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Sudan - Khartoum
Nationen: SYR, ERI, SUD
Stand: Juli 2017
Wartezeit: 12 Monate
Postanschrift
Deutsche Botschaft Karthoum / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 970
Karthoum, Sudan
Visumstelle:
Tel 00249 9123 01115 (Di 11-13 Uhr)
E-Mail : visa@khar.auswaertiges-amt.de
http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html
News
03.05.16: Vorsprachetermin per Mail zu vereinbaren… mehr unter Terminvergabe
Dokumente
- fn_eri-merkblatt-karthoum.pdf Stand Dez. 2016
- fn_sud-merkblatt-karthoum.pdf Stand März 2017
- fn_syr-merkblatt-karthoum.pdf Stand März 2017
Terminvergabe
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen kommt es bei der Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung zu anerkannten Schutzberechtigten zu Wartezeiten von derzeit mehreren Monaten; alle verfügbaren Termine sind bis Oktober 2017 ausgebucht. Derzeit sind keine später liegenden Termine buchbar. Die Visastelle der Botschaft wird voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche diesen Jahres neue Termine über das Online-Terminvergabesystem freischalten.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa für Studenten/ Stipendiaten/ Sprachkurs/ Arbeitsaufnahme/ Au Pair/ FSJ u.a.“ jeweils ein Termin zu buchen ist.
Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen.
Die Buchung eines Termins ist kostenlos!
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=khar
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
Familiennachzug Eritrea
- 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (fn_ken-antrag-nationales-visum.pdf) für Nationale Visa für jeden Antragssteller
- 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 (6) AufenthG
- Antragssteller im Besitz eritreischer Reisepässe:
Originalreisepass sowie 2 Kopien der Passdatenseite
Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe) - Eritreer ohne eritreische Reisepässe:
Original COR ID sowie jeweils 2 Kopien oder
UNHCR Case File mit Lichtbild sowie jeweils 2 Kopien - Antragssteller im Besitz syrischer Reisepässe:
Originalreisepass sowie 2 Kopien der Passdatenseite
Vorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
Aufenthaltstitel für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan bereits bei Terminvergabe) - Syrer ohne syrische Reisepässe:
Original COR ID sowie jeweils 2 Kopien oder UNHCR Case File mit Lichtbild sowie jeweils 2 Kopien - 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- Original Heiratsurkunde der Ehegatten / Original Geburtsurkunde des Kindes mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
- Bei Vorehen: Original Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde mit Deutscher/Englischer Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien
- Reisepass und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
- Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling:
Anerkennungsbescheid des BAMF in zweifacher Kopie - Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in zweifacher Kopie
- Für Ehegatten: Vorlage eines aktuellen (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr) Sprachzertifikats der Stufe A1 des Goethe Instituts Khartum sowie 2 Kopien
(Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat) - Für Kinder: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes/Sterbeurkunde des anderen Elternteils/Nachweis über alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie 2 Kopien
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016 Letzte Änderung : 21.02.2017 Freigabe :TK Version : 0.01