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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-jordanien [23.03.2018 12:50] – [Dokumente] Thomas Krahe | caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-jordanien [23.03.2018 14:18] – [Ehegattennachzug, auch Kinder oder Eltern Minderjähriger] Thomas Krahe |
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* {{:caritas-hb-5:docs:fn_jor-visaantrag-kinder.pdf|fn_jor-visaantrag-kinder}} | * {{:caritas-hb-5:docs:fn_jor-visaantrag-kinder.pdf|fn_jor-visaantrag-kinder}} |
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| * [[https://amman.diplo.de/jo-de/service/05-VisaEinreise/-/1605676|wichtige Informationen für Syrer, Iraker und Jemeniten]] unbedingt lesen!! Infos zur Visapflicht für Jordanien!! |
* [[https://amman.diplo.de/blob/1673206/364731d9da44e1bbd68616aa4d0b3499/pdf-flyer-webportal-syr--fluechtlinge-data.pdf|Flyer zum Webportal für Syrer]] | * [[https://amman.diplo.de/blob/1673206/364731d9da44e1bbd68616aa4d0b3499/pdf-flyer-webportal-syr--fluechtlinge-data.pdf|Flyer zum Webportal für Syrer]] |
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Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil oder der Botschaft in Ankara stellen. \\ \\ | Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil oder der Botschaft in Ankara stellen. \\ \\ |
Ab sofort werden alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum anerkannten Flüchtling an der | Ab sofort werden alle Personen, die sich für einen Termin zum Nachzug zum anerkannten Flüchtling an der |
Botschaft Amman registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. ... (s. oben grauer Kasten) | Botschaft Amman registriert haben, gebeten mit IOM Kontakt aufzunehmen. ... (s. oben grauer Kasten) \\ [[https://amman.diplo.de/jo-de/service/05-VisaEinreise/-/1605676|wichtige Informationen für Syrer, Iraker und Jemeniten]] unbedingt lesen!! Infos zur Visapflicht für Jordanien!! |
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=== Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === | === Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache) === |
* {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_unterlagen-botschaft-jordanien.pdf|2.6.1-a_DOK_Unterlagen-Botschaft-Jordanien}} | * {{:caritas-hb-5:docs:fn_jor-merkblatt-mit-unterlagen.pdf|fn_jor-merkblatt-mit-unterlagen}} Stand März 2018 mit Checkliste |
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=== Ehegattennachzug, auch Kinder oder Eltern Minderjähriger === | == Ehegattennachzug, auch Kinder oder Eltern Minderjähriger == |
* Alle Antragssteller (auch minderjährige Kinder) müssen persönlich zur Antragsstellung erscheinen | * Alle Antragsteller müssen persönlich zum Termin erscheinen (im Falle von minderjährigen Kindern auch die Sorgeberechtigten/Eltern) |
* 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden) | * Reisepass (Original + 2 Kopien) \\ <fs small>Eigenhändig unterschriebener Reisepass \\ - nicht älter als 10 Jahre \\ - Mindestgültigkeit von 6 Monaten \\ - mind. 2 freie Seiten \\ - keine Beschädigungen\\ Der Reisepass verbleibt nach Antragsstellung ca. 7-10 Arbeitstage bei Ihrem Antrag in der Botschaft</fs> |
* 2 vollständig ausgefüllter/unterschriebener Sicherheitsfragebogen | * Antragsformular (2 Mal im Original) {{:caritas-hb-5:docs:fn_jor-visaantrag-erwachsene.pdf|fn_jor-visaantrag-erwachsene}},{{:caritas-hb-5:docs:fn_jor-visaantrag-kinder.pdf|fn_jor-visaantrag-kinder}}\\ <fs small>Vollständig auf Englisch oder Deutsch ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für die Erteilung eines nationalen Visums</fs> |
* 2 biometrische Passfotos nicht älter als 6 Monate | * {{:caritas-hb-5:docs:fn_belehrungsbogen-_54.pdf|fn_belehrungsbogen-_54}} und {{:caritas-hb-5:docs:fn_jor-beiblatt-visumantrag.pdf|fn_jor-beiblatt-visumantrag}} (2 Mal im Original) \\ <fs small>Der Belehrungsbogen muss von jedem Antragssteller persönlich unterschrieben werden. Für minderjährige Antragssteller unterschreiben alle Sorgeberechtigten Personen. </fs> |
* Gültiger Reisepass mit 2 Kopien | * Passbild \\ <fs small>Zwei aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund {{:caritas-hb-5:docs:fn_mustertafel-biometriefaehige-passfotos.pdf|fn_mustertafel-biometriefaehige-passfotos}}</fs> |
* Heiratsurkunde + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien | * Bearbeitungsgebühren \\ <fs small>Gebühr in Höhe von 75,00 Euro für Antragssteller ab vollendetem 18. Lebensjahr und 37,50 Euro für Antragssteller bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (zahlbar in bar bei Antragstellung, in jordanischen Dinar zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft Amman)</fs> |
* Bei Kindern: Geburtsurkunden + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien | * Familienregister (Original + 2 Kopien) \\ <fs small>Das Familienregister ist in legalisierter Form samt deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf dem Familienregister müssen alle Familienmitglieder (auch diese, die keinen Antrag auf Nachzug stellen) aufgeführt sein. Informationen zur Legalisation ausländischer Dokumente finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Ihre Urkunde ausgestellt wurde.</fs> |
