caritas-hb-5:2.6.1_dok_laenderinfo-sudan_julia

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Sudan - Khartoum

Nationen: SYR, ERI, SUD
Stand: Juli 2017
Wartezeit: 12 Monate

Postanschrift

Deutsche Botschaft Karthoum / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 970
Karthoum, Sudan

Visumstelle:
Tel 00249 9123 01115 (Di 11-13 Uhr)
E-Mail : visa@khar.auswaertiges-amt.de
http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html

News

03.05.16: Vorsprachetermin per Mail zu vereinbaren… mehr unter Terminvergabe

Dokumente

Terminvergabe

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin. Ab sofort können Sie dazu das Online-Terminvergabesystem nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin zu buchen ist. Eine Antragstellung für mehrere Personen gleichzeitig ist nicht möglich. Für Gruppenanträge von mehreren Personen ist die entsprechende Anzahl von Terminen zu buchen. Die Buchung eines Termins ist kostenlos.
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=khar

  • Antragssteller ohne sudanesische Staatsangehörigkeit: Datum der Einreise in den Sudan und Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Mindestens 6 Monate gewöhnlicher Aufenthalt im Sudan.:
  • Im Falle eritr. Flüchtlinge: eritr. Reisepassnummer, Nummer der COR Karte oder Registrierungsnummer des UNHCR. Nachweis 6 Monate Aufenthalt entfällt.

Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)

Familiennachzug

  • 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa
  • 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 (6) AufenthG
  • Antragssteller im Besitz eritreischer Reisepässe:
    Originalreisepass sowie 2 Kopien der Passdatenseite
    Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
    Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe)
  • Eritreer ohne eritreische Reisepässe:
    Original COR ID sowie jeweils 2 Kopien oder
    UNHCR Case File mit Lichtbild sowie jeweils 2 Kopien
  • Antragssteller im Besitz syrischer Reisepässe:
    Originalreisepass sowie 2 Kopien der Passdatenseite
    Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
    Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe)
  • Syrer ohne syrische Reisepässe:
    Original COR ID sowie jeweils 2 Kopien oder UNHCR Case File mit Lichtbild sowie jeweils 2 Kopien
  • 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
  • Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
  • Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
  • Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling:
    Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
  • Für Ehegatten: Vorlage eines aktuellen (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr) Sprachzertifikats der Stufe A1 des Goethe Instituts Khartum sowie 2 Kopien
    (Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat)
  • Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien

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Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016         Letzte Änderung : 21.02.2017         Freigabe :TK         Version : 0.01      Bild: Caritas-Logo

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  • Zuletzt geändert: 11.07.2017 09:09
  • von Julia Schwarz