Jordanien - Amman
Nationen: IRK, SYR, JEM
Stand: 23.03.18, Wartezeit: einige Monate für Botschaftstermin, Bearbeitungszeit Visum unklar
Postanschrift
Adresse:
Deutsche Botschaft
Benghasi Street 25
Jabal Amman
Postanschrift:
Deutsche Botschaft
P.O.Box 183
Amman 11118, Jordanien
Visastelle:
Fax: 00962 65901235
E-Mail :info@amman.diplo.de
webside der Deutschen Botschaft in Amman Achtung: Ganz anderer Aufbau wie andere Deutsche Botschaften!!
News
Aktuelles: März 2018: IOM-Büro (FAP) in Amman eröffnet.
…„seit Ende letzten Monats ist unser FAP-Büro in Amman, Jordanien offen. Dort unterstützen wir ebenfalls syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland. Sie erreichen uns unter: info.fap.jd@iom.int (Arabisch, Deutsch, Englisch).
Alternativ können Sie auch jederzeit ohne Termin vorbeikommen. Die Adresse ist:
Abdulla bin Jubair Street, Building No.7,
Tla’ Al Ali , Amman
https://goo.gl/maps/GRx2GrwCBLm
Dokumente
- fn_jor-beiblatt-visumantrag Stand Feb 2017
- fn_jor-merkblatt-mit-unterlagen Stand März 2018 mit Checkliste
- wichtige Informationen für Syrer, Iraker und Jemeniten unbedingt lesen!! Infos zur Visapflicht für Jordanien!!
Terminvergabe
- Online-Terminvergabesystem Onlineportal Terminvergabe wenn die Kategorien nicht sichtbar sind, klicken Sie auf die zweite Zeile mit dem Link „weiter“.
Information der Botschaft:
… Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten wir Sie sich zunächst für die Beantragung eines Termins zu registrieren. Hierfür tragen Sie sich bitte in das Terminvergabesystem der Botschaft in der Kategorie „Registrierung für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (zum anerkannten Flüchtling)“ ein. Die Registrierung können Sie selbst und gebührenfrei vornehmen. Bitte erstellen Sie pro Familie nur EINE Registrierung (für mitbeantragende Ehegatten und Kinder gibt es ein zusätzliches Feld). Der endgültige Termin wird Ihnen später zugeteilt.
Die Botschaft arbeitet nicht mit Dienstleistungsagenturen zur Terminbuchung zusammen und rät dazu, Angebote solcher Agenturen gründlich zu prüfen.
Aufgrund hoher Auslastung der Visastelle kann die Vergabe des endgültigen Termins erst mehrere Monate nach erfolgter Registrierung geschehen.
Die Botschaft Amman ist für Sie zuständig, wenn Ihr Familienangehöriger in Deutschland als Schutzberechtigter anerkannt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Amman Anträge von
- Antragstellern mit Wohnsitz in Jordanien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Syrien
- jemenitische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Jemen
- irakischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Zentral- und Süd-Irak
entgegennimmt. Entsprechende Nachweise über den Wohnsitz sind vorzulegen.
Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil oder der Botschaft in Ankara stellen.
Ab sofort werden alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum anerkannten Flüchtling an der
Botschaft Amman registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. … (s. oben grauer Kasten)
wichtige Informationen für Syrer, Iraker und Jemeniten unbedingt lesen!! Infos zur Visapflicht für Jordanien!!
