caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan_julia

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan_julia [11.07.2017 09:28] – [Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)] Julia Schwarzcaritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan_julia [12.07.2017 09:59] – [Dokumente] Julia Schwarz
Zeile 19: Zeile 19:
  
 Visumstelle: \\ Visumstelle: \\
-Tel 00249 9123 01115 (Di 11-13 Uhr\\  +Tel  (+249) 9121 48 118 oder (+249) 9121 40 992, dienstags von 11 bis 13 Uhr \\  
-[[visa@khar.auswaertiges-amt.de|E-Mail]] : visa@khar.auswaertiges-amt.de \\+[[visa@khar.diplo.de|E-Mail]] : visa@khar.diplo.de \\
 http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html
  
 === News === === News ===
 <WRAP center round info 100%> <WRAP center round info 100%>
-03.05.16: Vorsprachetermin per Mail zu vereinbaren… mehr unter Terminvergabe +bis Oktober 2017 ausgebuchtNeue Termine werden ab der 34.kalenderwoche wieder eingestellt.
 </WRAP> </WRAP>
  
Zeile 33: Zeile 33:
   * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_sud-merkblatt-karthoum.pdf}} Stand März 2017   * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_sud-merkblatt-karthoum.pdf}} Stand März 2017
   * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_syr-merkblatt-karthoum.pdf}} Stand März 2017   * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_syr-merkblatt-karthoum.pdf}} Stand März 2017
-  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_khartoum-visaantrag.pdf}} +  * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_sud-visaantrag.pdf}}
   * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_khartoum-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf}}   * {{ :caritas-hb-5:docs:fn_khartoum-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf}}
  
Zeile 43: Zeile 43:
 Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können. \\ Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können. \\
  
-Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa für Studenten/ Stipendiaten/ Sprachkurs/ Arbeitsaufnahme/ Au Pair/ FSJ u.a.“ jeweils ein Termin zu buchen ist. \\+Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa.“ jeweils ein Termin zu buchen ist. \\
  
-Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen. \\ +Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen. Antragsteller, die ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragen, müssen mit einer  mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.\\ 
  
 Die Buchung eines Termins ist kostenlos! Die Buchung eines Termins ist kostenlos!
Zeile 55: Zeile 55:
 **__Familiennachzug Eritrea__ ** **__Familiennachzug Eritrea__ **
  
-  * 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare ({{ :caritas-hb-5:docs:fn_ken-antrag-nationales-visum.pdf}}) für Nationale Visa für jeden Antragssteller +  * 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare ({{ :caritas-hb-5:docs:fn_ken-antrag-nationales-visum.pdf}}) für Nationale Visa für jeden Antragssteller \\ 
-  * 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 (6) AufenthG \\ (* {{ :caritas-hb-5:docs:fn_khartoum-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf}}) +  * 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 (6) AufenthG \\ (* {{ :caritas-hb-5:docs:fn_khartoum-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf}}) \\ 
-  * Antragssteller im Besitz **eritreischer Reisepässe**: \\ Originalreisepass sowie Kopien der Passdatenseite \\ Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n) \\ Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe) +  * 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35mm x 45 mm) \\ 
-  * **Eritreer** ohne eritreische Reisepässe: \\ Original COR ID sowie jeweils 2 Kopien oder \\ UNHCR Case File mit Lichtbild sowie jeweils 2 Kopien +  * gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Identitätsseiten sowievorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n) \\ 
-  * Antragssteller im Besitz **syrischer Reisepässe**: \\ Originalreisepass sowie 2 Kopien der Passdatenseite \\ Vorherige Pässe (sofern vorhandensowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n\\ Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe) +  * eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden) \\ 
-  * Syrer ohne syrische Reisepässe: \\ Original COR ID sowie jeweils 2 Kopien oder UNHCR Case File mit Lichtbild sowie jeweils 2 Kopien +  * Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Sudan durch Registrierung beim UNHCR (Nachweis durch z.B. case file/ Mandate letteroder Commissioner of Re-fugees (Nachweis durch COR-ID) 
-  * 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate+ODER Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit sechs Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien \\ 
-  * Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien  +  * Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden\\ 
-  * Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien +  * Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden) \\ 
-  * Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie  +  * Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte) \\ 
-  * Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling: \\ Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie +  * Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie \\ 
-  * Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie  +  * Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie \\ 
-  * Für EhegattenVorlage eines aktuellen (bei Antragsstellung nicht älter als 1 JahrSprachzertifikats der Stufe A1 des Goethe Instituts Khartum sowie 2 Kopien \\ (Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer  der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat) +  *  Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie \\ 
-  * Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien+  * BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland inkl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie \\ 
 +  * Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder BetreuerVor-lage einer Vollmacht, zweifach 
 +  * Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft \\
  
