caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-kenia

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Kenia - Nairobi

Nationen: SYR, ERI , SOM, BUR
Stand: 25.06.17
ähnlich Äthiopien und Sudan 10 bis 15 Monate

Postanschrift

Deutsche Botschaft / Embassy of the Federal Republic of Germany
113 Riverside Drive
P.O.Box 30180
00100 Nairobi - Kenia

Visumstelle:
Telefonische Erreichbarkeit der Visastelle (individuelle Auskünfte):
Di und Do 15:00-16:00 Uhr Ortszeit, (Sommer MEZ + 1h, Winter MEZ + 2h)
Tel 00254-(0)20-4262 140
Fax 00254-(0)20-4262 129 oder 0049-(0)30-1817 67246
E-Mail : visainfo@nair.diplo.de
Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum

News

Botschaft in Asmara hilft bei der Bearbeitung der Unterlagen und sendet diese nach Nairobi
eher schlechte Erfahrungen bei der Eingangsbestätigung der fristwahrenden Anzeige

Dokumente

Terminvergabe

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin. Ab sofort können Sie dazu das Online-Terminvergabesystem nutzen.

  • Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin zu buchen ist. Eine Antragstellung für mehrere Personen gleichzeitig ist nicht möglich. Für Gruppenanträge von mehreren Personen ist die entsprechende Anzahl von Terminen zu buchen.
  • Gruppen ab 10 Personen, die zusammen reisen, wenden sich an die Visastelle, um einen Gruppentermin zu buchen. Jede Person muss einen eigenen Visaantrag ausfüllen.
  • Normalerweise stehen normalerweise innerhalb von 5 bis 8 Wochen zur Verfügung. Bitte schauen Sie im System nach evtl frei gewordenen Terminen.
  • Die Terminbestätigung kommt per Mail innerhalb von 24 Stunden.
  • Nur Personen, deren Namen und Passnummern bei der Online-Terminvergabe benutzt wurden, bekommen Einlass in die Deutsche Botschaft
  • Die Buchung eines Termins ist kostenlos.

Online-Terminvergabe

  • Antragsteller müssen sich mindestens 6 Monate lang in Kenia, Eritrea, Somalia, Burundi oder den Seychellen aufgehalten haben, um ein Visum beantragen zu können.

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Bei Antragstellung werden von Antragstellern ab 14 Jahren Fingerabdrücke abgenommen.
Regel-Bearbeitungszeit sechs bis neun Wochen (lt Dt Botschaft)

Familiennachzug allgemeine Unterlagen:

für Eritrea

  • Unterlagen können auch über die Deutsche Botschaft in Asmara eingereicht werden. Ob dann auch eine persönliche Vorsprache in Asmara oder Nairobi nötig, ist unklar.
  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa
  • Zwei identische, biometrische Passbilder, nicht älter als 3 Monate mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen (siehe auch www.bundesdruckerei.de);
  • Reisepass des Antragstellers sowie zwei Kopien
  • Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien
  • Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
  • Nur BUR
  • alles wie oben in 2-facher Kopie
  • Nur SOM
  • alles wie oben, nur in 3-facher Kopie
  • zusätzlich: Aufenthaltserlaubnis für Kenia, ggf Registrierung als Flüchtling
  • Somalische Reisepässe werden von den Deutschen Behörden nicht als visierfähig anerkannt. Es muss daher die Ausnahme der Passpflicht beantragt werden, deren Bearbeitungszeit 6 Wochen beträgt. Dementsprechend verlängert sich ebenfalls die Bearbeitungszeit des Visums. Bitte beantragen Sie daher die Ausnahme von der Passpflicht bei Antragstellung des Visums.
  • Gebühren i.H.v. 60 Euro (bei Kindern 30 Euro) zahlbar in der Landeswährung

Ehegattennachzug zusätzliche Unterlagen:

  • ERI und BUR
  • Scheidungsurteile früherer Ehen, bzw. Sterbeurkunden früherer Ehepartner, im Original und in 2-facher Kopie
  • Heirat in ERI oder BUR:
  • Heiratsurkunde -im Original mit 2 Kopien
  • Eintrag ins Heiratsregister Original mit zwei Kopien
  • Die Eheschließung fand in einem Drittland statt:
  • Heiratsurkunde aus dem Drittland im Original und in 2-facher Kopie sowie in 2-facher Übersetzung.
  • Die Übersetzungen ins Deutsche müssen von einer anerkannten Übersetzungsstelle durchgeführt worden sein.
  • SOM:
  • wie bei ERI aber alles in 3-facher Kopie

Kindernachzug zusätzliche Unterlagen:

  • gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, der dem in Deutschland lebenden Elternteil die alleinigen Elternrechte zuspricht oder
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils - jeweils im Original und in 2-facher Kopie.
  • zusätzlich BUR
  • bei allein erziehenden Müttern die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung, dass sie nie mit dem leiblichen Vater zusammengelebt und er keine Sorgerechtsansprüche hat.
  • Nur SOM:
  • alles wie bei BUR, aber in 3-fachr Kopie

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

  • keine Information auf der Internetseite der Botschaft

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 06.09.2016         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 13.07.2017 08:14
  • von Thomas Krahe