwecke der Visumsbeantragung verlangen die Behörden die Vorlage bestimmter Dokumente, wie bspw. Nachweise über die Registrierung bei ARRA und UNHCR, Nachweise über die Flüchtlingsanerkennung des/r Angehörigen in Deutschland, Bestätigung des Termins zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft.
Für die Übermittlung von Dokumenten an Angehörige in den Camps kann bspw. die folgende Faxnummer des ARRA Büros in Addis Abeba genutzt werden: +251 0111552008. Darüber hinaus ist der Aufenthalt außerhalb der Camps in den urbanen Gebieten in Äthiopien nur eingeschränkt möglich (UNHCR Berlin: 04.2017).

26.02.17: Tip einer Helferin: Unterlagen per Express nach Äthiopien schicken. Kostet zwar an die 80 Euro ist aber innerhalb von drei Tagen da. Unterlagen, die per Einschreiben geschickt wurden sind leider verschollen

27.1.17: neues Merkblatt der Botschaft: staatliche Registrierung der Hochzeitsurkunden nötig!!

4.5.16: Da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Aktenzeichen vergeben werden kann, bitte bei weiterem Schriftverkehr grundsätzlich den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Antragstellers in Äthiopien angeben, damit wir das Schreiben zuordnen können. Bitte KEINE weiteren Unterlagen vorab zuschicken. Diese muss der Antragsteller alle bei persönlicher Antragstellung hier in der Botschaft einreichen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Stand 18.04.16: Sie können uns bereits vorab den BAMF-Bescheid mit Zustellungsdatum, den formlosen Antrag und ggf. eine Vollmacht per E-Mail zukommen lassen, damit wir Ihnen die Fristwahrung bestätigen können. Wenn allerdings der fristwahrende Antrag bereits in Deutschland gestellt wurde, ist es nicht mehr notwendig, diesen hier noch einmal zu stellen. Bitte KEINE weiteren Visaantragsunterlagen vorab per E-Mail schicken. Diese müssen bei Antragstellung vom Antragsteller vorgelegt werden. Danach müssen die Antragsteller oder Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem buchen. Da die Flüchtlinge aus Eritrea in der Regel keine Pässe haben, können Sie bei der Terminbuchung unter Passnummer eine fiktive Zahl eingegeben. Bitte beachten Sie, dass für JEDEN Antragsteller (egal welchen Alters, auch Babies) ein eigener Termin gebucht werden muss. Sämtliche Informationen zu Visa, sämtliche Visumsformulare und auch Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der folgenden Webseite: http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/en/01/Visabestimmungen/seite__visabestimmungen.html Die Flüchtlinge müssen bei Antragstellung keinen Pass vorlegen, wenn Sie keinen besitzen. Sobald das Visum erteilt ist, wird ein sogenanntes CTD (Conventional Travel Document) vom UNHCR ausgestellt, das visierfähig ist.

Dokumente

Terminvergabe

  • Terminvergabe online:
    Für eine Familienzusammenführung registrieren Sie sich auf der Vormerkliste. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und
2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie mit einigen Wochen Vorlauf eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins.

Neue Termine werden in unregelmäßigen Abständen in der größtmöglichen Zahl freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Registrierungen.

Wegen der hohen Nachfrage an Familienzusammenführungen zu in Deutschland als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannten Familienangehörigen können für eritreische Flüchtlinge 12-15 Monate zwischen Registrierung und Terminbestätigung vergehen.
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=addi

  • Tipp: Persönlich hingehen und Terminvereinbarung versuchen

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Familiennachzug:

Soweit die Urkunden nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments in die deutsche Sprache gefertigt werden. Die Übersetzung ist im Original mit zwei Kopien vorzulegen.

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa je Antragsteller
  • zwei Mal die unterschriebene Sicherheitserklärung
  • Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm).
  • Ein gültiger Reisepasssowie sowie zwei Kopien der Identitätsseiten

o (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs sowie zwei Kopien der Identitätsseiten)

  • Nur ERI: eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. BITTE BEACHTEN : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich.
  • Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nur ERI: Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
  • Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
  • BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
  • Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach
  • Nur SOM: zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Ausnahme von der Passpflicht
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Ehegattennachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri

Kindernachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri
  • Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …)

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien diese Dokumente sind für ERI nur sehr schwer zu beschaffen. Die Rechtslage ist unklar. Bitte verlinktes Dokument gründlich lesen. fn_fehlende-dokumente-eri

Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : Julia Schwarz 20.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 21.07.2017 10:59
  • von Thomas Krahe