caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-aethiopien

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Addis Abeba / Äthiopien

Nationen: ERI, SYR, SOM
Stand: 27.01.17
Wartezeit: 6 Monate

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany,
PO Box 660,
Addis Ababa, Ethiopia

Visastelle:
Fax: (+251)-11-1-23 51 52,
E-Mail: visa@addi.auswaertiges-amt.de

In der Regel schnelle Eingangsbestätigung http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/02_20-_20Visa/0_20Willkommen__in__der__Visastelle.html

News

27.1.17: neues Merkblatt der Botschaft: staatliche Registrierung der Hochzeitsurkunden nötig!!

4.5.16: Da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Aktenzeichen vergeben werden kann, bitte bei weiterem Schriftverkehr grundsätzlich den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Antragstellers in Äthiopien angeben, damit wir das Schreiben zuordnen können. Bitte KEINE weiteren Unterlagen vorab zuschicken. Diese muss der Antragsteller alle bei persönlicher Antragstellung hier in der Botschaft einreichen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Stand 18.04.16: Sie können uns bereits vorab den BAMF-Bescheid mit Zustellungsdatum, den formlosen Antrag und ggf. eine Vollmacht per E-Mail zukommen lassen, damit wir Ihnen die Fristwahrung bestätigen können. Wenn allerdings der fristwahrende Antrag bereits in Deutschland gestellt wurde, ist es nicht mehr notwendig, diesen hier noch einmal zu stellen. Bitte KEINE weiteren Visaantragsunterlagen vorab per E-Mail schicken. Diese müssen bei Antragstellung vom Antragsteller vorgelegt werden.   Danach müssen die Antragsteller oder Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem buchen. Da die Flüchtlinge aus Eritrea in der Regel keine Pässe haben, können Sie bei der Terminbuchung unter Passnummer eine fiktive Zahl eingegeben. Bitte beachten Sie, dass für JEDEN Antragsteller (egal welchen Alters, auch Babies) ein eigener Termin gebucht werden muss. Sämtliche Informationen zu Visa, sämtliche Visumsformulare und auch Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der folgenden Webseite: http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/en/01/Visabestimmungen/seite__visabestimmungen.html Die Flüchtlinge müssen bei Antragstellung keinen Pass vorlegen, wenn Sie keinen besitzen. Sobald das Visum erteilt ist, wird ein sogenanntes CTD (Conventional Travel Document) vom UNHCR ausgestellt, das visierfähig ist.  

Dokumente

Terminvergabe

  • Terminvergabe online:
    Für nationale Visa können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails:

1. innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit der Referenznummer und
2. Sobald Ihr Termin feststeht, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem genauen Zeitpunkt Ihres Termins. https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=addi

  • Tip: Persönlich hingehen und Terminvereinbarung versuchen

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Familiennachzug:

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa
  • zwei Mal die unterschriebene Sicherheitserklärung
  • Zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen (siehe auch www.bundesdruckerei.de);
  • Ein gültiger Reisepasssowie zwei Kopien der Identitätsseiten

o (Hinweis: die Vorlage eines Nationalpasses beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Wochen/Monate, sofern der Antragsteller nicht über einen Nationalpass verfügt: Emergency Travel Document, ausgestellt von dem Main Department for Immigration and Nationality Affairs sowie zwei Kopien der Identitätsseiten)

  • Nur ERI: eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (POR) beim UNHCR ODER Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten jeweils im Original mit zwei Kopien. BITTE BEACHTEN : Damit nach der Visumerteilung eine Ausreise aus Äthiopien möglich ist, müssen sich die Antragsteller legal in Äthiopien aufhalten. Nur so ist nach Abschluss des Visumverfahrens eine unverzügliche Ausreise möglich.
  • Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nur ERI: Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
  • Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
  • BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
  • Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht, zweifach
  • Nur SOM: zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf Ausnahme von der Passpflicht
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Ehegattennachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien;
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien

Kindernachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien
  • Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien, …)

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung mit zwei Kopien

Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern, wie Zeugnisse, Sprachzertifikat, DNA-Gutachten, Altersbestimmungstest, etc.

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 27.01.2017         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 26.02.2017 15:32
  • von Thomas Krahe