Libanon - Beirut
Nationen: SYR,
Stand: 23.03.18
aktuelle Wartezeit Termin: 9-11 Monate
Postanschrift
Embassy of the Federal Republic of Germany
B.P. 11-2820 Riad El-Solh
Beirut 1107 2110
Lebanon \
Visastelle Beirut
Achtung: Die Botschaft ist umgezogen. Für syrische Antragsteller für Familiennachzug bleibt jedoch die Visastelle Rabieh zuständig.
Visastelle:
So finden Sie die Visastelle Rabieh
Maghzal Building
Road 16
nahe der Jesus-and-Mary-School
Rabieh
Telefon Visastelle täglich von 8-12 Uhr:
Tel. 1: 00961 (0)4 935 004, Tel. 2: 00961 (0)4 935 034
Telefonische Visa-Terminvereinbarung ist leider nicht möglich!
Fax: 00961 (0)4 935 002
E-Mail:
E-Mail :visa@beir.diplo.de
News
Aktuelles:
IOM: geringere Wartezeiten Mitte März hat uns die Deutsche Botschaft Beirut mitgeteilt, dass alle Terminanfragen für den regulären Familiennachzug (NICHT sonstige Familienangehörige) zu anerkannten Flüchtlingen abgearbeitet sind. Alle Antragssteller, die bisher noch keinen Termin erhalten haben, werden gebeten, die alten Terminanfragen zu stornieren und einen neuen Termin zu buchen. Die Wartezeit auf den neuen Termin zur Vorsprache ist nun gering, da momentan weniger neue Terminanfragen gestellt werden als Kapazität vorhanden ist.
Die Terminvergabe für alle Personen, die bisher noch keinen Termin erhalten haben, erfolgt seit 15.03.2018 nicht mehr über IOM, sondern wieder direkt über das Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Beirut
Abholung von Visa für Antragsteller aus Syrien: Antragsteller, die von uns telefonisch unterrichtet wurden, können ihren Pass zusammen mit dem Original des Abholzettels montags bis donnerstags zwischen 07:30 Uhr und 10:30 Uhr zur Visaerteilung abgeben. In der Regel wird das Visum am gleichen Tag erteilt, der Pass kann ab 14.00 Uhr wieder abgeholt werden.
Antragsteller, auf deren Abholzettel ein Abholdatum vermerkt ist, können ab diesem Tag ebenfalls zu den o.g. Zeiten vorsprechen. Der Pass kann auch durch Dritte vorgelegt werden, es muss aber auf jeden Fall das Original des Abholzettels mitgebracht werden
28.09.16: Botschaft bietet Vorverlegung bereits vereinbarter Termine an … s. Terminvergabe
07.06.16: IOM hilft Syrern bei Zusammenstellung der Dokumente für Visaantrag … s.u.
Dokumente
- fn_lib-merkblatt_legatisation_libanesischer_dokumente_de Stand Mai 2017
- fn_lib-merkblatt_nachzug_z_minderjhrigen-syr Stand Mai 2017
Terminvergabe
reguläre Terminvergabe:
Für Neubuchungen ist seit dem 28.09.2016 ein geändertes Buchungssystem eingerichtet. Tragen Sie sich hierzu bitte in die
Terminliste für den Familiennachzug zum Schutzberechtigten ein
Terminvergabe Online Beirut, über die ein Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling beantragt werden kann.
Für jede Person – auch für Kinder – muss ein separater Termin beantragt werden. Um Familien einen Termin am selben Tag zuteilen zu können, geben Sie bitte die Referenz-ID der ersten Person, die sich registriert (Hauptantragsteller), bei allen weiteren Familienangehörigen in das vorgesehene Feld ein. Die Referenz-ID des Hauptantragstellers ist zu finden in dessen Bestätigungsmail. Bitte geben Sie bei Registrierung an, ob es sich um Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten handelt.