* Syrischer Personenstandsregisterauszug + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien | * Heiratsvertrag und Heiratsurkunde (Original + 2 Kopien) \\ <fs small>Vorzulegen sind sowohl der Heiratsvertrag als auch die Heiratsurkunde samt deutscher Übersetzung. Sollten mitbeantragende Kinder oder das in Deutschland lebende Kind bereits verheiratet sein, sind auch deren Heiratsurkunde samt Heiratsvertrag und deutscher Übersetzung vorzulegen. Sollte die Eheschließung in Vertretung stattgefunden haben („Stellvertreterehe“), ist die von dem Ehegatten ausgestellte Spezialvollmacht für den Vertreter vorzulegen.</fs> |
* Syrische ID-Card + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien | * Geburtsurkunde (Original + 2 Kopien) \\ <fs small>Vorzulegen ist die Geburtsurkunde jedes Antragsstellers sowie der in Deutschland lebenden Referenzperson samt deutscher Übersetzung. |
* 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten | </fs> |
* 2 Kopien Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen | * Personenstands-/Zivilregisterauszug (Original + 2 Kopien) \\ <fs small>Für jeden Antragssteller ist ab dem vollendeten 13. Lebensjahr der Auszug aus dem Personenstands- bzw. Zivilregister samt deutscher Übersetzung vorzulegen.</fs> |
* 2 Kopien Meldebestätigung mit vollständiger Adressangabe des Familienangehörigen in Deutschland | * In Fällen von Scheidung (Original + 2 Kopien) \\ <fs small>Sollten die Eltern oder Ehegatten geschieden sein, bitten wir um Vorlage der Scheidungsurkunde samt deutscher Übersetzung. Sollten aus einer zwischenzeitlich geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sein, welche einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, muss ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss samt deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Sollte kein Sorgerechtsbeschluss vorliegen, muss eine entsprechend notariell beglaubigte Einverständniserklärung zur Ausreise und Wohnsitzverlegung des Kindes (samt deutscher Übersetzung) des nicht mitausreisenden Elternteils vorgelegt werden. </fs> |
* 2 Kopien Fristwahrungsanzeige | * Unterlagen der in Deutschland lebenden Referenzperson ( 2 Mal in Kopie) <fs small>\\ In sehr gut lesbarer Kopie müssen vorgelegt werden: \\ - Lichtbildseite sowie ggf. Rückseite des Reisepasses (Reiseausweises für Ausländer) bei vorhandenen Eintragungen \\ - Aufenthaltstitel / elektronischer Aufenthaltstitel \\ - Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die Zuerkennung der Flüchtlings- bzw. Asyleigenschaft (alle Seiten) samt Nachweis zum Zustellungsdatum \\ - Fristwahrende Anzeige gem. §29 II AufenthG \\ - Aktuelle Meldebescheinigung</fs> |
* Gültiger Nachweis über Polioimpfung (höchstens 12 Monate alt) | |
* Visumsgebühr in Höhe von 60€ pro Person | |
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| __Von syrischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen:__ |
| * Syrische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung |
| __Von irakischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen:__ |
| * Irakische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung |
| * Irakischer Staatsangehörigkeitsausweis im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung |
| Irakische Dokumente werden bis auf weiteres nicht legalisiert und sind mit einer Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums vorzulegen. Informationen zu irakischen Dokumenten finden Sie unter anderem auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen im Irak. \\ \\ |
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| Alle im Original vorgelegten Dokumente erhalten Sie nach Überprüfung durch die Botschaft zurück. Bitte beachten Sie, dass syrische und irakische Originalunterlagen für circa 7-10 Arbeitstage in der Botschaft zur Überprüfung verbleiben müssen. \\ \\ |
| Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie alle Unterlagen vollständig und sortiert bei Antragstellung einzureichen. Ebenfalls bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Anträge wahrheitsgemäß in lesbarer lateinischer Schrift ausgefüllt sind und lesbare Kopien eingereicht werden. \\ \\ |
| Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern oder Sie zu einem erneuten Vorsprachetermin vorzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung eines unvollständigen Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten und zur Ablehnung führen kann. Falls Sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind, kann der Antrag nicht angenommen werden. |
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**Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// | **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// |
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**Letzte Änderung :** //22.07.2016// | **Letzte Änderung :** //23.03.2018// |
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