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Saudi Arabien - Riad
Nationen: SYR, IRAK
Stand: 10.10.17
Wartezeit: 15-18 Monate
Postanschrift
Deutsche Botschaft Riad / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 94001
Riyadh
11693 Saudi-Arabien
Visastelle:
Fax: 00966 114880279
E-Mail : info@riad.diplo.de
News
Aktuelles: Nationale Visa können nur über die Botschaften beantragt werden. Auf der Homepage steht der Hinweis, dass für SCHENGENVISA (Kurzvisa für 90 bis 180 Tage) ein externer Dienstleister namens VFS beauftragt wurde. Bitte NICHT die Familiennachzugsvisa (Nationales Visum) bei VFS beantragen. Unklar ist, ob der Hinweis, dass Auskünfte über den Sachstand bei VFS eingeholt werden können, auch für Nationale Visa gilt. Die zentrale Rufnummer für alle VFS-Zentren ist: 00966 920001523.
Dokumente
Terminvergabe
Die Visastelle der Deutschen Botschaft vergibt keine Termine für die Beantragung von nationalen Visa per Mail oder Telefon. Termine sind grundsätzlich online zu buchen. Für jeden Antragsteller ist ein separater Termin zu buchen, auch für minderjährige Kinder.
Terminbuchung online
- Bitte buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich und innerhalb der korrekten Kategorie (entweder Familientreffen mit anerkannten syrischen Flüchtlingen in Deutschland oder einem anderen Zweck), um ein nationales Visum (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) zu beantragen.
Leider buchen einige Leute mehr als einen Termin, einige geben falsche Informationen über Pass Nr. und Namen. Bitte stornieren Sie doppelte Buchungen und korrigieren Sie falsche Daten, oder die Botschaft kann Ihre Bewerbung nicht erhalten. Unsere Sicherheitsbeamten werden gebeten, nur die Visa-Abteilung zu betreten, wenn die Informationen in Ihrem Pass mit denen des Termins übereinstimmen. No-Shows können keinen neuen Termin innerhalb eines Monats buchen. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie in der richtigen Kategorie buchen. Die Wahl der falschen Kategorie kann dazu führen, dass Sie Ihren Visumsantrag an diesem Tag nicht annehmen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin zu buchen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft per E-Mail info@riad.diplo.de
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
ACHTUNG: alle Originalpersonenstandsurkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Personenstandregisterauszüge, etc.) benötigen die Vorlegalisation durch die syrischen Behörden (Stempel des syrischen Außenministeriums, Stempel ab 2012! Stempel der Jahre vor 2012 können nicht überprüft werden!) (siehe hierzu dringend folgende Dokumente.
- 2.6.1-a_DOK_Legalisation-syrischer_Urkunden_Hinweise auch in Arabisch verfügbar
Familiennachzug allgemeine Unterlagen:
- Reisepass (Original und 2 Kopien aller nicht leeren Seiten)
- 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
(„Antrag zum Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling für KINDER bzw. EHEGATTEN“, auf der Homepage der Botschaft unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650896/Daten/5981692/Antrag_FZ_Fluechtlinge.pdf bzw. http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/4650898/Daten/5981694/Antrag_FZ_Fluechtlinge_Ehegatten. pdf verfügbar)
bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung beider Elternteile - 2 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formulare „Sicherheitsabfrage, gleichzeitig Belehrung gem. § 54 iVm § 53 AufenthG“ in Deutsch oder Englisch
(Formular auf der Homepage der Botschaft abrufbar unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275680/Daten/6177658/BelehrungNach_54.pdf)
bei minderjährigen Antragstellern: Unterschrift beider Elternteile - 3 aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate, biometriefähig, mit weißem Hintergrund - bitte entsprechende Hinweise unter http://www.saudiarabien.diplo.de/contentblob/2275578/Daten/24366/Fotomustertafel.pdf beachten)
- Iqama (Original und 2 Kopien)
bzw. - Besuchsvisum für Saudi-Arabien mit Nachweis der ersten Einreise (Einreisestempel) (2 Kopien)
Weitere Unterlagen zum Familiennachzug:
- Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Schutzberechtigten in Deutschland mit Anschreiben des BAMF (2 Kopien)
- ggf. zuvor gegenüber der Botschaft oder zuständigen Ausländerbehörde gestellter formloser Antrag auf Familiennachzug wegen Fristwahrung gem. § 29 Abs. 2 AufenthG (2 Kopien)
- Auszug aus dem syrischen Familienregister sowie
beim Nachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
beim Nachzug zu den Eltern bzw. einem Elternteil: eigene Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern
bei Eheschließungsalter unter 18 Jahren:
- Schriftliche Zustimmung der Eltern
bei Eheschließung durch Vertreter/ ohne persönliche Anwesenheit:
- Spezialvollmacht mit vollständigen Namen beider Ehegatten und Ausstellungsdatum vor Eheschließung
- Syrischer Reisepass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien)
- Fremdenpass des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien)
- Aufenthaltserlaubnis des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien)
- Meldebescheinigung des Schutzberechtigten in Deutschland (2 Kopien)
Die Botschaft behält sich vor, weitere als die oben genannten Unterlagen anzufordern. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Allgemeine Hinweise zu Reisepässen:
Syrische Reisepässe sind nur dann visierfähig, wenn sie unterschrieben sind (eingescannte Unterschrift) oder deutlich sichtbare, komplette Fingerabdrücke aufweisen. Sollte Ihr Reisepass diese Anforderungen nicht erfüllen und Sie eine Iqama besitzen, dann wenden Sie sich bitte an die Syrische Botschaft in Manama zwecks Nachholung der Unterschrift. Sollten Sie nur ein Besuchsvisum für Saudi-Arabien besitzen, kann die Ausnahme von der Passpflicht beantragt werden. Auf keinen Fall dürfen syrische Reisepässe auf der Plastikfolie unterschrieben werden; auf der Plastikfolie unterschriebene Reisepässe sind ungültig!
Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Urkunden
Personenstandsurkunden sind im Original und mit 2 Kopien vorzulegen. Syrische Personenstandsurkunden müssen vom Syrischen Außenministerium vorlegalisiert sein und sollten von einer Deutschen Auslandsvertretung im Libanon oder in der Türkei legalisiert worden sein. Zu den Einzelheiten wird auf die jeweiligen Homepages der Auslandsvertretungen verwiesen. Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Der Übersetzer muss durch eine deutsche Auslandsvertretung oder in Deutschland anerkannt sein. Bei Übersetzung im Ausland ist eine Übersetzerbescheinigung der jeweiligen Auslandsvertretung vorzulegen.
Wichtige Informationen zum Visumverfahren
Die Botschaft Riad ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. längerem Aufenthalt in Saudi- Arabien, Jemen oder im Irak.
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016 Letzte Änderung : 22.07.2016 Freigabe :TK Version : 0.01