caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-saudi-arabien

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Saudi Arabien - Riad

Nationen: SYR, IRAK
Stand: 10.10.17
Wartezeit: 15-18 Monate

Postanschrift

Deutsche Botschaft Riad / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 94001
Riyadh
11693 Saudi-Arabien

Visastelle:
Fax: 00966 114880279 E-Mail : info@riad.diplo.de

News

Aktuelles: Nationale Visa können nur über die Botschaften beantragt werden. Auf der Homepage steht der Hinweis, dass für SCHENGENVISA (Kurzvisa für 90 bis 180 Tage) ein externer Dienstleister namens VFS beauftragt wurde. Bitte NICHT die Familiennachzugsvisa (Nationales Visum) bei VFS beantragen. Unklar ist, ob der Hinweis, dass Auskünfte über den Sachstand bei VFS eingeholt werden können, auch für Nationale Visa gilt. Die zentrale Rufnummer für alle VFS-Zentren ist: 00966 920001523.

Dokumente

Terminvergabe

  • Online-Terminvergabesystem www.riad.diplo.de → Startseite → Konsularinformation für Deutsche/Schengener Visa → Visabestimmungen → (rechts Kasten) Terminvereinbarung für Nationales Visum, Derzeit fast unmögliche Terminvergabe
  • Zudem muss für jede Person ein eigener Termin gebucht werden. Dies gilt wohl auch für minderjährige Kinder!

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.

Familiennachzug

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare ((kann unter www.familyreunion-syria.diplo.de erstellt werden)
  • 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 und §55 AufenthG
  • Gültiger Reisepass + 2 Kopien
  • 3 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
  • Auszug aus dem syrischen Personenstandsregister + 2 Kopien + deutsche Übersetzung + 2 Kopien
  • Heiratsurkunde + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • Bei Kindern: Geburtsurkunden + 2 Kopien + deutsche Übersetzung (vereidigter Dolmetscher) + 2 Kopien
  • 2 Kopien Flüchtlingsreisepass und deutscher Aufenthaltstitel des Stammberechtigten
  • 2 Kopien des syrischen Reisepasses des Stammberechtigten in Deutschland
  • 2 Kopien Meldebescheinigung in Deutschland
  • 2 Kopien Anerkennungsbescheid des BAMF von Stammberechtigen
  • Iqama (Aufenthaltserlaubnis für Saudi Arabien) + 2 Kopien bzw. Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) + 2 Kopien
  • 2 Kopien Fristwahrungsanzeige
  • Visumsgebühren in Höhe von 60€ pro Person

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 22.07.2016         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 12.10.2017 10:52
  • von Thomas Krahe