caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-indien

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Indien - Neudelhi

Nationen: AFG
Stand: 25.07.17
Wartezeit: unbestimmt

Postanschrift

auf der Internetseite nicht ersichtlich

Visastelle:
auf der Internetseite nicht ersichtlich

Visastelle Neudelhi

News und spezifische Details zum Ablauf

Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen.

1. Neue Visumanträge
Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmen, damit Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. an den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Informationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben. Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmen, damit Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. an den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Informationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben. Die Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. ist schon jetzt möglich. Wenn Sie sich vor Schließung der Konsularabteilung in Kabul bereits auf der Terminliste registriert hatten, bzw. schon einen gebuchten Termin hatten, geben Sie bei der Neuregistreirung bitte die entsprechende alte Termin-Referenz-ID an. Ihre Anfrage wird dann bevorzugt bearbeitet werden: Terminbuchtung Onlineportal
Bitte bedenken Sie, dass afghanische Staatsangehörige ein Visum zur Einreise in Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan benötigen. Ein solches Visum zur Beantragung eines deutschen Visums in einem Drittstaat kann bei den Auslandsvertretungen der genannten Staaten beantragt werden. Nach Informationen des Auswärtigen Amts ist die Einreise in die Türkei für afghanische Staatsangehörige gegenwärtig sowohl mit einem gültigen türkischen als auch US-amerikanischen Visum möglich. Anträge für ein Schengen-Visum an den nunmehr für afghanische Staatsangehörige zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in New Delhi, Istanbul, Dubai (später auch Islamabad und Duschanbe) können nur angenommen werden, wenn sich der Antragsteller legal in diesen Ländern aufhält.

Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können über die Webseite: https://fap.diplo.de/ erfolgen.

2. Bereits gestellte Visumanträge

Bereits an der Botschaft Kabul gestellte nationale Visumanträge (Familienzusammenführung) sollen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiterbearbeitet werden. Wegen zahlreicher organisatorischer Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen, bittet das Auswärtige Amt die Betroffenen um Geduld.

Es wird dringend geraten, keine Neuanträge zur Familienzusammenführung an anderen Auslandsvertretungen zu stellen, wenn bereits ein Antrag an der Botschaft Kabul gestellt wurde. Das würde die Bearbeitung verzögern.

Die Rückgabe von Reisepässen bei vor dem 31. Mai 2017 in Kabul gestellten Visumanträgen wie auch die Rückgabe von sonstigen Originalurkunden wird vorbereitet, stellt das Auswärtige Amt angesichts der Sicherheitslage vor erhebliche logistische Herausforderungen. Die Betroffenen werden auch diesbezüglich um Geduld gebeten, sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückgabe der Unterlagen möglich ist. In dringenden Fällen wird die Beschaffung von geeigneten Ersatz-/Reisedokumenten Ihrer Heimatstaaten empfohlen.

3. Überprüfung afghanischer Urkunden

Die Ausstellung von Bescheinigungen sowie die Vornahme von Beglaubigungen und Beurkundungen sind an anderen Botschaften und Generalkonsulaten der Region möglich. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld direkt mit der gewünschten Vertretung in Verbindung.

Die Überprüfung afghanischer öffentlicher Urkunden ist bis aus Weiteres nicht möglich. Die Einschätzung zur Echtheit der Urkunden ist daher durch die befassten Stellen in eigener Zuständigkeit im Rahmen des Ermessens zu treffen.

Dokumente

Terminvergabe

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Bitte oben im grauen Kasten nachlesen.
Soweit uns bekannt, gelten die Merkblätter aus Kabul für den Ehegattennachzug auch bei Beantragung eines Visums in Neu-Delhi bzw. Islamabad. Sie finden das aktuelle Merkblatt oben unter „Dokumente“.

allgemeine Unterlagen:

Ehegattennachzug:

Kindernachzug:

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

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Erstellung : Thomas Krahe - 25.07.2017         Letzte Änderung : Julia Schwarz 21.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.02      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 02.03.2018 11:59
  • von Thomas Krahe