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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 10:59] – [Familiennachzug] Thomas Krahe | caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 11:34] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe | ||
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* {{: | * {{: | ||
- | === Familiennachzug === | ||
__Familiennachzug allgemeine Unterlagen: | __Familiennachzug allgemeine Unterlagen: | ||
- | * Reisepass | + | * Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten) |
- | * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare („Antrag | + | * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare |
- | * bei minderjährigen Antragstellern: | + | * 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, |
- | *2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, | + | * 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, |
- | *bei minderjährigen Antragstellern: | + | * Iqama (Original und 2 Kopien) \\ bzw. |
- | *3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, | + | * Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) (2 Kopien) |
- | *Antragsteller mit saudischer Staatsangehörigkeit: | + | |
- | *Antragsteller, | + | __Weitere Unterlagen zum Familiennachzug__: |
+ | * Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Schutzberechtigten in Deutschland mit Anschreiben des BAMF (2 Kopien) | ||
+ | * ggf. zuvor gegenüber der Botschaft oder zuständigen Ausländerbehörde gestellter formloser Antrag auf Familiennachzug wegen Fristwahrung gem. § 29 Abs. 2 AufenthG (2 Kopien) | ||
+ | * Auszug aus dem syrischen Familienregister sowie \\ beim Nachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde \\ beim Nachzug zu den Eltern bzw. einem Elternteil: eigene Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern | ||
+ | bei Eheschließungsalter unter 18 Jahren: | ||
+ | * Schriftliche Zustimmung der Eltern | ||
+ | bei Eheschließung durch Vertreter/ ohne persönliche Anwesenheit: | ||
+ | * Spezialvollmacht mit vollständigen Namen beider Ehegatten und Ausstellungsdatum vor Eheschließung | ||
+ | * Syrischer Reisepass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) | ||
+ | * Fremdenpass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) | ||
+ | * Aufenthaltserlaubnis des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) | ||
+ | * Meldebescheinigung des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien) | ||
+ | Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. | ||
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+ | Allgemeine Hinweise zu Reisepässen: | ||
+ | Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Urkunden \\ Personenstandsurkunden sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen. Syrische Personenstandsurkunden müssen vom Syrischen Außenministerium vorlegalisiert sein und sollten von einer Deutschen Auslandsvertretung im Libanon oder in der Türkei legalisiert worden sein. Zu den Einzelheiten wird auf die jeweiligen Homepages der Auslandsvertretungen verwiesen. Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Der Übersetzer muss durch eine deutsche Auslandsvertretung oder in Deutschland anerkannt sein. Bei Übersetzung im Ausland ist eine Übersetzerbescheinigung der jeweiligen Auslandsvertretung vorzulegen. | ||
+ | Wichtige Informationen zum Visumverfahren \\ Die Botschaft Riad ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. längerem Aufenthalt in Saudi- Arabien, Jemen oder im Irak. | ||
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**Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// | **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// | ||
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- | **Letzte Änderung :** //22.07.2016// | + | **Letzte Änderung :** //12.10.2017// |
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**Freigabe :TK** | **Freigabe :TK** |