caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 10:57] – [Terminvergabe] Thomas Krahecaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 11:31] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe
Zeile 48: Zeile 48:
   * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_legalisation-syrischer_urkunden_hinweise.pdf|2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise}} <fc #ff0000>auch in Arabisch verfügbar</fc>   * {{:caritas-hb-5:docs:2.6.1-a_dok_legalisation-syrischer_urkunden_hinweise.pdf|2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise}} <fc #ff0000>auch in Arabisch verfügbar</fc>
  
-=== Familiennachzug === +__Familiennachzug allgemeine Unterlagen:__ \\ 
-  * 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare ((kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)  +  * Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten)  
-  * 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 und §55 AufenthG +  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare \\ („Antrag zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling für KINDER bzw. EHEGATTEN“, auf der Homepage der Botschaft unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650896/Daten/5981692/Antrag_FZ_Fluechtlinge.pdf bzw. http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650898/Daten/5981694/Antrag_FZ_Fluechtlinge_Ehegatten. pdf verfügbar\\ bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung beider Elternteile  
-  * Gültiger Reisepass + 2 Kopien +  * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, gleichzeitig Belehrung gem. § 54 iVm § 53 AufenthG“ in Deutsch oder Englisch \\ (Formular auf der Homepage der Botschaft abrufbar unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275680/Daten/6177658/BelehrungNach_54.pdf) \\ bei minderjährigen Antragstellern: Unterschrift beider Elternteile  
-  * 3 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate) +  * 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, mit weißem Hintergrund - bitte entsprechende Hinweise unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275578/Daten/24366/Fotomustertafel.pdf beachten)  
-  * Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien +  * Iqama (Original und 2 Kopien) \\ bzw. 
-  * Heiratsurkunde + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher2 Kopien +  * Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel(2 Kopien)  
-  * Bei Kindern: Geburtsurkunden + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher2 Kopien + 
-  * 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten +__Weitere Unterlagen zum Familiennachzug__: \\ 
-  * 2 Kopien des syrischen Reisepasses des Stammberechtigten in Deutschland +  * Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMFfür den Schutzberechtigten in Deutschland mit Anschreiben des BAMF (2 Kopien 
-  * 2 Kopien Meldebescheinigung in Deutschland +  * ggf. zuvor gegenüber der Botschaft oder zuständigen Ausländerbehörde gestellter formloser Antrag auf Familiennachzug wegen Fristwahrung gem. § 29 Abs. 2 AufenthG (2 Kopien) 
-  * 2 Kopien Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen +  * Auszug aus dem syrischen Familienregister sowie \\ beim Nachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde \\ beim Nachzug zu den Eltern bzw. einem Elternteil: eigene Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern  
-  * Iqama (Aufenthaltserlaubnis für Saudi Arabien) + 2 Kopien bzw. Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel2 Kopien +bei Eheschließungsalter unter 18 Jahren:  
-  * 2 Kopien Fristwahrungsanzeige +  * Schriftliche Zustimmung der Eltern  
-  * Visumsgebühren in Höhe von 60€ pro Person+bei Eheschließung durch Vertreter/ ohne persönliche Anwesenheit:  
 +  * Spezialvollmacht mit vollständigen Namen beider Ehegatten und Ausstellungsdatum vor Eheschließung  
 +  * Syrischer Reisepass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien)  
 +  * Fremdenpass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien 
 +  * Aufenthaltserlaubnis des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien 
 +  * Meldebescheinigung des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien)  
 +Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.  
  
  
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien.txt
  • Zuletzt geändert: 12.10.2017 21:00
  • von Thomas Krahe