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caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 11:33] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Thomas Krahe | caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien [12.10.2017 20:56] – [News] Thomas Krahe | ||
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- | Aktuelles: Nationale Visa können nur über die Botschaften beantragt werden. Auf der Homepage steht der Hinweis, dass für SCHENGENVISA | + | Aktuelles: |
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Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. | Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. | ||
- | Allgemeine Hinweise zu Reisepässen: | + | Allgemeine Hinweise zu Reisepässen: |
Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Urkunden \\ Personenstandsurkunden sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen. Syrische Personenstandsurkunden müssen vom Syrischen Außenministerium vorlegalisiert sein und sollten von einer Deutschen Auslandsvertretung im Libanon oder in der Türkei legalisiert worden sein. Zu den Einzelheiten wird auf die jeweiligen Homepages der Auslandsvertretungen verwiesen. Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Der Übersetzer muss durch eine deutsche Auslandsvertretung oder in Deutschland anerkannt sein. Bei Übersetzung im Ausland ist eine Übersetzerbescheinigung der jeweiligen Auslandsvertretung vorzulegen. | Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Urkunden \\ Personenstandsurkunden sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen. Syrische Personenstandsurkunden müssen vom Syrischen Außenministerium vorlegalisiert sein und sollten von einer Deutschen Auslandsvertretung im Libanon oder in der Türkei legalisiert worden sein. Zu den Einzelheiten wird auf die jeweiligen Homepages der Auslandsvertretungen verwiesen. Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Der Übersetzer muss durch eine deutsche Auslandsvertretung oder in Deutschland anerkannt sein. Bei Übersetzung im Ausland ist eine Übersetzerbescheinigung der jeweiligen Auslandsvertretung vorzulegen. | ||
Wichtige Informationen zum Visumverfahren \\ Die Botschaft Riad ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. längerem Aufenthalt in Saudi- Arabien, Jemen oder im Irak. | Wichtige Informationen zum Visumverfahren \\ Die Botschaft Riad ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. längerem Aufenthalt in Saudi- Arabien, Jemen oder im Irak. | ||
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**Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// | **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// | ||
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- | **Letzte Änderung :** //22.07.2016// | + | **Letzte Änderung :** //12.10.2017// |
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