Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung | |
caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien-julia [21.07.2017 12:49] – [News und spezifische Details zum Ablauf] Thomas Krahe | caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien-julia [21.07.2017 12:49] (aktuell) – [News und spezifische Details zum Ablauf] Thomas Krahe |
---|
**Registrierung:** Flüchtlinge, die aus den Nachbarstaaten nach Äthiopien einreisen, müssen sich grundsätzlich | **Registrierung:** Flüchtlinge, die aus den Nachbarstaaten nach Äthiopien einreisen, müssen sich grundsätzlich |
innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise behördlich registrieren. Die Registrierung erfolgt in Registrierungszentren, die sich in der Nähe der Flüchtlingscamps in Äthiopien befinden. Eritreische Flüchtlinge werden in der Regel an die Camps in Afar im Nordosten Äthiopiens und Shire in der Tigray Region verwiesen. Somalische Flüchtlinge werden hauptsächlich in den Flüchtlingscamps in Dollo Ado und Jijiga untergebracht; siehe Kartenmaterial über folgenden Link: | innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise behördlich registrieren. Die Registrierung erfolgt in Registrierungszentren, die sich in der Nähe der Flüchtlingscamps in Äthiopien befinden. Eritreische Flüchtlinge werden in der Regel an die Camps in Afar im Nordosten Äthiopiens und Shire in der Tigray Region verwiesen. Somalische Flüchtlinge werden hauptsächlich in den Flüchtlingscamps in Dollo Ado und Jijiga untergebracht; siehe Kartenmaterial über folgenden Link: |
[[http://reporting.unhcr.org/node/5738#_ga=1.82171614.953390486.1464787750|Karten Äthiopien]] http://reporting.unhcr.org/node/5738#_ga=1.82171614.953390486.1464787750 (UNHCR | [[http://reporting.unhcr.org/node/5738#_ga=1.82171614.953390486.1464787750|Karten Äthiopien]] (UNHCR |
Berlin: 04.2017). \\ | Berlin: 04.2017). \\ |
Flüchtlinge in Äthiopien unterliegen zudem grundsätzlich der sog. “Encampment Policy”, d.h. sie sind aufgefordert, sich nach der Registrierung in Flüchtlingscamps aufzuhalten und werden denen zugewiesen. Die Verwaltung aller Camps unterliegt der Verantwortung von ARRA. (Glaubitz 06/2017) \\ \\ | Flüchtlinge in Äthiopien unterliegen zudem grundsätzlich der sog. “Encampment Policy”, d.h. sie sind aufgefordert, sich nach der Registrierung in Flüchtlingscamps aufzuhalten und werden denen zugewiesen. Die Verwaltung aller Camps unterliegt der Verantwortung von ARRA. (Glaubitz 06/2017) \\ \\ |