caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien

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Addis Abeba / Äthiopien

Nationen: ERI, SYR
Stand: 27.01.17
Wartezeit: 6 Monate

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany,
PO Box 660,
Addis Ababa, Ethiopia

Visastelle:
Fax: (+251)-11-1-23 51 52,
E-Mail: visa@addi.auswaertiges-amt.de

In der Regel schnelle Eingangsbestätigung http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/02_20-_20Visa/0_20Willkommen__in__der__Visastelle.html

News

27.1.17: neues Merkblatt der Botschaft: staatliche Registrierung der Hochzeitsurkunden nötig!!

4.5.16: Da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Aktenzeichen vergeben werden kann, bitte bei weiterem Schriftverkehr grundsätzlich den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Antragstellers in Äthiopien angeben, damit wir das Schreiben zuordnen können. Bitte KEINE weiteren Unterlagen vorab zuschicken. Diese muss der Antragsteller alle bei persönlicher Antragstellung hier in der Botschaft einreichen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Stand 18.04.16: Sie können uns bereits vorab den BAMF-Bescheid mit Zustellungsdatum, den formlosen Antrag und ggf. eine Vollmacht per E-Mail zukommen lassen, damit wir Ihnen die Fristwahrung bestätigen können. Wenn allerdings der fristwahrende Antrag bereits in Deutschland gestellt wurde, ist es nicht mehr notwendig, diesen hier noch einmal zu stellen. Bitte KEINE weiteren Visaantragsunterlagen vorab per E-Mail schicken. Diese müssen bei Antragstellung vom Antragsteller vorgelegt werden.   Danach müssen die Antragsteller oder Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem buchen. Da die Flüchtlinge aus Eritrea in der Regel keine Pässe haben, können Sie bei der Terminbuchung unter Passnummer eine fiktive Zahl eingegeben. Bitte beachten Sie, dass für JEDEN Antragsteller (egal welchen Alters, auch Babies) ein eigener Termin gebucht werden muss. Sämtliche Informationen zu Visa, sämtliche Visumsformulare und auch Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der folgenden Webseite: http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/en/01/Visabestimmungen/seite__visabestimmungen.html Die Flüchtlinge müssen bei Antragstellung keinen Pass vorlegen, wenn Sie keinen besitzen. Sobald das Visum erteilt ist, wird ein sogenanntes CTD (Conventional Travel Document) vom UNHCR ausgestellt, das visierfähig ist.  

Dokumente

Terminvergabe

  • Terminvergabe online:
    Für nationale Visa können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und
2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins. https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=addi

  • Tip: Persönlich hingehen und Terminvereinbarung versuchen

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Familiennachzug:

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa
  • Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen (siehe auch www.bundesdruckerei.de);
  • Ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument sowie Kopie der ersten vier Seiten des Passes/Reiseausweises (bei neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der ersten Seite ausreichend);sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Reiseausweis für Ausländer oder Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs;
  • Äthiopische ID-Karte -im Original mit 2 Kopien;sofern der Antragsteller nicht die äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt: Nachweis über einen ordnungsgemäßen, mindestens 6-monatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Äthiopien oder Registrierung als Flüchtling beim UNHCR und Vorlage einer Refugee ID Card;
  • Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;
  • Meldebescheinigung sowie eine beglaubigte Kopie des Passes und eine beglaubigte Kopie der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Ehegatten–mit jeweils 2 Kopien;
  • Kopie des Bescheids über die Anerkennung als Flüchtling oder Aslyant –mit jeweils 2 Kopien;
  • Gebühren i.H.v. 60.-Euro (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft), sofern der in Deutschland lebende Ehegatte nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt;
  • bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen;

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 22.07.2016         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 27.01.2017 15:18
  • von Thomas Krahe