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Sudan - Khartoum
Nationen: SYR, ERI, SUD
Stand: Juli 2017
Wartezeit: 12 Monate
Postanschrift
Deutsche Botschaft Karthoum / Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 970
Karthoum, Sudan
Visumstelle:
Tel 00249 9123 01115 (Di 11-13 Uhr)
E-Mail : visa@khar.auswaertiges-amt.de
http://www.khartum.diplo.de/Vertretung/khartum/de/06/0Visa.html
News
03.05.16: Vorsprachetermin per Mail zu vereinbaren… mehr unter Terminvergabe
Dokumente
- fn_eri-merkblatt-karthoum.pdf Stand Dez. 2016
- fn_sud-merkblatt-karthoum.pdf Stand März 2017
- fn_syr-merkblatt-karthoum.pdf Stand März 2017
Terminvergabe
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen kommt es bei der Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung zu anerkannten Schutzberechtigten zu Wartezeiten von derzeit mehreren Monaten; alle verfügbaren Termine sind bis Oktober 2017 ausgebucht. Derzeit sind keine später liegenden Termine buchbar. Die Visastelle der Botschaft wird voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche diesen Jahres neue Termine über das Online-Terminvergabesystem freischalten.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin, den Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft buchen können.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller in der Kategorie „nationale Visa für Studenten/ Stipendiaten/ Sprachkurs/ Arbeitsaufnahme/ Au Pair/ FSJ u.a.“ jeweils ein Termin zu buchen ist.
Für Anträge zum Zwecke der Familienzusammenführung können Familien einen Termin für maximal vier Personen (z.B. Mutter mit drei Kindern) buchen.
Die Buchung eines Termins ist kostenlos!
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=khar
Benötigte Unterlagen bei Visumsantragsstellung (persönliche Vorsprache)
Familiennachzug Eritrea
- 2 vollständig ausgefüllte/unterschriebene Antragsformulare (fn_ken-antrag-nationales-visum.pdf) für Nationale Visa für jeden Antragssteller
- 2 unterschriebene Belehrungen nach § 54 (6) AufenthG
(* fn_khartoum-belehrung_nach_54_abs._2_nr._8_i.v.m._53_aufenthg.pdf)
- 2 aktuelle biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (35mm x 45 mm)
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Identitätsseiten sowievorherige Pässe (sofern vorhanden) sowie jeweils 2 Kopien der Passdatenseite(n)
- eritreische ID-Card sowie zwei Kopien der Vorder- & Rückseite (soweit vorhanden)
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Sudan durch Registrierung beim UNHCR (Nachweis durch z.B. case file/ Mandate letter) oder Commissioner of Re-fugees (Nachweis durch COR-ID)
ODER Aufenthaltserlaubnis im Sudan, gültig seit sechs Monaten, jeweils im Original mit 2 Kopien
- Geburtsurkunde im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
- Taufzertifikat im Original mit zwei Kopien (soweit vorhanden)
- Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; zweifach in Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte)
- Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
- Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland; zweifach in Kopie
- Aktuelle Meldebescheinigung; zweifach in Kopie
- BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland inkl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung; zweifach in Kopie
- Bei Vertretung durch eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vor-lage einer Vollmacht, zweifach
- Gebühren i.H.v. 60,- Euro (bei Kindern 30,- Euro), zahlbar in SDG zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Zusätzlich bei Ehegattennachzug:
- Bei standesamtlicher Eheschließung: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
- Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien
UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien
Zusätzlich bei Kindernachzug:
- Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
- Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nach-weis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien
- Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit zwei Kopien ODER Gerichtsbeschluss im Original mit zwei Kopien)
- Sofern ein Elternteil im Ausland verbleibt: Notariell beglaubigte Zustimmung des im Sudan/in Eritrea verbleibenden Elternteils zur Ausreise des Kindes (Original mit zwei Kopien)
Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling:
- Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original Heiratsurkunde mit zwei Kopien
- Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit zwei Kopien UND Original Registrierung der Eheschließung beim Standesamt mit zwei Kopien
Familiennachzug Eritrea
Erstellung : Thomas Krahe - 08.07.2016
Letzte Änderung : Julia Schwarz 12.07.2017
Freigabe :TK
Version : 0.01