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
- fn_jor-merkblatt-mit-unterlagen Stand März 2018 mit Checkliste
Ehegattennachzug, auch Kinder oder Eltern Minderjähriger
- Alle Antragsteller müssen persönlich zum Termin erscheinen (im Falle von minderjährigen Kindern auch die Sorgeberechtigten/Eltern)
- Reisepass (Original + 2 Kopien)
Eigenhändig unterschriebener Reisepass
- nicht älter als 10 Jahre
- Mindestgültigkeit von 6 Monaten
- mind. 2 freie Seiten
- keine Beschädigungen
Der Reisepass verbleibt nach Antragsstellung ca. 7-10 Arbeitstage bei Ihrem Antrag in der Botschaft - Antragsformular (2 Mal im Original) fn_jor-visaantrag-erwachsene,fn_jor-visaantrag-kinder
Vollständig auf Englisch oder Deutsch ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für die Erteilung eines nationalen Visums - fn_belehrungsbogen-_54 und fn_jor-beiblatt-visumantrag (2 Mal im Original)
Der Belehrungsbogen muss von jedem Antragssteller persönlich unterschrieben werden. Für minderjährige Antragssteller unterschreiben alle Sorgeberechtigten Personen. - Passbild
Zwei aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund fn_mustertafel-biometriefaehige-passfotos - Bearbeitungsgebühren
Gebühr in Höhe von 75,00 Euro für Antragssteller ab vollendetem 18. Lebensjahr und 37,50 Euro für Antragssteller bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (zahlbar in bar bei Antragstellung, in jordanischen Dinar zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft Amman) - Familienregister (Original + 2 Kopien)
Das Familienregister ist in legalisierter Form samt deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf dem Familienregister müssen alle Familienmitglieder (auch diese, die keinen Antrag auf Nachzug stellen) aufgeführt sein. Informationen zur Legalisation ausländischer Dokumente finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Ihre Urkunde ausgestellt wurde. - Heiratsvertrag und Heiratsurkunde (Original + 2 Kopien)
Vorzulegen sind sowohl der Heiratsvertrag als auch die Heiratsurkunde samt deutscher Übersetzung. Sollten mitbeantragende Kinder oder das in Deutschland lebende Kind bereits verheiratet sein, sind auch deren Heiratsurkunde samt Heiratsvertrag und deutscher Übersetzung vorzulegen. Sollte die Eheschließung in Vertretung stattgefunden haben („Stellvertreterehe“), ist die von dem Ehegatten ausgestellte Spezialvollmacht für den Vertreter vorzulegen. - Geburtsurkunde (Original + 2 Kopien)
Vorzulegen ist die Geburtsurkunde jedes Antragsstellers sowie der in Deutschland lebenden Referenzperson samt deutscher Übersetzung. - Personenstands-/Zivilregisterauszug (Original + 2 Kopien)
Für jeden Antragssteller ist ab dem vollendeten 13. Lebensjahr der Auszug aus dem Personenstands- bzw. Zivilregister samt deutscher Übersetzung vorzulegen. - In Fällen von Scheidung (Original + 2 Kopien)
Sollten die Eltern oder Ehegatten geschieden sein, bitten wir um Vorlage der Scheidungsurkunde samt deutscher Übersetzung. Sollten aus einer zwischenzeitlich geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sein, welche einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, muss ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss samt deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Sollte kein Sorgerechtsbeschluss vorliegen, muss eine entsprechend notariell beglaubigte Einverständniserklärung zur Ausreise und Wohnsitzverlegung des Kindes (samt deutscher Übersetzung) des nicht mitausreisenden Elternteils vorgelegt werden. - Unterlagen der in Deutschland lebenden Referenzperson ( 2 Mal in Kopie)
In sehr gut lesbarer Kopie müssen vorgelegt werden:
- Lichtbildseite sowie ggf. Rückseite des Reisepasses (Reiseausweises für Ausländer) bei vorhandenen Eintragungen
- Aufenthaltstitel / elektronischer Aufenthaltstitel
- Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die Zuerkennung der Flüchtlings- bzw. Asyleigenschaft (alle Seiten) samt Nachweis zum Zustellungsdatum
- Fristwahrende Anzeige gem. §29 II AufenthG
- Aktuelle Meldebescheinigung
Von syrischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen:
- Syrische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung
Von irakischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen:
- Irakische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung
- Irakischer Staatsangehörigkeitsausweis im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung
Irakische Dokumente werden bis auf weiteres nicht legalisiert und sind mit einer Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums vorzulegen. Informationen zu irakischen Dokumenten finden Sie unter anderem auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen im Irak.
Alle im Original vorgelegten Dokumente erhalten Sie nach Überprüfung durch die Botschaft zurück. Bitte beachten Sie, dass syrische und irakische Originalunterlagen für circa 7-10 Arbeitstage in der Botschaft zur Überprüfung verbleiben müssen.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie alle Unterlagen vollständig und sortiert bei Antragstellung einzureichen. Ebenfalls bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Anträge wahrheitsgemäß in lesbarer lateinischer Schrift ausgefüllt sind und lesbare Kopien eingereicht werden.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern oder Sie zu einem erneuten Vorsprachetermin vorzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung eines unvollständigen Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten und zur Ablehnung führen kann. Falls Sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind, kann der Antrag nicht angenommen werden.
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016 Letzte Änderung : 23.03.2018 Freigabe :TK Version : 0.01