caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-beispiel

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Land - Hauptstadt

Nationen: (für die Botschaft FN Anträge bearbeitet) z.B. AFG, ERI, IRK, IRN, SOM, SYR Stand: 13.07.17

Adresse

Embassy of the Federal Republic of Germany,
Strasse, Ort
Visastelle: Tel : 0020 (0)2 2728-2178, Fax : 0020 (0)2 2728-2136,
E-Mail : visastelle@kair.diplo.de, www.kairo.diplo.de
So und Do 8:30-12:00 Uhr, Mo-Mi 13:00-16:00 Uhr

Post

Anschrift

News und Details zum Antragsverfahren

Aktuelles: Vertretungen in Afghanistan bis auf weiteres geschlossen ….

Dokumente

  • Visaanträge
  • Merkblätter für Unterlagen
  • Belehrungen
  • Sicherheitsbelehrungen
  • Vorgehen Legalisierung von Dokumenten
  • Besonderheiten z.B. Emergency Travel Document bei ERI, iom

Terminvergabe

  • Anträge für nationale Visa - bei Aufenthalten über 90 Tage – werden an der Botschaft angenommen. Die Terminvergabe erfolgt selbstständig und unentgeltlich online über das Terminvergabesystem der Botschaft. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Botschaft aufgrund der Vielzahl der Anträge nur durch dieses Terminvergabesystem einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr gewährleisten kann. …

Bitte Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum aufmerksam durchlesen.

  • Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten Folgendes:

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragstellung (Persönliche Vorsprache)

allgemeine Unterlagen

  • Reisepass …
  • 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare fn_ken-antrag-nationales-visum
  • 3 aktuelle Passbilder, biometriefähig
  • ….

Ehegattennachzug

  • Heiratsurkunde

Kindernachzug

  • Sorgerechtserklärung
  • Alle Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch oder mit einer durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Alle ausländischen Urkunden müssen in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden.

Hinweise zum Legalisationsverfahren der Deutschen Botschaft Beirut (für syrische Urkunden) erhalten Sie unter dem Link http://www.kairo.diplo.de/contentblob/3941958/Daten/3393550/0717_visum_syrien.pdf

Die Botschaft behält sich vor, die Visumerteilung im Einzelfall von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen. Die hier aufgeführten vorzulegenden Unterlagen betreffen den Spezialfall des Familiennachzugs von Ehegatten und minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten. Andere Nachzugsgründe, z.B. von volljährigen Kindern oder anderen Familienangehörigen, haben andere Voraussetzungen und es müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich ggf. per E-Mail an die Botschaft Kairo.

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling

  • …..

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 13.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 26.07.2017 09:57
  • von Thomas Krahe