Von der Buchung bis zur Terminvergabe dauert es etwa 9-11 Monate. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen ab. Ebenso wird darum gebeten, dass Personen, die sich unter Ziff. 2 registriert haben, keine zusätzliche Buchung gemäß Ziff. 3 vornehmen. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, den Sie auch wahrnehmen können. Durch Doppelbuchungen und durch Buchungen, die nicht wahrgenommen werden, verlängern sich in vermeidbarer Weise Wartezeiten für alle anderen Visumantragsteller.
Änderung des Terminvergabesystems für sonstige Familienangehörige
Das Terminvergabesystem der Botschaft zur Beantragung eines Visums als SONSTIGER Familienangehöriger hat sich für Antragsteller aus Syrien geändert. Volljährige Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Eltern erwachsener Kinder oder ähnliche können sich ab sofort in der entsprechenden Terminliste Terminliste sonstige Angehörige registrieren. Bitte beachten Sie die dort vermerkten Buchungshinweise.
Hier finden Sie zudem das entsprechende Merkblatt sonstige Familienangehörige [pdf, 229.36k]
Die bisherige Kategorie zur selbstständigen Terminbuchung wurde ab dem 12. April 2017 geschlossen.
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
07.06.16 „Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Im Juni 2016 hat die IOM begonnen sich mit allen Antragstellern in Verbindung zu setzen, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können.
Die IOM hat zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnet. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.
Hier die Links zu dieser Information auf den Botschaftsseiten:
http://www.beirut.diplo.de/Vertretung/beirut/de/00-Startseite/IOM__Juni__2016.html
E-Mail : info.fap.lb@iom.int
- fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammeng Englisch Stand Mai 2017
- fn_iomfamilienuntersttzungsprogrammara.pdf Stand Juni 2016
ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.
- fn_lib-merkblatt-legalisation-syr_deutsch Stand Juni 2017
Ehegattennachzug
- 2 vollständig ausgefüllte und unterschriebene ‚Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums’ oder 'Antragsformular für Ehegatten / für Kinder anerkannter Flüchtlinge'
- Gültiger Reisepass mit 2 Kopien
- 2 biometrische Passfotos
sowie die folgenden Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie, jeweils mit 2 Kopien (allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen, ebenfalls mit 2 Kopien):
- ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung und Heiratsurkunde als Nachweis der Registrierung im Zivilregister
- Sollte einer der beiden Ehegatten bei Eheschließung vertreten worden sein: Spezialvollmacht – aus der Vollmacht müssen die vollständigen Namen beider Ehegatten hervorgehen und die Vollmacht muss vor Abschluß des Ehevertrags ausgestellt worden sein
- Geburtsurkunden der Kinder
- 2 Kopien des deutschen Aufenthaltstitels des Ehegatten und eine Kopie seines Bescheid über die Zuerkennung der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtinge
Kindernachzug (bei Minderjährigen)
* 2 vollständig ausgefüllte und unterschriebene ‚Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums’ oder 'Antragsformular für Ehegatten / für Kinder anerkannter Flüchtlinge
- ein gültiger Reisepass mit 2 Kopien
- 2 biometrietaugliche Passfotos mit hellem Hintergrund (bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt Passfotos)
sowie die folgenden Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie, jeweils mit 2 Kopien (allen Dokumenten in arabischer Sprache ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen, ebenfalls mit 2 Kopien):
- ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung und Heiratsurkunde als Nachweis der Registrierung im Zivilregister für die Eltern des Schutzberechtigten
- Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes in Deutschland (legalisiert)
- Geburtsurkunden der mitausreisenden Kinder
- Familienregisterauszug (legalisiert)
2 Kopien des deutschen Aufenthaltstitels des minderjährigen Kindes. Falls dieser noch nicht vorhanden ist, eine Kopie seines Bescheid über die Zuerkennung der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig * Visumsgebühr in Höhe von 60€ pro Person
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016 Letzte Änderung : 26.07.2017 Freigabe :TK Version : 0.01