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Sudan - Khartoum

Nationen: SYR, ERI, SUD
Stand: Juli 2017
Wartezeit: 12 Monate

Postanschrift

Deutsche Botschaft Karthoum / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 970
Karthoum, Sudan

Visumstelle:
Tel (+249) 9121 48 118 oder (+249) 9121 40 992, dienstags von 11 bis 13 Uhr
E-Mail : visa@khar.diplo.de
http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html

News

fristwahrende Anzeige: (06/2017) Die deutsche Botschaft im Sudan lehnte bisher eine Bestätigung der Frw A ab, wenn die Antragssteller nicht bereits als Flüchtlinge im Sudan registriert sind. Die Botschaft schreibt hierzu: Für eritreische, im Sudan durch den Commissioner of Refugees (COR) oder den UNHCR registrierte Flüchtlinge gilt der Grundsatz des gewöhnlichen Aufenthalts nicht. Die Botschaft Khartum ist die örtlich zuständige Behörde für die Beantragung eines Visums sobald Aufenthalt und Registrierung im Sudan vorliegen. Nachdem sich die meisten Antragssteller zum Zeitpunkt der Anerkennung noch in Eritrea befinden und die Flucht und Registrierung mitunter mehrere Monate dauern, ist die Frist zur Anzeige in der Regel abgelaufen. Nach Angaben von UNHCR Berlin und dem Auswärtigen Amt sei es jedoch ausreichend die fristwahrende Anzeige bei der ABH vor Ort anzuzeigen. (Glaubitz)
Terminvergabe: bis Oktober 2017 ausgebucht. Neue Termine werden ab der 34. Kalenderwoche wieder eingestellt.

Dokumente

Terminvergabe

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen kommt es bei der Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung zu anerkannten Schutzberechtigten zu Wartezeiten von derzeit mehreren Monaten; alle verfügbaren Termine sind bis Oktober 2017 ausgebucht. Derzeit sind keine später liegenden Termine buchbar. Die Visastelle der Botschaft wird voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche diesen Jahres neue Termine über das Online-Terminvergabesystem freischalten.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa.“ jeweils ein Termin zu buchen ist.

Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen. Antragsteller, die ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragen, müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.

Die Buchung eines Termins ist kostenlos!

Onlineportal Terminvergabe

ACHTUNG: Falls die Flüchtlinge in Camps untergebracht sind, brauchen sie eine Genehmigung um es zu verlassen, z.B. zur Wahrnehmung der Visatermins bei der Botschaft

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Familiennachzug Eritrea

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (fn_sud-visaantrag.pdf) für Nationale Visa für jeden Antragssteller
  • 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 (6) AufenthG
    (fn_sud-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf)
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35mm x 45 mm)
  • gültiger Reisepass muss vorgelegt werden sowie zwei Kopien der Identitätsseiten sowie vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n) (Wenn keine Pässe vorliegen, sei eine Beschaffung in der eritreischen Botschaft Khartum zumutbar. Nur wenn die Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann, ist eine Befreiung von der Passpflicht möglich.)
  • eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Sudan durch Registrierung beim UNHCR (Nachweis durch z.B. case file/ Mandate letter) oder Commissioner of Re-fugees (Nachweis durch COR-ID)
    (erfolgt im Sudan/Äthiopien in extra dafür vorgesehenen Camps. Registrierung erfolgt von den jeweiligen Landesbehörden in Zusammenarbeit mit dem UNHCR) ODER Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit sechs Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien
  • Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
  • Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
  • Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
  • BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland inkl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
  • Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vor-lage einer Vollmacht, zweifach
  • Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft

Zusätzlich bei Ehegattennachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien

UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien

Zusätzlich bei Kindernachzug:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nach-weis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien
  • Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien)
  • Sofern ein Elternteil im Ausland verbleibt: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes (Original mit zwei Kopien)

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:

  • Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
  • Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien

Familiennachzug Syrer

  • 2 vollständig ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa
  • 2x unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • Originalreisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseite

Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)

  • Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe)
  • Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien Hinweis: Alle Urkunden müssen durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein! Die Deutsche Botschaft Khartum kann keine Legalisierungen vornehmen. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft in Beirut. Botschaft Beirut Legalisierung
  • Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
  • Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
  • Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Sprachzertifikat A1, ausgestellt durch das Goethe Institut, sofern die Eheschließung nach Verlegung des Lebensmittelpunkts des Stammberechtigten nach Deutschland erfolgte (nicht älter als 1 Jahr)
  • Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Syrien verbleiben-den Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Eltern-teils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien
  • Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Polio-Impfung für alle Antragsteller
  • Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft

Familiennachzug Sudanesen

  • 2 vollständig ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antragsformulare für nationale Visa
  • 2x unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • Originalreisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseite

Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)

  • Original Heiratsurkunde der Ehegatten mit Registrierungsvermerk/ Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
  • Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
  • Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
  • Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
  • Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden)
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Sprachzertifikat A1, ausgestellt durch das Goethe Institut, sofern die Eheschließung nach Verlegung des Lebensmittelpunkts des Stammberechtigten nach Deutschland erfolgte (nicht älter als 1 Jahr)
  • Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan verbleibenden Eltern-teils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien
  • Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft

Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : Julia Schwarz 11.07.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 20.07.2017 12:29
  • von Thomas Krahe