 +**Zusätzlich bei Ehegattennachzug:** \\
 +  * Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien \\
 +  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien \\
 +UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien \\
  
-**[[caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-sudan?do=export_pdf|Download der Seite als PDF]]** + 
- +**Zusätzlich bei Kindernachzug:** \\ 
 +  * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien \\ 
 +  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nach-weis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien \\ 
 +  * Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien) \\ 
 +  * Sofern ein Elternteil im Ausland verbleibt: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes (Original mit zwei Kopien) \\ 
 + 
 + 
 +**Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:** \\ 
 +  * Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien \\ 
 +  * Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien \\ 
 + 
 + 
 +**__Familiennachzug Syrer__ ** \\ 
 + 
 +  * vollständig ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa \\ 
 +  * 2x unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG \\ 
 +  * 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm) \\ 
 +  * Originalreisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseite \\ 
 +Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n) \\ 
 +  * Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe) \\ 
 +  * Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien Hinweis: Alle Urkunden müssen durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein! Die Deutsche Botschaft Khartum kann keine Legalisierungen vornehmenBitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft in Beirut. [[http://www.beirut.diplo.de/Vertretung/beirut/de/04-konsular-und-visainformationen/konsularischer-service/Legalisation__syrischer__Urkunden.html]] \\ 
 +  Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien \\ 
 +  Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden) \\ 
 +  * Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Sprachzertifikat A1, ausgestellt durch das Goethe Institut, sofern die Eheschließung nach Verlegung des Lebensmittelpunkts des Stammberechtigten nach Deutschland erfolgte (nicht älter als 1 Jahr) \\ 
 +  * __Für Kinder:__ Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Syrien verbleiben-den Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Eltern-teils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien \\ 
 +  * Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Polio-Impfung für alle Antragsteller \\ 
 +  * Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft \\
  
  
-[[caritas-hb-0:start|{{:caritas-hb-5:pics:hauptmenue_fn.png?nolink|}}]] [[caritas-hb-5:start|{{:caritas-hb-5:pics:familiennachzug_fn2.png|}}]]+**__Familiennachzug Sudanesen__ ** 
 +  * 2 vollständig ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antragsformulare für nationale Visa \\ 
 +  * 2x unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG \\ 
 +  * 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm) \\ 
 +  * Originalreisepass sowie 2 Kopien der Identitätsseite 
 +Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n) \\ 
 +  * Original Heiratsurkunde der Ehegatten mit Registrierungsvermerk/ Original Geburtsurkunde des Kindes mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien \\ 
 +  * Bei VorehenOriginal Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit deutscher/englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien \\ 
 +  * Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden) \\ 
 +  * Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Nachweis über eine fristwahrende Anzeige (sofern vorhanden) \\ 
 +  * Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie \\ 
 +  * Sprachzertifikat A1, ausgestellt durch das Goethe Institut, sofern die Eheschließung nach Verlegung des Lebensmittelpunkts des Stammberechtigten nach Deutschland erfolgte (nicht älter als 1 Jahr) \\ 
 +  * Für KinderNotariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan verbleibenden Eltern-teils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorgeund Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien \\ 
 +  * Gebühren i.H.v. 60,Euro (bei Kindern 30,Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
  
 ---- ----
Zeile 81: Zeile 134:
 **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016// **Erstellung :** //Thomas Krahe - 08.07.2016//
 <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html> <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html>
-**Letzte Änderung :** //21.02.2017//+**Letzte Änderung :** Julia Schwarz //11.07.2017//
 <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html> <html>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</html>
 **Freigabe :TK**  **Freigabe :TK** 
  • caritas-hb-5/2.6.1_dok_laenderinfo-sudan_julia.txt
  • Zuletzt geändert: 12.07.2017 10:15
  • von Julia Schwarz